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Das völkergewohnheitsrechtliche Interventionsverbot ist seit jeher ein unverzichtbares Element des internationalen Friedenssicherungssystems. Trotz seiner unbestrittenen Wichtigkeit ist unklar, welche Handlungsweisen gegenwärtig von dem Verbot umfasst sind. Aufbauend auf eine umfassende Auswertung der Staatenpraxis seit 2011 untersucht die Autorin, unter welchen Voraussetzungen Regierungen und Oppositionsbewegungen in Bürgerkriegen völkerrechtsgemäß unterstützt werden dürfen. Angesichts der Schneise der Verwüstung, die sich seit Beginn des ¿Arabischen Frühlings" durch die betroffenen Länder erstreckt, hinterfragt die Autorin die kontemporäre rechtliche Relevanz des Interventionsverbots.
Der Autor untersucht die strafrechtliche Fragestellung, ob und wie der straftatbestandsmäßige Erfolg, der auf eine Gremiumsentscheidung zurückgeführt werden kann, dem einzelnen Mitglied des Gremiums zurechenbar ist. Dieser strafrechtlich relevante Vorgang kann in verschiedenen Lebensbereichen wie etwa Wirtschaft, Medizin, Politik, Presse oder Rechtspflege erscheinen und sich dementsprechend in diversen Straftaten äußern. Der Fokus des Buchs liegt dabei auf den strafrechtsdogmatischen Fragen nach der Kausalität, der objektiven Zurechnung und den Täterschaftsformen bei den Gremiumsentscheidungen.
Das Buch untersucht die rechtliche Grundlage von Videoüberwachung von Arbeitnehmern in der Volksrepublik China. Videoüberwachung ist in der VR China allgegenwärtig und rechtliche Grenzen bestehen kaum. Die Autorin befasst sich mit der Rechtslage in Deutschland, um davon ausgehend nach Lösungen für die in China bestehenden Konfliktlagen zu suchen. Sie setzt sich mit der Videoüberwachung von Arbeitnehmern am öffentlich zugänglichen Arbeitsplatz und in nicht öffentlich zugänglichen Räumen auseinander. Die Autorin betrachtet das chinesische Arbeitsvertragsgesetz dahingehend, ob die Rechtsgrundlage auf der kollektiven Ebene für den Arbeitnehmerschutz bei der Videoüberwachung von Arbeitnehmern besteht.
Kommt es in Unternehmen zu grenzüberschreitenden Rechtsverstößen, stellt sich die Frage, welcher der tangierten Staaten für die Verfolgung und Sanktionierung des Verbandes zuständig ist und ob eine mehrfache Ahndung durch verschiedene Rechtsordnungen droht. Die hieraus folgende Problematik positiver Kompetenzkonflikte sowie etwaiger Mehrfachsanktionen erfährt durch die Unterschiede der nationalen Haftungssysteme gegenüber juristischen Personen besondere Brisanz.Das Werk untersucht die Entstehung, Vermeidung und Beilegung von Jurisdiktionskonflikten im Kontext transnationaler Verbandsverantwortlichkeit in der EU. Anhand aufzuzeigender Defizite der bestehenden Rechtslage werden praktikable Lösungen zur Gewährleistung einer unionsweit koordinierten sowie rechtsstaatlichen Unternehmenssanktionierung erarbeitet.
Der Autor widmet sich der Betrachtung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Der Schwerpunkt der Aussführungen liegt auf den Auswirkungen der strafrechtlichen Bruttoabschöpfung beim drittbegünstigten Unternehmen. Hierzu werden die Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung bei unternehmensbezogen Straftaten, unter Einbeziehung der aktuellen Rechtssprechung und des Meinungstandes in der Literatur, analysiert. Auf Grundlage dieser Auswertung werden unter Abwägung der eingriffsintensiven Folgen der Bruttoabschöpfung bei unternehmensbezogen Straftaten präventive Ansätze zur Begrenzung des Instituts entwickelt.
