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Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen der strukturellen Veränderungen des Völkerrechts auf die Staatlichkeit und das Instrument der Anerkennung. Nach vorherrschender Auffassung kommt der Anerkennung als einzelstaatliche Entscheidung deklaratorische Wirkung zu. Eine solche Annahme steht jedoch im Konflikt zu einer sich verdichtenden Völkerrechtsordnung. Ausgehend von der Nachzeichnung eines tiefgreifenden Wandels des Souveränitätsverständnisses und der zunehmenden Gemeinwohlorientierung des Völkerrechts hinterfragt der Autor das bisherige Verständnis der Anerkennung. Angesichts des gegenwärtigen Entwicklungsstands der Völkerrechtsordnung beinhalte die Aufnahme in die Vereinten Nationen nach Art. 4 UN-Charta zugleich eine kollektive Anerkennungsentscheidung.
Nicht erst seit der Brexit-Debatte wird die Europaische Union dafur kritisiert, den Zugang von nichterwerbstatigen Unionsburgern zu Sozialleistungen zu fordern. Der Autor nimmt diese Kritik zum Anlass um einen Grundsatz der sozialen Vergunstigung fur nichterwerbstatige Unionsburger im Unionsrecht nachzuweisen. Zur Bestimmung der Ausgestaltung eines solchen Grundsatzes nutzt der Autor das in Deutschland durch Robert Alexy eingefuhrte Regel-/Prinzipienmodell. Er zeigt auf, dass sich ein Grundsatz der sozialen Vergunstigung bei der Menschenwurde und dem Solidaritatsprinzip im Unionsrecht verorten lasst, gleichzeitig aber auch mit Letzterem und dem Subsidiaritatsprinzip kollidiert.
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