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Unternehmen führen zunehmend eigene interne Untersuchungen durch, von denen besonders Arbeitnehmer betroffen sind.Im Spannungsverhältnis verschiedener Rechtsgebiete untersucht der Verfasser drei maßgebliche Fragestellungen im Zusammenhang mit internen Untersuchungen: Was sind interne Untersuchungen und besteht eine Rechtspflicht zur Durchführung einer solchen? Was sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen an interne Untersuchungen? Sind die Ermittlungsergebnisse im Strafverfahren/arbeitsgerichtlichen Verfahren verwertbar?Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet der Datenschutz. Über die aktuelle Rechtslage hinaus setzt sich der Verfasser de lege ferenda mit dem aktuellen Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes auseinander, welches einen Rechtsrahmen für interne Untersuchungen vorsieht.
Diese Arbeit orientiert sich an der Hinwendung zu einer wirksamen Kommunalaufsicht, unter anderem an den Chancen und Möglichkeiten, die der Kommunalaufsicht durch die Änderung des Kommunalhaushaltsrechts zur Einführung der doppelten Buchführung (Doppik) eröffnet werden.
Der Beginn der Verjährung hängt entscheidend von der Entstehung des Anspruchs ab. Das Gesetz sagt allerdings an keiner Stelle, was es unter Entstehung des Anspruchs versteht. In Betracht kommen ganz verschiedene Auslegungen. Umso erstaunlicher ist es, dass es dazu heute eine fast einhellige Auffassung gibt: Sie lautet, dass es grundsätzlich auf die Fälligkeit und den Zeitpunkt ankommen soll, in dem der Anspruch erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann. Ob diese Auffassung zutreffend ist, wird in der vorliegenden Arbeit eingehend untersucht.
Kommt es im Nachgang an ein Strafverfahren zu einem außerstrafrechtlichen Folgeverfahren, stellt sich die Frage, wie mit Verdachtsmomenten umzugehen ist. Besonders im Fall eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen bestehen Schwierigkeiten, den Schutz des Freigesprochenen auch im Folgeverfahren zu gewährleisten ohne Rechte Dritter zu beschränken. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte begegnet dieser Problematik mit einer Ausweitung der Unschuldsvermutung auf den außerstrafrechtlichen Bereich. Zentrales Thema dieser Arbeit ist, ob diese Rechtsprechung in das deutsche Recht transferiert werden kann.Die Autorin setzt sich mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur auseinander und kommt zu einer vermittelnden Lösung. Daraus entwickelt sie konkrete Praxishinweise.
Export- und importorientierte Unternehmen benötigen Akkreditive und Außenhandelsgarantien. Kreditinstituten bieten sie an und gehen Risikopositionen ein. Abnehmer von Risiken können sein: Andere Kreditinstitute, der Kapitalmarkt, Kreditversicherer, der Staat und Factoringanbieter. Die Syndizierung ist eine anerkannte Methode der gemeinschaftlichen Kreditvergabe auf der Basis weitverbreiteter Musterverträge der Loan Market Association. Die Arbeit untersucht diese Form der Zusammenarbeit im Sonderfall der Akkreditiv- und Garantiestellung. Dabei werden rechtliche Facetten und Auswirkungen auf die Kreditinstitute ausgeleuchtet. Dazu wird eine zivilrechtliche Einordnung vorgenommen. Diese ist Voraussetzung für Untersuchungen auf den Gebieten des Bankaufsichtsrechts und des deutschen und internationalen Bilanzrechts. Schließlich folgt die Einordnung nach Internationalem Privatrecht.
Immer mehr Menschen erkranken an Demenz oder benötigen auf Grund anderer Umstände rechtliche Unterstützung. Die Teilnahme eines rechtlich unterstützungsbedürftigen Erwachsenen am Rechtsverkehr bietet sowohl für ihn selbst als auch für den Rechtsverkehr große Herausforderungen und eine Vielzahl an juristischen Problemen und Fragestellungen. Lösungen für diese juristischen Probleme soll in Österreich das Erwachsenenschutzrecht beinhalten. Die Untersuchung widmet sich der Analyse, ob dieses Impulse für den deutschen Gesetzgeber bietet, wobei sich die Untersuchung auf das bis zum 01.01.2023 geltende deutsche Recht bezieht.
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