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Das Werk behandelt die bisher dogmatisch kaum durchdrungene Thematik der Leitung der Gesellschafterversammlung im Personengesellschaftsrecht. Es gibt einen umfassenden Überblick über die Person des Versammlungsleiters, die Möglichkeiten seiner Bestellung und Abwahl, die Zulässigkeit von Mehrheitsentscheidungen, das Eingreifen von Stimmverboten sowie die Begründung eines Sonderrechts. Es beleuchtet die Kompetenzen des Versammlungsleiters, insbesondere die Beschlussfeststellung im personengesellschaftsrechtlichen Beschlussmängelsystem. Darüber hinaus diskutiert es die Stellung des Versammlungsleiters, das Letztentscheidungsrecht der Gesellschafter sowie Haftungs- und Rechtsschutzfragen bei Leitungsfehlern in Bezug auf die Gesellschaft wie auch die Gesellschafter.
Jede vorsätzliche Straftat, die Steuerhinterziehung eingeschlossen, durchläuft verschiedene Verwirklichungsstufen. Diese Arbeit widmet sich der schwierigen Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitung und der Vollendung im Rahmen der Steuerhinterziehung. Die Darstellung erfolgt - unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung seit dem Zuständigkeitswechsel in Steuer- und Zollstrafsachen - anhand von ausgewählten, typischen Fallbeispielen, für die jeweils eine Lösung angeboten wird. Die durch die Autorin vorgenommene Unterteilung der Steuern in verschiedene Gruppen erleichtert die Abgrenzung. Die Arbeit zeigt, dass die allgemeinen Abgrenzungstheorien und insbesondere die Kombinationstheorie auf die Besonderheiten der Steuerhinterziehung reagieren können und zu angemessenen Ergebnissen führen.
Die Publikation widmet sich im Wesentlichen einer Norm: § 266a StGB. Dabei nimmt der Autor eine umfassende Darstellung der Vorschrift, der an ihr geäußerten Kritik ebenso wie der Probleme ihrer praktischen Anwendung ¿ insbesondere in Bezug auf den Begriff »Arbeitgeber« ¿ vor. Der im StGB nur in § 266a StGB vorkommende und im Strafrecht nicht definierte Begriff »Arbeitgeber« ist im Rahmen des weiterhin hoch bedeutsamen Straftatbestands des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wesentlich. In der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der einschlägigen Literatur wird der dieses Sonderdelikt prägende Begriff nur am Rande behandelt. Diese Arbeit versucht, den Begriff »Arbeitgeber« überzeugend auszulegen und im Rahmen der strafrechtlichen Anwendung zu handhaben.
Das Aktiengesetz beschränkt die Dispositionsmöglichkeiten ¿ insbesondere Verzicht auf, Vergleich über, Stundung von, Aufrechnung mit oder Abtretung von Ansprüche(n), sowie die Annahme an Erfüllungs statt ¿ vielfach. Dies geschieht nicht nur durch für alle Ansprüche gültige Regelungen, sondern auch durch viele Sondervorschriften für bestimmte Anspruchstypen (Ersatzansprüche, Einlageansprüche, Rückgewähransprüche, Verlustausgleichsansprüche). Dadurch entsteht eine unübersichtliche Situation, in welcher der Zweck der Dispositionsbeschränkungen nur allzu leicht in den Hintergrund gerät. Ziel dieser Arbeit ist es daher, die verschiedenen Beschränkungen systematisch in ihrem Zusammenwirken zu untersuchen und konsequent an den Erfordernissen des Gläubiger- und Minderheitenschutzes auszurichten.
