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Die Umsatzsteuer soll den Unternehmer wirtschaftlich nicht belasten. Sichergestellt wird dies durch das Recht auf Vorsteuerabzug; gleichzeitig ist aber keine andere Steuer so betrugsanfällig wie die Umsatzsteuer. Die Gewährung des Rechts auf Vorsteuerabzug steht daher vor allem in grenzüberschreitenden Fallgestaltungen stets in dem Spannungsfeld zwischen der konzeptionell erforderlichen vollständigen Entlastung des Unternehmers und der Verhinderung von steuerlichem Missbrauch. Gegenstand der Untersuchung ist daher die Frage, ob das Recht auf Vorsteuererstattung in grenzüberschreitenden Fallgestaltungen nach denselben Grundsätzen wie in rein innerstaatlichen Konstellationen zu erfolgen hat oder ob eine potentiell höhere Betrugsanfälligkeit die Anwendung abweichender Grundsätze rechtfertigt.
Das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) stand unter der Prämisse, eine möglichst rechtsformneutrale und damit wettbewerbsgerechte Besteuerung der Unternehmen zu erreichen. Die pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer stellte neben den allgemeinen Steuersatzsenkungen das eigentliche Kernstück der Unternehmenssteuerreform 2001 zur steuerlichen Entlastung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften dar. Die sich anschließende Gemeindefinanzreform hatte dem Gesetzgeber die Gelegenheit geboten, die vielstimmig geforderte Abschaffung der seit jeher im Kreuzfeuer der Kritik stehenden Gewerbesteuer endlich zu realisieren. Für einen so weitreichenden Schritt fehlte und fehlt allerdings immer noch der Mut. Dies zeigt nicht zuletzt das Ergebnis der Unternehmensteuerreform 2008. Die Gewerbesteuer und ihre Anrechnung auf die Einkommensteuer bestehen weiter. Die Autorin untersucht Konzept, Wirkung sowie Verfassungsmäßigkeit der pauschalierten Gewerbesteueranrechnung und gibt einen Ausblick auf mögliche Alternativen und Korrekturvorschläge.
Das Außensteuergesetz (AStG) ist durch die EuGH-Rechtsprechung im Bereich der direkten Steuern zunehmend in die Kritik geraten. Es wird kritisiert, dass die einzelnen Abschnitte in protektionistischer Absicht nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte abzielen und damit diskriminierend und binnenmarktfeindlich wirken. Der Autor untersucht daher die Frage, ob die unterschiedlichen Regelungskomplexe des AStG im Lichte des Gesetzeszwecks mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. Die Prüfung erfolgt chronologisch: Einkünftekorrektur zwischen verbundenen Unternehmen (§ 1), Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen (§§ 2-6), Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-15), grenzüberschreitende Mitwirkungspflichten (§§ 16, 17), «Treaty Override» (§ 20).
Die Finanzbehorden haben in jungerer Zeit in einigen Fallen Rechtsbehelfe der Steuerpflichtigen gegen deren Steuerbescheide zum Anlass genommen, die streitigen Betrage gegen deren Willen auszusetzen. Ein solches Vorgehen ist aus staatlicher Sicht mit Blick auf die bei Unterliegen des Rechtsbehelfsfuhrers verwirkten Aussetzungszinsen in kapitalmarktferner Hohe (6 % p.a.) lukrativ, wohingegen letzterem neben dem Aussetzungszinsrisiko die Chance auf eigene Zinsanspruche im Obsiegensfalle in selbiger Hohe genommen wird. Der Autor untersucht diese atypische Aussetzungssituation. Er pruft, ob eine solche aufgedrangte Aussetzung der Vollziehung generell ermessensfehlerhaft ist und welche Auswirkungen das Zusammenspiel zwischen Aussetzungs-, Zinsfestsetzungs- und Zinsverzichtsverfahren fur die Rechtsschutzmoglichkeiten des Betroffenen hat.
Die Verzinsung im Steuerschuldverhaltnis erfolgt seit jeher mit einem Zinssatz von 6 %. Die Herkunft des Zinssatzes wurde praktisch nie hinterfragt. Seit sich das Zinsniveau an den Kapitalmarkten auf einem historischen Tiefstand befindet, mehrt sich jedoch Kritik an dem dazu vergleichsweise hohen Zinssatz. Der Band versucht, dieser Debatte ein Fundament zu geben. Dazu verfolgt der Autor die Verzinsung im Steuerschuldrecht ausfuhrlich auf ihren historischen Ursprung zuruck und setzt die Verzinsung erstmalig finanzmathematisch in Relation zu einer marktublichen Verzinsung. Zudem stellt er ein Modell vor, um die Verhaltnismaigkeitsprufung objektiv greifbar zu machen. Abschlieend zeigt die Untersuchung umfassende Reformvorschlage fur die steuerrechtlichen Zinsregelungen auf und bietet dazu eigens einen vollstandigen Gesetzesentwurf (das Steuergirokonto).
Die Arbeit der umsatzsteuerlichen Unternehmer umfasst nicht nur die eigene Berufsausübung. Sie umfasst vielmehr auch die Leistung des Unternehmers, im Dienste und für Rechnung des Staates als «Steuereinsammler» zu fungieren, ohne dafür in jedweder Weise entlohnt zu werden. Der private Unternehmer sollte daher von seinem staatlichen Dienstherrn ohne viel Aufwand erfahren, wie er seine Aufgabe planungssicher zu erfüllen hat. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist daher die Frage, ob die Belastungen des umsatzsteuerlichen Unternehmers staatlicherseits ausgeglichen werden müssen, ob das geltende Recht bereits eine taugliche Ausgleichsregelung bereithält und sollte dies nicht der Fall sein, wie eine taugliche Ausgleichsregelung ausgestaltet sein müsste.
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