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Nach gängiger Ansicht endet das Heilige Römische Reich Deutscher Nation und mit ihm das Reichskammergericht am 6. August 1806, als Franz II. seine Würde als Reichsoberhaupt und die damit verbundene Kaiserkrone niederlegte. Aus der Sicht der im Kameralkollegium vereinigten Richter des Reichskammergerichts allerdings bedeutete diese einseitige, ohne Mitwirkung des Reichstages gefällte Entscheidung noch keineswegs das Ende des Gerichts. Auch als sich Kammerrichter, Präsidenten und Assessoren nach langen Debatten mit der Tatsache abgefunden hatten, dass das Reich nicht mehr existiere und die Rechtssprechungskompetenz des in Wetzlar angesiedelten Gerichts beendet sei, war das Kameralkollegium noch lange nicht aufgelöst: Es überlebte vielmehr so lange, bis 1817 die Pensionsansprüche der Kameralen durch die Deutsche Bundesversammlung anerkannt wurden. Eric-Oliver Mader zeichnet das Bild einer vom Geschehen zutiefst verunsicherten Gruppe, die der fundamentalen Zäsur von 1806 mit zukunftsweisenden staatstheoretischen Konzepten begegnete und legt erstmals eine umfassende Geschichte der Abwicklung des Reichskammergerichts vor. Die als Pensionäre in Wetzlar verbliebenen vormaligen Reichsrichter werden ebenso thematisiert wie jene, die im Dienst deutscher Souveräne hochrangige Nachkarrieren durchliefen. Am Beispiel Bayerns zeigt sich, dass die Sozialisation im Reich und am Reichskammergericht für die Durchsetzung von Reformen eine bedeutende und bislang unterschätzte Rolle spielen konnte. Allerdings gab es auch entgegengesetzte Entwicklungen, die in sich einer beharrenden oder sogar reaktionären Haltung äußern konnte.
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