Nachdem in den achtziger und neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts das Leitbild des schlanken Staates propagiert wurde, steht heutzutage die Rekommunalisierung mehr im Fokus. Der Autor prüft den rechtlichen Rahmen von Rekommunalisierungen. Nur dann, wenn Rekommunalisierungen mit einem vertretbaren rechtlichen Aufwand durchgeführt werden können, ergeben die Diskussionen, ob die Daseinsvorsorge besser in privater oder staatlicher Hand liegen soll, einen Sinn. Der Band fasst daher verschiedene rechtliche Aspekte der Rekommunalisierung zusammen und bewertet diese. Er überzeugt durch die strukturierte Zusammenführung der Rechtsbereiche unter einer vereinenden Fragestellung.
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Implementierung der EU-Mediationsrichtlinie 2008/52/EG in Italien. Die Frage «Mit der Mediation aus der Krise?» zieht sich dabei wie ein roter Faden durch den gesamten Prozess. Ob es Italien dennoch gelungen ist, die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen oder mit Hilfe der Mediation nur ein effizientes Entlastungswerkzeug zur Sanierung des maroden Justizsystems geschaffen hat, ist Gegenstand dieses Werkes. Die «mediazione obbligatoria» ist dabei nur eine der Neuerungen, die die Frage nach der Vereinbarkeit mit der Freiwilligkeit des Mediationsverfahrens aufwirft. Dem Leser wird erstmalig ein umfassender Einblick in die Umsetzung der EU-Mediationsrichtlinie 2008/52/EG in Italien gewährt, der nicht zuletzt für einen Vergleich zwischen dem deutschen und dem italienischen Mediationsgesetz unerlässlich ist.
Manchmal stirbt ein Schädiger nach der deliktischen Handlung, noch bevor ein Schaden eingetreten ist. Im Zeitpunkt des Erbfalls ist dann also der Tatbestand eines deliktischen Anspruchs mangels Erfolgs noch nicht erfüllt. Es besteht somit keine Schadensersatzpflicht, die vererbt werden kann. Wenn nun nach dem Tod des deliktisch Handelnden ein Schaden entsteht, ist fraglich, ob dem Geschädigten gegen den Erben Schadensersatzansprüche zustehen. Diese Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Schadenersatzanspruch gegen die Erben entsteht, wenn der Schädiger vor Schadenseintritt verstorben ist.
Mit dieser Arbeit zeigt der Autor die vielfältigen Wege der politischen Willensbildung im Bundestag einschließlich außerparlamentarischer Einflussnahmen auf und misst sie speziell am Grundgesetz. Aufgrund der Fülle der im Parlament behandelten Thematiken kann nicht jeder Abgeordnete auf jedem Gebiet über ausreichende Sachkenntnisse verfügen. Dies zieht eine Zusammenarbeit der Abgeordneten in Fraktionen und Ausschüssen sowie Kontakte zu außerparlamentarischen Dritten nach sich. Beides dient auch dazu, fremde Wissensressourcen zu erschließen. Wenngleich dies nicht die einzige Ursache für außerparlamentarische Zusammenarbeit ist, zeigt sich hieran, dass Praktiken der Kooperation nicht grundsätzlich unlauter sein können. Der Autor zeigt die Grenzen/Bedingungen der Zulässigkeit auf.
Aufsichtsratsmitglieder von Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen sind immer weitergehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ihre Qualifikation ausgesetzt. Das Aktienrecht enthält hingegen kaum derartige Anforderungen. Der Autor untersucht die daraus resultierende Fragestellung, ob die besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf das Aktienrecht ausstrahlen. Er beleuchtet hierzu die Hintergründe für besondere aufsichtsrechtliche Regelungen sowie die Methodik der Ausstrahlung um den bislang wenig konturierten Begriff der «Ausstrahlung im Recht» greifbarer zu machen. Schließlich untersucht er anhand konkreter Beispiele, in welchen Bereichen Ausstrahlungen nachweisbar sind.
