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Das deutsche Recht sieht mit dem Pflichtteil eine bedarfsunabhängige Mindestbeteiligung am Erbe für Kinder, Ehepartner und Eltern vor. Im Gegensatz dazu gewährt des englische Recht Hinterbliebenen ermessensabhängige Ansprüche (family provision), die sich insbesondere nach der Bedürftigkeit richten. Die gesetzlichen Vorgaben beider Länder können jedoch jeweils nur allgemein die Interessen einzelner Familienangehöriger gegeneinander abwägen. In vielen Fällen ist daher eine vertragliche Ausgestaltung gewünscht. Gleichzeitig stellt sich bei Verträgen im familiären Kontext auch die Frage, wie eine in einer Nähebeziehung entstehende Verhandlungsdisparität rechtlich zu bewerten ist. Für Eheverträge hat die deutsche Rechtsprechung eine richterliche Inhalts- und Ausübungskontrolle im Rahmen der §§ 138 und 242 BGB entwickelt. Es wird nun diskutiert, ob dies auch auf den Pflichtteilsverzicht übertragbar ist.
Nach einer verfassungsrechtlich bedingten Rechtsprechungsanderungen durch den BGH kam es zu eklatanten Lucken im Anlegerschutz beim regularen Delisting. Die Arbeit skizziert diese Entwicklung und begutachtet sie kritisch. Im Anschluss wendet sie sich umfassend der Ende 2015 in Kraft getretenen Neuregelung zu.
Der Band handelt von ungeschriebenen Rechtsschutzmoglichkeiten des Aktionars gegen Manahmen der Verwaltungsorgane. Anhand der Rechtsposition des Aktionars und seiner Stellung im Kompetenz- und Kontrollsystem der AG wird herausgearbeitet, dass der unzureichende Schutz der Mitgliedschaft die Folge konkreter Lucken im Aktionarsrechtsschutz ist.
145a StGB ist untrennbar mit den 68 ff. StGB verbunden. 145a StGB dient dem Schutz der Allgemeinheit vor der neuerlichen Begehung von Straftaten durch die Fuhrungsaufsichtsprobanden. Der Straftatbestand ist verfassungskonform. 145a StGB ist ein abstraktes Gefahrdungsdelikt.
Gegenstand der Darstellung ist ein Rechtsvergleich der deutsch-polnischen Vorschriften im Bereich des Ubertragungsnetzausbaus zur Klarung der Frage, welche der nationalen Vorschriften im Bereich des Ubertragungsnetzausbaus fur eine schnellere Umsetzung einer Energiewende in Deutschland und Polen den Vorzug verdienen.
Im Fokus dieser Arbeit steht der drittschutzende Gehalt der Marktregulierungsnormen des TKG sowie eine systematisierende Einteilung der drittschutzenden Regelungen. Behandelt werden neben uberkommenen Kriterien zur Bestimmung drittschutzender Normen auch Ansatze zur Bewaltigung multipolarer Konfliktlagen und richtlinienrechtlicher Vorsteuerung.
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