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Nationale Berichterstattung an die EUBerichte über (a) die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen an den Grenzkontrollstellen der Gemeinschaft, (b) die verstärkten amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, (c) die Überprüfung von Fischereierzeugnissen aus Albanien, (d) Sofortmaßnahmen für aus Indien eingeführte Sendungen mit zum menschlichen Verzehr bestimmten Aquakulturerzeugnissen, (e) die Überprüfung von Zuchtfischereierzeugnissen aus Indonesien, (f) die Qualität von Guarkernmehl in importierten Futter-und Lebensmitteln aus Indien, (g) die Überprüfung von Fleisch- und Fleischerzeugnissen von Equiden aus Mexiko, (h) Melamin-Rückstände in eingeführter Milch bzw. Milcherzeugnissen aus China, (i) das Vorkommen von Aflatoxinen in bestimmten Lebensmitteln aus Drittländern, (j) das Vorkommen von Ochratoxin A in ausgewählten Lebensmitteln, (k) das Vorkommen von Fusarientoxinen in bestimm ten Lebensmitteln, (l) den Gehalt an Nitrat in Spinat, Rucola und anderen Salaten, (m) die Überprüfung des Ethylcarbamatgehalts in Steinobstbränden und Steinobsttrestern, (n) Furan-Monitoring in Lebensmitteln, (o) die Ergebnisse der Lebensmittel-Kontrollen gemäß Bestrahlungsverordnung, (p) die Kontrolle von Lebensmitteln aus Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl und (q) die Kontrolle der Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong (China) ist.Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) und Einfuhrüberwachungsplan (EÜP)Der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ein Programm zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinsichtlich des Vorhandenseins von Rückständen gesundheitlich unerwünschter Stoffe. Er umfasst verschiedene Produktionsstufen, von denTierbeständen bis hin zu Betrieben, die Primärerzeugnisse gewinnen oder verarbeiten. Den NRKP gibt es seit 1989. Die Programmplanung und die Durchführungskontrollen erfolgen in der Europäischen Union nach einheitlich festgelegten Maßstäben.Nach Anhang II Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen. Demnach werden Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten seit 2004 nach einem bundeseinheitlichen Einfuhrrückstandskontrollplan und seit 2010 nach einem Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) durchgeführt. Die Prüfung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen.
Nach § 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) berichtet die Zentrale Verbindungsstelle den für den Verbraucherschutz zuständigen obersten Landesbehörden jährlich umfassend und in anonymisierter Form über die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch. Das vorliegende Heft enthält die durch das BVL als Zentrale Verbindungsstelle vorgenommenen Übermittlungen der Jahre 2009 und 2010.
Die Anwendung von antibakteriell wirksamen Substanzen in der Veterinärmedizin erfolgt zum einen aus Gründen des Verbraucherschutzes, zum anderen zur Erhaltung der Tiergesundheit. Gleichzeitig führt jeder Einsatz von Antibiotika zur Selektion von bereits bestehenden Resistenzen, auch wird das Entstehen neuer Resistenzmechanismen begünstigt.Aus diesen Gründen müssen nachhaltig wirksame Managementmaßnahmen ergriffen werden, um den Eintrag von resistenten Bakterien insbesondere durch Lebensmittel liefernden Tiere in die menschliche Nahrungskette möglichst gering zu halten bzw. zu vermeiden. Zur Beurteilung der aktuellen Resistenzsituation und ¿entwicklung ist die Erhebung valider Empfindlichkeitsdaten für tierpathogene Bakterien erforderlich. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhebt diese Daten im Rahmen des Nationalen Resistenzmonitorings (GERM-Vet) seit 2001. Diese Daten ermöglichen es, koordinierende Maßnahmen zu ergreifen und Entscheidungshilfen zur kalkulierten Therapie zu geben.
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