Im Zuge der Globalisierung spielen Auslandsentsendungen in den letzten Jahren eine immer stärkere Rolle. Das Buch analysiert die gängigen Vertragsmodelle einer Entsendung: den Entsendungsvertrag, den Leiharbeitsvertrag sowie den split contract. Die Autorin grenzt hierbei den Entsendungsvertrag zum Leiharbeitsvertrag ab und untersucht das auf den Entsendungsvertrag anwendbare Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Das Arbeitsrecht ist hierbei Ausgangspunkt der Untersuchung des Entsendungsvertrages. Die nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben eines Entsendungsvertrages zur Dauer, Währung, in der das Entgelt ausgezahlt wird, zusätzlichen Vergütung und Rückkehrbedingungen werden ¿ auch in fortlaufenden Bezügen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht ¿ besprochen.
Die Frage der «Selbstreinigung» von Unternehmen stellt sich im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Wenn in einem Unternehmen ein Kartellrechtsverstoß begangen wurde, stellt dies, als Verstoß gegen den das Vergaberecht prägenden Wettbewerbsgrundsatz, einen Grund dar, dieses Unternehmen nicht zu berücksichtigen. Ein Unternehmen darf jedoch nicht über das Erforderliche hinaus von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es ist von der Vergabestelle zu berücksichtigen, wenn das Unternehmen hinreichende Maßnahmen ergriffen hat, um künftige Rechtsverstöße zu verhindern. Die Autorin befasst sich detailliert mit den Voraussetzungen einer solchen erfolgreichen «Selbstreinigung» und setzt sich dabei insbesondere kritisch mit dem Erfordernis einer Schadenswiedergutmachung auseinander.
Die Untersuchung widmet sich der Frage nach den Auswirkungen der Teilung herrschenden Grundstücks auf die Ausübung der für den Eigentümer dieses Grundstücks bestehenden Grunddienstbarkeit. Eine Teilung des herrschenden Grundstücks - gleich ob real, ideell oder real-ideell - führt regelmäßig zu einer Vervielfältigung der an der Grunddienstbarkeit berechtigten Personen. Das rechtliche Verhältnis der berechtigten Personen zueinander und zu Dritten wird durch das Gesetz nicht geregelt und ist seit langer Zeit Gegenstand kontroverser Diskussionen. In diesem Buch werden die bisherigen unterschiedlichen Ansätze systematisiert und auf ihre praktischen Auswirkungen hin untersucht.
Der Autor hat sich eines Themas angenommen, welches in Deutschland viel diskutiert, aber in China noch neu ist. Er geht in seiner rechtsvergleichenden Untersuchung der Frage nach, wie das Doppelspielproblem des Besitzmittlers beim gutgläubigen Erwerb zu behandeln ist. In Deutschland haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof schon anlässlich der Lagerfälle und des Fräsmaschinenfalls Entscheidungen getroffen. In China finden ähnliche Fälle noch keine hinreichende Beachtung.
Die gesellschaftsrechtliche Beurteilung, ob die Drittanstellung von Vorstandsmitgliedern zulässig ist oder nicht, ist ein Thema von hohem theoretischen Reiz und großer praktischer Bedeutung. Ausgehend von der Darstellung, welche Formen von Drittanstellungen in der Praxis anzutreffen sind, widmet sich dieser Band der Vereinbarkeit der Drittanstellung mit der aktienrechtlichen Kompetenzordnung und den mit der Drittanstellung einhergehenden Interessenkonflikten sowie der Frage, ob die Drittanstellung zu Pflichtenkollisionen führen kann. Der Autor geht auch der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Drittvergütung mit dem Aktienrecht vereinbar ist. Im Übrigen behandelt er ausgewählte Probleme der Drittanstellung, wie etwa die Frage, ob der Drittanstellung ein Arbeitsvertrag zugrunde liegen kann.
