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How did the drastic experiences of the turbulent twentieth century affect the works of a legal historian? What kind of an impact did they have on the ideas of justice and rule of law prominent in legal historiography? Ville Erkkilä analyses the way in which the concepts of 'Rechtsgewissen' and 'Rechtsbewusstsein' evolved over time in the works of the prestigious legal historian Franz Wieacker. With the help of previously unavailable sources such as private correspondence, the author reveals how Franz Wieacker's personal experiences intertwined in his legal historiography with the tradition of legal science as well as the social and political destinies of twentieth century Germany.
Deutschland und Italien gehen im Bereich des Notstandsrechts unterschiedliche Wege. Während Italien im permanenten Ausnahmezustand zu leben scheint, ist die Notgesetzgebung in Deutschland verpönt. Woher rührt dieser unterschiedliche Zugang? Wesentlich divers verläuft die Verfassungsentwicklung erst mit den beiden Nachkriegsverfassungen von 1948/49. Malte Becker untersucht die Debatten, die hier um die Gestaltung der Notstandsgesetzgebung geführt wurden. Dabei wird deutlich, dass die den Beratungen zu Grunde liegende juristische Methodenlehre die Herangehensweise maßgeblich bestimmt.
Während Friedrich Nietzsche als eine der bedeutendsten Figuren innerhalb der deutschen Kulturgeschichte gilt, wird sein Einfluss auf den juristischen Diskurs als marginal beurteilt. Es scheint, als hätten sich die Rechtsphilosophen und -theoretiker einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Denker enthalten. Sophia Gluth hinterfragt diesen Umstand und beleuchtet, ob und wie theoretisierende Juristen mit Nietzsche umgegangen sind. Dabei deckt sie ein Phänomen auf, das bisher weder gesehen noch beschrieben wurde: die konstante Rezeption Friedrich Nietzsches in der Rechtswissenschaft. Untersucht werden die Rezeptionsansätze vom Kaiserreich bis in die Gegenwart. Die juristischen Nietzsche-Lektüren u.a. des Freirechts, der "Konservativen Revolution", der Nationalsozialisten sowie der Postmoderne werden dabei stets eingebettet in ihre kulturelle und soziologische Umwelt. Erzählt wird so eine - nicht zuletzt bedrückende - juristische Ideen- und Mentalitätsgeschichte des 20. Jahrhunderts.
Das deutsche GmbH-Gesetz kennt keinen Ausschluss aus wichtigem Grund. Gleichwohl hat das Reichsgericht im Jahre 1942 den Gesellschafterausschluss als allgemeines Prinzip anerkannt - zu Lasten eines jüdischen Gesellschafters. Dieses Urteil gilt in der Rechtsliteratur bis heute als zitierwürdiges Präjudiz. Die vorliegende Studie tritt diesem Verständnis entgegen, indem sie die Geschichte des Urteils erzählt, dessen Vorgeschichte, die Geschichte seines Vordenkers und diejenige seiner Richter - und die Geschichte des ausgeschlossenen Gesellschafters. Die Studie versteht sich als methodologischer Beitrag zur historischen Kontextualisierung von Gerichtsentscheidungen.
Silvan Schenkel untersucht mit dem Deutschen Juristentag 1933 in Leipzig ein zentrales Ereignis für die Konstitution der juristischen Professionselite in der NS-Zeit. Seit 1860 waren die Juristentage der zentrale wissenschaftliche Kongress für Juristen. Der Parteijurist Hans Frank okkupierte den traditionellen "Deutschen Juristentag" und verwandelte die Tagung in ein propagandistisches Forum für die Rechtserneuerung nach dem Leitprinzip "Durch Nationalsozialismus dem deutschen Volk das deutsche Recht". Ausgehend von den polykratischen Strukturen analysiert der Autor die Reden, den Tagungsverlauf sowie die Wirkungsgeschichte des Juristentages 1933. Deutlich wird dabei, wie dieser Tagung die Schlüsselrolle für die Formierung jener Juristenmilieus zukam, die in den folgenden Jahren das juristische System zu einem effektiven und aus Sicht vieler Deutscher legitimierenden Teil der NS-Herrschaft machten.
Der Naturrechtsgedanke erlebte nach 1945 eine "Renaissance". Die überwiegende Zahl wissenschaftlicher Beiträge setzt sich mit damaligen Diskussionen über Naturrecht innerhalb rechtsphilosophischer und kirchlicher Kreise auseinander. Aber wie stand es um die Rechtspraxis, die über konkrete Taten und Täter zu entscheiden hatte? Hannah Toprak analysiert wann, wo, mit welchen juristischen Instrumenten und mit welchen Folgen man sich bei der Aburteilung von NS-Verbrechen auf Argumente des Naturrechts stützte. Umfassend berücksichtigt sie hierbei den historischen, rechtsdogmatischen und philosophischen Kontext. Die Autorin zeigt unter Einbeziehung von rund 200 einschlägigen Entscheidungen auf, dass die Zwecke, Effekte und Gründe der Heranziehung des Arguments vielseitig und konträr, überwiegend aber ernüchternd bis erschütternd sind.
Anhand von Archiv- und zeitgenössischen Literaturquellen analysiert Nils Hauser die nicht eindeutige Aufgabenstellung der Kriminalpolizei zwischen Justiz und Polizei. Nach einem rechtshistorischen Überblick über die Entstehung von Polizei und Kriminalpolizei wendet er sich den (kriminal-)polizeilichen Rechtsgrundlagen zu. Sodann untersucht er den Aufbau und die personelle Zusammensetzung der Berliner Kriminalpolizei in den Jahren 1925 bis 1937 und insbesondere die personellen Veränderungen durch "Preußenschlag" und "Machtergreifung". Er betrachtet die sich wandelnde Kriminalpolizeipraxis, insbesondere die Verfolgung von "Berufsverbrechern", "Asozialen" und Juden sowie die Entstehung einer polizeilichen Justiz. Abschließend fügt Nils Hauser diese drei Teile in einem Überblick über die Wechselwirkungen zwischen Polizeirecht, Strafrecht und Kriminalpolizeipraxis zu einem Ganzen zusammen.
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