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Der Import embryonaler Stammzellen nach Deutschland erfordert regelmaig den Abschluss eines Material Transfer Agreements. Die Arbeit zeigt typische Inhalte und Formen solcher Vereinbarungen und deren rechtstypologische Einordnung in das System der Schuldvertrage auf. Das auf die Agreements anwendbare Recht wird nach der Rom I-Verordnung untersucht.
Der Insolvenzverwalter hat gem. 148 Abs. 1 InsO das Vermogen des Schuldners in Besitz zu nehmen. Vor dem Hintergrund der deutschen Besitzlehre und den Anforderungen eines Insolvenzverfahrens werden die besitzrechtlichen Folgen aus einem Amtsbesitz des Insolvenzverwalters sowie dessen Eigenschaften und die Voraussetzungen an seinen Erwerb untersucht.
Kern der Untersuchung sind die gesetzlichen Neuregelungen der 270ff. InsO, die zum 01.03.2012 mit dem «Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen» (ESUG) in Kraft getreten sind. Es wird erortert, ob die bisherigen Hindernisse durch das ESUG beseitigt bzw. ob die Sanierungschancen von Unternehmen tatsachlich begunstigt werden.
Die Arbeit untersucht die Frage, ob die kommunale Wirtschaftstatigkeit zur effektiven Wahrnehmung der Aufgaben kommunaler Selbstverwaltung angesichts von Liberalisierung und Marktoffnung einer Neuausrichtung bedarf. Besondere Bedeutung kommt dem strukturell nachteiligen Ortlichkeitsprinzip und im Rahmen der Neuausrichtung der Daseinsvorsorge zu.
Die Studie untersucht, inwieweit die Institute Compliance und der Arbeitnehmerdatenschutz fur die Rechtsanwendung regelkonform ubereingebracht werden konnen. Zuerst wird die Ausgangssituation in Realitat und Gesetz dargestellt, dann der gesetzliche Rahmen fur Compliance untersucht. Schlielich werden weiterhin bestehende Regelungslucken untersucht.
Beratungsvertrage mit Beratungsgesellschaften des Aufsichtsrats sind praktisch sehr bedeutsam, rechtlich indessen heikel. Nach der Ausgestaltung des Aufsichtsratsamtes im AktG und unter Corporate Governance Aspekten sind solche Vertrage in weit groerem Mae rechtlich zulassig, als es nach herrschender Meinung der Fall ist.
Oft verweist ein Gericht einen Rechtsstreit in einen anderen Rechtsweg oder innerhalb seines Rechtswegs an ein anderes Gericht, obwohl es genauer betrachtet selbst zustandig ist. Der Verweisungsbeschluss ist betreffs des Rechtswegs bindend. U.a. werden Ausnahmen von diesem Grundsatz und das Verhaltnis beider Rechtsinstitute zueinander untersucht.
Staatliche Neutralitat ist das Leitmotiv hoheitlichen Handelns in der multikulturellen Gesellschaft. Anhand von etwa 60 Jahren deutscher Rechtsprechung entwickelt der Verfasser sachbereichsabhangige Neutralitatsauslegungen und gelangt zu einer Aussage uber das tatsachliche Neutralitatsverstandnis weiter Teile judikativer Staatsgewalt.
Die Arbeit beschaftigt sich mit dem Schicksal des Geschaftsfuhrer-Anstellungsverhaltnisses bei vorzeitiger Beendigung der Organstellung. Im Fokus der Betrachtung steht dabei die Frage nach einem Beschaftigungsanspruch bzw. einer Betatigungspflicht des Fremdgeschaftsfuhrers unterhalb der Organebene.
Diese Untersuchung beschaftigt sich auf der Grundlage kriminologischer Befunde mit jugendlichen und heranwachsenden Mehrfach- und Intensivtatern. Anhand des Vergleiches jugendstrafrechtlicher Regelungen in Deutschland und Russland werden Schlussfolgerungen fur den rechtlichen Umgang mit dieser Gruppe gezogen.
Die Arbeit setzt sich mit den sachlichen Auswirkungen des 15a Abs. 1a EStG auf nachtragliche und vorgezogene Einlagen im Vergleich zu der Rechtslage vor dem Jahressteuergesetz 2009 auseinander. Es wird uberpruft, ob 15a Abs. 1a EStG den fur steuerrechtliche Normen geltenden Verfassungsmastaben, insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG standhalten kann.
Die Arbeit behandelt alle Rechtsfragen bezuglich der Insolvenz der Partei einer Schiedsabrede. Untersucht werden die Schiedsfahigkeit des Insolvenzverfahrens, die Bindung des Insolvenzverwalters und anderer Insolvenzbeteiligter an eine Schiedsabrede sowie die Auswirkungen der Insolvenz auf ein laufendes Schiedsverfahren und den Schiedsrichtervertrag.