Der Wandel des Eigensicherungsrechts zur Eigensicherungspflicht steht im Mittelpunkt dieses Buches. Hierfür ist der Resilienzgedanke ein Einflussfaktor. Die Untersuchung lehnt sich an das Telekommunikationsrecht an. Vergleichsmaßstab und zugleich Anknüpfungspunkt sind die ersten Eigensicherungspflichten aus dem LuftVG. Ausgangshypothese ist, dass die Verfassung einen eigenverantwortlichen Menschen voraussetzt. Dennoch wird die Eigensicherungspflicht, da sie dem Menschen die Entscheidungsfreiheit darüber nimmt, wie er seiner Eigenverantwortung nachzukommen hat, als Grundrechtseingriff qualifiziert. Die Ausgestaltung der Eigensicherungspflicht stellt sich insofern als eine Frage der Schranken dar. Die Arbeit ist eingebettet in die Debatte um gestufte Sicherheitsverantwortung, Privatisierungsfolgen und Regulierungsrecht. Sie untersucht den Rechtsgrund für Eigensicherungspflichten. Im Ergebnis zeigt sich, dass Resilienzbestrebungen die Eigensicherungspflicht modifizieren.
Der Band konzentriert sich auf die Frage, wie groß die Mitwirkung der nicht beweisbelasteten Partei an der Wahrheitsfindung im Zivilprozess ist bzw. sein sollte. Diese Frage erörtert die Autorin aus deutscher und türkischer Sicht im Lichte der gesetzlichen Entwicklungen in beiden Ländern. Sie analysiert die im Hintergrund der neuen Regelungen stehenden Abwägungen beider Gesetzgeber im Bereich der Informationsbeschaffung bzw. Sachverhaltsaufklärung durch die Parteien und diskutiert diesbezügliche von ihnen eingeführte Rechtsinstrumente. Sind die aktuellen Mitwirkungspflichten der Parteien in beiden Ländern für einen befriedigenden Zivilprozess hinreichend oder wären jeweils erweiterte Mitwirkungspflichten wünschenswert?
Der Welthandel wird durch Ursprungsregeln gesteuert und kanalisiert. Einen bedeutenden Anteil am internationalen Warenaustausch haben Freihandelsabkommen. Deren Signifikanz wird in der Zukunft noch zunehmen: APEC, ASEAN, Mercosur und NAFTA sind hierfür Beispiele. Diese völkerrechtliche Untersuchung stellt die Ursprungsregeln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA dar und prüft deren Konformität mit dem multilateralen Regelwerk der WTO. Näherhin untersucht sie, ob der NAFTA-Vertrag mit Art. XXIV GATT in Einklang steht. Die Arbeit wirft ein Licht auf den Warenaustausch unter bedeutenden Teilnehmern am Welthandel. Die NAFTA-Ursprungsregeln haben paradigmatische Bedeutung; insbesondere da sie als Grundlage für ein etwaiges, zukünftiges Freihandelsabkommen zwischen Nord-, Mittel- und Südamerika (FTAA) dienen könnten. Die Auswirkungen der NAFTA-Ursprungsregeln werden anhand der Automobil- und Textilwarensektoren illustriert.
Versicherungsunternehmen sind oft der Kritik ausgesetzt, durch ihr Verhalten Grundsatzurteile des BGH zu verhindern, weil sie das Revisionsverfahren (z.B. durch Anerkenntnis oder Rücknahme) beenden, nachdem sich abzeichnet, dass das Gericht eine andere Rechtsauffassung vertritt. Die Autorin untersucht, ob die Kritik daran gerechtfertigt ist. Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass die prozessualen Rechte der Rücknahme und des Anerkenntnisses gesetzlich vorgesehene Rechte der Prozessparteien sind. Sie sind Ausfluss der Dispositionsmaxime. Andererseits wird die Dispositionsmaxime kraft gesetzlicher Anordnung etwa dort eingeschränkt, wo ein besonderes öffentliches Interesse dem Recht des Einzelnen vorgehen muss. Diese Überlegungen sind Anknüpfungspunkt der Untersuchung, welche die maßgeblichen gegenläufigen Rechtspositionen ¿ Dispositionsfreiheit und besonderes öffentliches Interesse ¿ darstellt und gewichtet.
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