Gegenstand der Untersuchung ist eine rechtsvergleichende Betrachtung der Innenhaftung des Vorstands in einer deutschen und einer polnischen Aktiengesellschaft. Dabei geht die Dissertation insbesondere auf den Reformbedarf der Innenhaftung des Vorstands im polnischen Aktienrecht ein. Die Autorin prüft, ob die deutschen Konzepte zur Organhaftung auf das polnische Aktienrecht übertragen werden können, weshalb das deutsche Aktienrecht den Ausgangspunkt der rechtsvergleichenden Analyse bildet. Hierdurch wird die Grundlage für den Kern der Untersuchung, nämlich Gegenüberstellung und Vergleich, geschaffen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse unterbreitet das Buch dem polnischen Gesetzgeber ein entsprechender Vorschlag zur Kodifizierung der Business Judgement Rule.
Anlass dieser Untersuchung ist ein obiter dictum des BVerfG im Honeywell-Beschluss: Kann der Bürger Ersatz eines Schadens vom Staat verlangen, der ihm daraus entstanden ist, dass er auf den rückwirkenden Bestand der Gesetzeslage vertraut und in diesem Vertrauen vermögenswirksame Dispositionen getätigt hat? Die Arbeit analysiert, in welchen Fallkonstellationen ein Vertrauensschaden aufgrund unionsrechtlicher Gebotenheit einer rückwirkenden Anpassung durch die Legislative und die Judikative entstehen kann. Insbesondere wird erörtert, ob eine Integration einer solchen Haftung für legislatives Unrecht in das nationale Staatshaftungssystem de lege lata oder de lege ferenda möglich ist und ob unionsrechtliche Wertungen einem mitgliedsstaatlichen Haftungsanspruch entgegenstehen.
Verwendet eine Partei bei einem Vertragsschluss ungewollt ein falsches Erklärungszeichen, entspricht der äußere Tatbestand der Erklärung nicht dem subjektiv Gewollten. Stimmt die andere Partei zu, setzt sich die Diskrepanz im Vertragstext fort. Die Autorin untersucht sieben Fallgruppen dieser untechnisch als Erklärungsirrtum bezeichneten Konstellation. Anhand eines Beispielsfalls zeigt sie, wie die Fallgruppe nach deutschem und englischem Recht gelöst wird. Sie bezieht die Principles of European Contract Law, die Unidroit-Prinzipien, den Draft Common Frame of Reference, die Feasibility Study und das Common European Sales Law ein. Trotz verschiedener Konzeptionen kommt es zu überraschend ähnlichen Lösungen. Oft sind Auslegungsfragen entscheidender als die Frage nach der Anfechtbarkeit.
V-Leute werden zu strafprozessualen Zwecken eingesetzt, obwohl für sie keine Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung besteht. Ähnlich stellte sich die Situation bis vor kurzem im Bereich der Nachrichtendienste dar. 2016 hat der Gesetzgeber mit den §§ 9a, 9b BVerfSchG reagiert und erstmals eine Regelung für den nachrichtendienstlichen V-Manneinsatz geschaffen. Dadurch wurde auch der Druck auf den Gesetzgeber erhöht, auf dem Gebiet des Strafverfahrensrechts ebenfalls tätig zu werden. Die Autorin bezieht die 2016 eingeführte Neuregelungen des BVerfSchG in die Diskussion ein. Sie zeigt die Notwendigkeit einer strafprozessualen Regelung auf und unterzieht die Anforderungen an eine solche Normierung und die Handlungsmöglichkeiten des Gesetzgebers einer vertieften Analyse.
Minderjährige sind aus dem Sport nicht mehr wegzudenken. Sie nehmen an Welt- und Europameisterschaften teil, gewinnen bei den Olympischen Spielen Medaillen und sind in nahezu jeder Mannschaftssportart vertreten. Die Autorin untersucht die zivilrechtlichen Fragestellungen, die sich im Rahmen der Sportausübung ergeben, und stellt dabei auf die rechtlichen Verbindungen zwischen den minderjährigen Individual- und Mannschaftssportlern auf der einen Seite und den Vereinen/Verbänden auf der anderen Seite ab. Sie untersucht den Vertragsschluss, Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, Doping, Haftungsfragen und die Beendigung von Vertragsverhältnissen. Der Kern der Arbeit besteht darin, die Schutzbelange des Minderjährigen mit der Chancengleichheit im Sport in Einklang zu bringen.
Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) beinhaltet mit der grundrechtssensiblen Justiz- und Innenpolitik einen der komplexesten Bereiche der EU. Angesichts von Terrorismus, Wirtschaftskrise, Migrationsdruck sowie Renationalisierung rücken Sicherheitsfragen zunehmend in den Fokus des RFSR. Es ist die Zielsetzung der Autorin, die Entwicklung des Verhältnisses von Freiheit und Sicherheit im RFSR durch eine systematisch-chronologische Untersuchung des EU-Primärrechts aufzuzeigen und zu erörtern, inwiefern der RFSR seinen Bürgern ein angemessenes Verhältnis von Freiheit und Sicherheit bietet. Die Konsequenzen für die Rechtsstellung des Einzelnen und das Gelingen der Europäischen Integration werden dargelegt und Anregungen für die Weiterentwicklung des RFSR unterbreitet.
Bilanzgarantien gehören zum Standardrepertoire der meisten M&A-Verträge. Mehrere obergerichtliche Urteile zeigten aber jüngst, dass Inhalt und materielle Reichweite von Bilanzgarantien nicht einheitlich verstanden und beurteilt werden. Der Autor nimmt dies zum Anlass, die verschiedenen Konstruktionen der Bilanzgarantien sowohl auf Tatbestands- als auch auf Rechtsfolgenseite zu analysieren. Die tatsächliche Reichweite von derartigen Garantieklauseln ist danach deutlich geringer, als die oftmals unklaren Formulierungen es erkennen lassen. Dies kann zu gegebenenfalls schwerwiegenden wirtschaftlichen Fehleinschätzungen führen. Der Autor plädiert für eine klare Gestaltung von Bilanzgarantien und macht konkrete Vorschläge für mögliche Formulierungen.
Der Autor untersucht, ob die serbische Rechtsordnung nationalen Minderheiten die Teilhabe am politischen Mitwirkungsprozess angemessen ermöglicht. Prüfungsmaßstab ist Art. 15 des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates. Das Hauptaugenmerk der rechtlichen Analyse bilden die verfassungs- und einfachgesetzlichen Regelungen zur Selbstverwaltung der Autonomen Provinz Vojvodina, das serbische Parteien- und Wahlgesetz sowie die gesetzlichen Regelungen zu den Räten der nationalen Minderheiten. Der Autor plädiert für weitreichende Gesetzesreformen, um nationalen Minderheiten mehr politisches Mitspracherecht einzuräumen. So spricht er sich u.a. für die Einführung von Wahlkreisen oder die Etablierung reservierter Sitze für Minderheiten im serbischen Parlament aus.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist seit Mai 2018 unmittelbar anwendbar. Trotz einer Öffnungsklausel für den Beschäftigtendatenschutz ergeben sich große Neuerungen zum Beispiel für betriebliche Datenschutzbeauftragte. Ebenso besteht dadurch die Möglichkeit, Regelungen durch Betriebsvereinbarungen zu treffen. Der Autor untersucht die europarechtlichen Vorgaben etwa hinsichtlich Zweckbindung, Profiling und Scoring und lotet den nationalen Gestaltungsspielraum und die Auswirkungen für die Praxis aus. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Beurteilung von Big Data-Anwendungen, die im Personalwesen etwa im Bereich der Eignungsdiagnostik bereits vermehrt eingesetzt werden. Die Ergebnisse liefern einen wertvollen Beitrag für die Diskussion über die Möglichkeit und die Notwendigkeit eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes.
