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Bereits 4% aller jungen Erwachsenen im Alter von 12 bis 25 Jahren gaben 2001 an, Konsumerfahrungen mit der Partydroge Ecstasy (MDMA) zu haben. MDMA liegt nach Cannabis damit auf Platz zwei in der Rangliste der am häufigsten konsumierten illegalen Drogen. Im Tierversuch konnte gezeigt werden, daß MDMA in der Lage ist, selektiv Neuronen des serotonergen Systems zu schädigen, und es existieren ernste Hinweise dafür, daß sich die neurotoxische Wirkung von MDMA auch beim Menschen entfaltet. Aufgrund der begrenzten Anzahl und der vielen methodologischen Schwächen früherer Humanstudien konnte bislang nicht sicher geklärt werden, wie weit die Beeinträchtigungen der neuropsychologischen Leistungsfähigkeit von MDMA-Konsumenten reichen und welche neurobiologische Basis diesen Defiziten zugrunde liegt. Diese Arbeit gibt zunächst einen umfassenden Überblick über den derzeitigen Wissensstand und versucht die offenen Fragen zur Neurotoxizität von MDMA experimentell zu beantworten.
Die Verse Röm 1,26f. gehören zu den umstrittensten in der gesamten Paulus-Forschung. Einerseits gelten sie als der neutestamentliche Beleg für die Qualifizierung von Homosexualität als Sünde. Andererseits gibt es Tendenzen, die Relevanz dieser Verse für die Bewertung des Phänomens der Gleichgeschlechtlichkeit herunterzuspielen. Beide Sichtweisen wirken stark interessengeleitet. Eine möglichst unvoreingenommene Analyse der paulinischen Aussage über den «Verkehr wider die Natur» scheint daher dringend geboten. Die Studie möchte dazu einen Beitrag leisten. Sie beleuchtet Röm 1,26f. unter zwei Gesichtspunkten: zum einen im kulturhistorisch-sozialgeschichtlichen Kontext, zum anderen innerhalb der Argumentationsstruktur des Römerbriefes als ganzem.
Verwaltungsakte werden oftmals nicht unmittelbar auf Grund eines Gesetzes, sondern in Vollzug eines verwaltungs- oder sozialgerichtlichen Verpflichtungsurteils, eines öffentlich-rechtlichen Vertrages oder einer sonstigen nichtnormativen Einzelfallregelung erlassen. Die Anwendung der den Verwaltungsakt betreffenden Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Sozialgesetzbuchs - Zehntes Buch - auf derartige Ausführungsbescheide wirft zahlreiche besondere Probleme auf.
In den vergangenen Jahren wurden in der westlichen Industrie zahlreiche Ansätze zur Verbesserung des Entwicklungsmanagements aus Japan übernommen, die zu einer Beschleunigung und Kostensenkung in der Produktentwicklung beigetragen haben. Dabei erweist sich der Übergang von der Entwicklung in die Produktion zunehmend als kritischste Phase im Innovationsprozeß. Dies zeigt sich vor allem bei komplexen Serienprodukten wie dem Automobil, die einen umfangreichen Abstimmungsbedarf zwischen Entwicklung und Produktion aufweisen und außerdem durch einen hohen Fremdanteil in Entwicklung und Produktion gekennzeichnet sind. Der Autor zeigt, daß die traditionellen Steuerungsinstrumente für Entwicklungsprojekte diese Schnittstellen bislang nur ungenügend berücksichtigen. Er stellt das neue Konzept der Serienreifegradmessung vor, das spezifisch zur Steuerung der Integration zwischen Entwicklung und Produktion in der Praxis der Automobilindustrie angewandt wird. Unternehmensvergleiche mit der japanischen Industrie zeigen, daß die geschilderten Integrationsprobleme hier deutlich geringer sind. Durch eine empirische Analyse von deutschen und japanischen Automobilzulieferanten zeigt der Autor die Integrationsvorteile der japanischen Automobilindustrie auf und gibt konkrete Handlungsanweisungen für die Integration unterschiedlicher Zuliefertypen in Entwicklung und Serienanlauf.
Die Fußballbundesligavereine sind seit ihrer Gründung in der Rechtsform des Idealvereins organisiert und als gemeinnützig anerkannt. Es erscheint allerdings zweifelhaft, ob die Rechtsform des Idealvereins noch zweckmäßig und vereinsrechtlich zulässig ist. Aus steuerlicher Sicht stellt sich die Frage, ob die Bundesligavereine tatsächlich gemeinnützige Ziele verfolgen. An diese Fragestellungen anknüpfend untersucht der Verfasser die Vor- und Nachteile einer Ausgliederung der Berufsfußballabteilung auf einen externen Rechtsträger, die den Vereinen durch die Beschlüsse des DFB vom Oktober 1998 verbandsrechtlich freigestellt ist. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des DFB werden die mit einer Ausgliederung verbundenen Chancen und Risiken zunächst rechtsformunabhängig untersucht. Anschließend werden die Besonderheiten der Ausgliederung der Berufsfußballabteilung auf eine AG, GmbH und eG geprüft.
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