Die im Ergebnis abgelehnte Besteuerung des Darlehensverzichtes gegenuber auslandischen Immobilieninvestoren ist eine Fragestellung des Internationalen Steuerrechts sowie des 49 Abs. 1 Nr. 2 f) EStG. Auerdem beantwortet der Autor Fragen hinsichtlich der Zinsschranke, der Bewertung des Grundbesitzes mit dem Teilwert und der Buchfuhrungspflichten.
Die Autorin vergleicht die Stiftung im Sinne der 80 ff. BGB mit ihren Ersatzformen der unselbststandigen Stiftung und der Stiftungskorperschaft. Uberdies werden Fragen wie der Grundrechtsschutz des Stifters, die Zustiftung zu Teilzwecken, die Auflosung der Stiftung sowie Stiftungskorperschaften im Gemeinnutzigkeitsrecht erortert.
Auf dem Wege des Rechtsvergleichs wird das Denkmalrecht in Deutschland und Italien (Diritto dei beni culturali) erortert. Die Historie des Denkmalschutzes (Tutela dei beni culturali) wird fur beide Lander im Eingang kurz geschildert. In Deutschland konzentriert sich die Darstellung auf die Normen Nordrhein-Westfalens.
Die Attraktivitat und Wettbewerbsfahigkeit der deutschen eingetragenen Genossenschaft im Wettbewerb der Gesellschaftsrechtsformen wird anhand der Gestaltungsfreiheit vor und nach der Reform 2006 sowie rechtsvergleichend zur Europaischen Genossenschaft (SCE) untersucht. Die Reform wird bewertet.
Die Arbeit analysiert das turkische Konzernrecht und stellt es dem schweizerischen und deutschen Konzernrecht gegenuber. Berucksichtigt sind auch die europaischen Entwicklungen sowie gewisse Theorien in ausgewahlten EU-Mitgliedstaaten. Die Arbeit behandelt grundsatzlich die gesellschaftsrechtlichen Aspekte des Konzerns.
Die Studie zum Tatbestand der Sachbeschadigung durch Graffiti stellt sich den durch die Gesetzesanderung von 2005 geschaffenen Problemen. Sie beweist methodologische und strafrechtstheoretische Kenntnisse fur die Fortentwicklung der tatbestandlichen Voraussetzungen der 303, 304 StGB zur Strafbarkeit und Straflosigkeit von Graffiti-Aktionen.
Die Arbeit untersucht die Voraussetzungen, unter denen einem eigenverwaltenden Schuldner der Zugang zum Restschuldbefreiungsverfahren gem. 286 ff. InsO eroffnet werden kann. Die Untersuchung erstreckt sich ferner auf die Frage, ob die Vorschriften der Eigenverwaltung auch im Restschuldbefreiungsverfahren zur Anwendung kommen konnen.
Im Fokus der Untersuchung steht die Frage, ob die poena naturalis einen legitimen Stellenwert innerhalb des Strafrechts, insbesondere als Strafabsehensgrund im Rahmen von 60 StGB hat bzw. haben kann. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass die poena naturalis eine systemfremde Figur ist, welche keinerlei Daseinsberechtigung im Strafrecht hat.
Das Buch zeigt, warum Kontrolle des Zinswuchers notwendig ist. Dazu werden Mechanismen analysiert, die den Wucher im Darlehensvertrag in Sudkorea kontrollieren: das Gesetz zur Zinskontrolle n. F., das Gesetz zur Registrierung des Darlehensgeschaftes und der Benutzerschutz im Geldgeschaft. Probleme und Losungsmethoden werden vorgeschlagen.
Das Problem des Weisungs- und Disziplinarrechts im Hochschulwesen kann die Problematik der Anwendungsfindung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit in beiden Rechtsordnungen darstellen. Die Arbeit hat die Vergleichung der Vorstellungen und Losungsansatze in beiden Rechtsordnungen zum wesentlichen Inhalt.
Bei der Durchsetzung von Patentrechten ist Sudkorea seinem Nachbarn China voraus. Vollzugsdefizite bestehen in China vor allem im Bereich des zivil- und verwaltungsbehordlichen Verfahrens. Zur Verbesserung der Patentrechtsdurchsetzung kann Sudkorea als Modell dienen; insbesondere sollte China ein Patentgericht einfuhren.
Compliance-Programme werden in der deutschen und europaischen Bugeldpraxis nicht berucksichtigt. Diese Untersuchung stellt fest, dass eine Bugeldminderung in vielen Konstellationen opportun ware. Dieser Dissens ist aus systematischen Grunden hinzunehmen und eine Gesetzesinitiative abzulehnen. Weiter werden die zivilrechtlichen Folgen betrachtet.
Diese Arbeit stellt die Gerichtsstande der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (EU-Erbrechtsverordnung) vor und untersucht, ob es der Verordnung gelingt, Forum Shopping einzudammen. Sie unterscheidet zwischen zulassigem und missbrauchlichem Forum Shopping und fragt nach der Existenz eines Rechtsmissbrauchsverbots im Europaischen Erbverfahrensrecht.
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