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Die Arbeit setzt sich mit dem Werdegang und dem wissenschaftlichen Werk des rheinischen Juristen Joseph Bauerband auseinander. Dargelegt werden die UmstUmstände, die zur Errichtung des ersten und einzigen Lehrstuhls für Rheinisches Recht an der Universität Bonn führten, und die Gründe für die Berufung des Praktikers Bauerband. Ferner werden Vorlesungs- und Vortragskonzept Bauerbands auf ihre Übereinstimmung mit den zeitgenössischen Bildungsvorstellungen Frankreichs und Deutschlands untersucht, woran sich eine Beurteilung ihrer Fortschrittlichkeit anschließt. Einen weiteren Gegenstand der Untersuchung bildet Bauerbands Mitarbeit an der preußischen Verfassung von 1848. Seine Vorschläge werden auf ihre Stoßrichtung und ihre Beeinflussung durch rheinische Rechtsprinzipien hin durchleuchtet. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der methodologischen Analyse von Bauerbands wissenschaftlichem Werk. Anhand einer Gegenüberstellung mit der deutschen und französischen Rechtsliteratur erfolgt eine Einordnung der juristischen Dogmatik und Methodik in einen der dortigen Wissenschaftsstile des 19. Jahrhunderts. Abschließend wird Bauerbands Beitrag zur rheinischen Hypothekenrechtsreform behandelt. Im Blickpunkt stehen dabei Ziele und Effektivität der von ihm angeregten Gesetzesänderungen.
Der Autor untersucht die Emanzipation der Frau aus rechtsgeschichtlicher Sicht. Sein Ziel ist es, die Position des Gesetzgebers zur Frauenemanzipation in der Entwicklung des Familienrechts zu klären. Die Arbeit beginnt in der germanisch-fränkischen Zeit und endet mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1957. Mit diesem umfassenden Ansatz ist die Untersuchung bisher ohne Parallele. Hauptaugenmerk der Arbeit ist die Entstehungsgeschichte des BGB. Besondere Beachtung finden darüber hinaus die Reformvorschläge in der Weimarer Republik, die weit über den Inhalt des dreißig Jahre später verkündeten Gleichberechtigungsgesetzes hinausgingen.
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