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Das Internet ist das Massenmedium Nummer eins. Es vereint in sich die tradierten Formen des Rundfunks, Film und Fernsehens und der klassischen Druckerzeugnisse. Alle Möglichkeiten von Verletzungen der Persönlichkeit, die bereits in diesen Medien auftraten und bekannt sind, finden sich gleichsam auch im Internet wieder, erhöht um dessen eigene spezifische Gefahren. Die technisch schnelle Verbreitung von Informationen an einen unüberschaubaren Nutzerkreis führt zu einer Kumulation von Risiken bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Wie bei keinem anderen Medium liegen daher Nutzen und Risiko des Missbrauchs so nah beieinander. Unter dem Deckmantel der Anonymität werden rechtlich geschützte Interessen Dritter auf Plattformen und Portalen, in Foren und Gästebüchern von Websites beeinträchtigt. Wegen der globalen Umlauffähigkeit von Informationen und Daten erhöht sich die Anzahl von Verletzungen der Persönlichkeit sowohl qualitativ als auch quantitativ. Dem Schutz der Persönlichkeit kommt somit aktuellere Bedeutung denn je zu. Dieses Buch bietet einen Überblick über den Schutz der Persönlichkeit im Internet. Es wird insbesondere untersucht, welche konkreten Verletzungsarten als möglich erscheinen, welche rechtlichen Schutzinstrumente in Betracht kommen und in welchen Spannungsverhältnissen diese zu kollidierenden Rechten Dritter stehen. Dabei werden gerade die klassischen zivilrechtlichen Rechtsbehelfe auf ihre Anwendbarkeit und Tauglichkeit im Onlinebereich geprüft.
Die Autorin untersucht die Auswirkungen des Klimawandels auf das Bauplanungsrecht anhand verschiedener klimaschutzbezogener Gesetze, angefangen beim Europarechtanpassungsgesetz Bau 2004 uber das Gesetz zur Forderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Stadten und Gemeinden bis hin zu verschiedenen landesrechtlichen Entwurfen.
Nicht alle Beitrage eines Gehilfen erscheinen der Bestrafe wurdig, z.B. solche, die quantitativ unter einer gewissen Schwelle bleiben. Wo die Grenze verlauft ist schwer zu bestimmen. Der Autor entwickelt in dieser Arbeit ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal fur die Beihilfe, um geringfugige Gehilfenbeitrage aus der Strafbarkeit herauszunehmen.
Die Arbeit behandelt Voraussetzungen der Prospektpflicht im deutschen und europaischen Recht und entwickelt einheitliche Definitionen fur zentrale Begriffe des offentlichen Angebots und der Vermogenslage. Sie geht dabei auf die geschichtlichen und okonomischen Hintergrunde der Prospektpflicht ein und zieht Parallelen zur US Securities Regulation.
Ziel der Arbeit ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen fur die grenzuberschreitende Satzungssitzverlegung von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU vorzustellen. Gewahrt die Niederlassungsfreiheit einen Anspruch auf eine identitatswahrende Satzungssitzverlegung und haben die Beschrankungen seitens der Mitgliedstaaten Bestand?
Der Kern der Vorsatzanfechtung nach 133 InsO besteht in den subjektiven Tatbestandsmerkmalen des Glaubigerbenachteiligungsvorsatzes des Schuldners und der Kenntnis des Anfechtungsgegners. In der Arbeit werden die dogmatischen Grundlagen der Vorsatzanfechtung herausgearbeitet und auf dieser Basis eine Analyse der gegenwartig vertretenen Ansichten durchgefuhrt.
Google und Co. vervielfaltigen fremde Internetseiten und veroffentlichen Teile daraus. Rechtliche Moglichkeiten, dieses Vorgehen kostenpflichtig zu machen, bestehen nicht. Presseverleger fordern daher ein eigenes Leistungsschutzrecht. Die Untersuchung stellt u.a. die okonomischen Folgen dar, die ein Leistungsschutzrecht mit sich brachte.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekampfung von Missbrauchen hat der deutsche Gesetzgeber u.a. altgediente Glaubigerschutztatbestande reformiert. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die selbst gesteckten Ziele - insbesondere unter Berucksichtigung der bestehenden europarechtlichen Vorgaben - erreicht worden sind.
Die Geltendmachung von Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklarung ist seit jeher Gegenstand intensiver Diskussionen. Die Arbeit zeigt, dass die 2010 ergangene Neuregelung in Form des Burgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung verfassungswidrig ist, weil auch hier eine Benachteiligung privat versicherter Steuerpflichtiger stattfindet.
Es werden die Vereinbarkeit der Zins- und Lizenzgebuhrenrichtlinie mit dem gemeinschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gebot der Rechtsformneutralitat untersucht, auerdem die Richtlinienumsetzung durch das Freistellungsverfahren sowie im Rahmen der Zinsschranke und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften.
Die Verfasserin untersucht in ihrer Arbeit, ausgehend von einem Rechtsvergleich zwischen den deutschen und franzosischen Aufsichtsbehorden, BaFin und AMF, die Struktur der Kapitalmarktaufsicht in Deutschland und Frankreich. Hierauf basiert sie weitere Uberlegungen zur moglichen Entwicklung der europaischen Kapitalmarktaufsicht.
Die Einordnung des Konstrukts Zinsschranke in das weitgehend ungeklarte System der steuerlichen Gewinnermittlung von Personengesellschaften fuhrt zu Unsicherheiten, die diese Arbeit beleuchtet. Dort wo sich Konflikte mit der Besteuerung von Personengesellschaften ergeben, werden praxisgerechte Losungen erarbeitet.
In welchen Konstellationen konnen gemeindliche Planungspflichten bei der Bauleitplanung entstehen? Ausgehend vom Planungserfordernis bei Vorhaben im Auenbereich zeigt das Buch verschiedene Normen des BauGB auf und hinterfragt, ob und unter welchen Voraussetzungen diese eine Erstplanungspflicht oder Anpassungspflicht begrunden konnen.
Inwieweit fallt die Zusammenarbeit offentlicher Stellen zur Aufgabenwahrnehmung unter den Anwendungsbereich des europaischen Vergaberechts? Diese Arbeit geht dem anhand aktueller Entscheidungen des EuGH nach und definiert bisher ungeschriebene vergaberechtliche Ausnahmetatbestande fur In-House- und In-State-Vergaben.
Die Arbeit untersucht die OT-Mitgliedschaft im Stufenmodell umfassend im Hinblick auf ihre tarifrechtssystematische Einordnung, die Ausgestaltung in der Verbandssatzung, Blitzwechsel und arbeitskampfrechtliche Konsequenzen. Dabei setzt sich die Arbeit kritisch mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auseinander.
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