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Die Arbeit behandelt das Konkurrenzverhaltnis zwischen der spezialgesetzlichen und der burgerlich-rechtlichen Prospekthaftung und zeigt, dass historisch-funktional eine Zweiteilung nicht notig gewesen ware, da eine eineinheitliche spezialgesetzliche Losung zu favorisieren ist. Es folgt ein Vorschlag fur ein Prospekthaftungsgesetz de lege ferenda.
Auch über zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes sind noch nicht alle öffentlich-rechtlichen Probleme in Zusammenhang mit dem sprichwörtlich ältesten Gewerbe der Welt bewältigt. Die Arbeit nimmt sich dieser Probleme in Hinblick auf diejenigen Prostitutionsformen an, die in baulichen Anlagen stattfinden. Nach einem historischen Abriss sowie einer Definition der Begrifflichkeiten, die der Arbeit zugrundeliegen, wird der Status der prostitutiven Einrichtung und ihrer Mitarbeiter vom Gewerberecht über das Bau- und Ausländerrecht bis hin zum Sozial- und Steuerrecht dargestellt. Anschließend werden Beispiele aus dem verwaltungspraktischen Umgang mit dieser Art von Gewerbebetrieb erörtert und die rechtlichen Instrumente für ihre verwaltungsbehördliche Regulation dargestellt.
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