Die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen von erheblicher Bedeutung. Auch nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 1.1.2002 konnte die vorherrschende Rechtsunsicherheit zu AGB im Arbeitsrecht bislang nicht beseitigt werden. Diese Unsicherheit wird durch das seit dem 1.1.2015 geltende Mindestlohngesetz (MiLoG) noch weiter verstärkt. Das Buch untersucht vor diesem Hintergrund arbeitsvertragliche Formularklauseln nach AGB-Gesichtspunkten und stellt den aktuellen Stand der umfangreichen und sich ständig fortentwickelnden Rechtsprechung dar, um hieraus die Wirksamkeitsvoraussetzungen abzuleiten. Aufgrund der Wechselwirkung mit dem MiLoG wurden dabei auch entgeltrelevante Klauseln und Ausschlussfristen neu betrachtet.
Dieses Buch befasst sich mit der «Elfes-Konstruktion», einer Figur aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die es ermöglicht, verschiedenste Verfassungsverstöße als Grundrechtsverletzungen geltend zu machen. Statt eine weitere interpretative Herleitung zu entwerfen, nutzt der Autor deskriptive Methoden wie die Strukturanalyse und die Analyse von Bedeutungsmöglichkeiten, deren generelle Vorzugswürdigkeit er begründet. Dabei stützt er sich auf Arbeiten «Kelsens» sowie Erwägungen zur Sprachtheorie. Der Autor analysiert insbesondere die logisch-semantischen Strukturen der «Elfes-Konstruktion» in ihren verschiedenen Varianten. Er zeigt auf, dass deren Rechtsfolgen auf die prozessuale Ebene beschränkt sind und dass das Verfassungsrecht weitere der «Elfes-Konstruktion» vergleichbare Strukturen aufweist.
Zunehmend wird in internationalen Verträgen Schweizer Recht vereinbart, obwohl keine der Parteien einen Bezug zur Schweiz hat. Das vorliegende Werk zeigt dem deutschen Exporteur ausgewählte Risiken und Fallstricke bei Kauf- und Werklieferungsverträgen, die unter Vereinbarung des Schweizer Rechts entstehen können. Das deutsche und das Schweizer Recht werden dabei rechtsvergleichend gegenübergestellt. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf der unterschiedlichen Handhabung der Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie auf den Mängelgewährleistungsrechten. Weiterführend zeigt das Werk Gestaltungsmöglichkeiten für Verträge nach Schweizer Recht auf und schlägt Musterklauseln vor, mit denen die geltende Rechtslage zugunsten des deutschen Exporteurs beeinflusst werden kann.
The author compares the legal system in Germany, England and France, addressing the legitimacy of the prohibition on religious symbols in public education. The safeguarding of religious freedom varies in each of the states. The work considers whether European solution regulating the display of religious symbols in public schooling is possible.
Die Dissertation kommt zum Ergebnis, dass verschiedene Arten geschlossener Fonds grundsätzlich unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) fallen. Namentlich werden geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, Windfonds, Projektentwicklungsfonds und Private Equity Fonds untersucht. Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des KAGB hängt davon ab, ob die jeweilige Vermögensanlage ein Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 KAGB darstellt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Untersuchung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Investmentvermögens. Insbesondere in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal «kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors» bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten. Diese Arbeit trägt dazu bei, diese Unsicherheiten zu reduzieren.
Ces travaux ont été couronnés par l¿Institut de France, Académie des sciences morales et politiques : prix Araxie Torossian 2004. L¿ouvrage se propose de suivre l¿histoire de l¿obligation alimentaire légale de la renaissance du droit à la réglementation contemporaine. L¿auteur y décrit l¿évolution du « système doctrinal » qui a permis l¿émergence et la permanence de l¿institution alimentaire légale. Ce livre traite des bases, formes, moyens d¿actions et caractères des aliments légaux aux différents moments de leur histoire ; des parts qüy prennent le public et le privé ; et de la manière dont leurs actions respectives s¿entrelacent. La question essentielle de la définition des fondements du nécessaire vital rejoint alors nécessairement celles de ses sources, puis de son étendue et enfin celle des interactions nécessaires avec le droit de propriété et la théorie des obligations.
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