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Seit einigen Jahren wird die private Kartellrechtsdurchsetzung in der EU intensiviert. Der Autor geht der Frage nach, inwieweit die neu in das GWB eingeführten Offenlegungsvorschriften dazu geeignet sind, die Informationsasymmetrie zu überwinden und die private Kartellrechtsdurchsetzung zu stärken. Dazu untersucht er das Problem der Informationsasymmetrie und stellt die Vorgaben der Kartellschadensersatzrichtlinie dar. Nach einer umfassend Analyse der neuen Offenlegungsansprüche des GWB, unterzieht der Autor diese einer kritischen Bewertung.
145a StGB ist untrennbar mit den 68 ff. StGB verbunden. 145a StGB dient dem Schutz der Allgemeinheit vor der neuerlichen Begehung von Straftaten durch die Fuhrungsaufsichtsprobanden. Der Straftatbestand ist verfassungskonform. 145a StGB ist ein abstraktes Gefahrdungsdelikt.
Die vorliegende Publikation untersucht die gesetzlichen Liquidationsvorschriften aus 730 ff. Burgerliches Gesetzbuch, die heute fur so mannigfaltige wie zahlreiche, sich nach Art, Groe, Personenkreis, Organisation, Zwecken, ideeller und wirtschaftlicher Bedeutung in hohem Grade voneinander unterscheidender Erscheinungsformen der Gesellschaft burgerlichen Rechts herhalten mussen. Anhand von Fallbeispielen weist die Autorin dabei auf Defizite im Gesetz sowie Beratungs- und Regelungsbedarf im Gesellschaftsvertrag hin und bietet BGB-Gesellschaftern und ihren Beratern eine Anleitung zur Auseinandersetzung.
Nach einer verfassungsrechtlich bedingten Rechtsprechungsanderungen durch den BGH kam es zu eklatanten Lucken im Anlegerschutz beim regularen Delisting. Die Arbeit skizziert diese Entwicklung und begutachtet sie kritisch. Im Anschluss wendet sie sich umfassend der Ende 2015 in Kraft getretenen Neuregelung zu.
Der Band handelt von ungeschriebenen Rechtsschutzmoglichkeiten des Aktionars gegen Manahmen der Verwaltungsorgane. Anhand der Rechtsposition des Aktionars und seiner Stellung im Kompetenz- und Kontrollsystem der AG wird herausgearbeitet, dass der unzureichende Schutz der Mitgliedschaft die Folge konkreter Lucken im Aktionarsrechtsschutz ist.
Die Autorin behandelt die Frage nach der Haftung von Nebentatern und das Sonderproblem des Mitverschuldens. Als ein unklar definierter zivilrechtlicher Begriff in deutschen und chinesischen Rechtsordnungen ist die Rechtslage der Nebentaterschaft in Deutschland gesetzlich unzureichend fixiert und widerspricht den relevanten chinesischen Regelungen.
Die Publikation stellt mit Vergleichen zur Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit bezüglich dem Court of Arbitration for Sport (CAS) ein Gegenmodell zur klassischen Schiedsgerichtsbarkeit auf. Da der CAS eine gerichtsähnliche Institution ist, stellen die staatlichen Gerichte und deren Vorschriften zur Öffentlichkeit einen tauglichen Vergleichsmaßstab dar. Die Autorin erörtert, dass diese rechtlichen Wertungen jedoch allenfalls über den «Umweg» des ordre public durchgesetzt werden können. Sie zeigt darüber hinaus auf, dass die Veröffentlichung der Schiedssprüche durch den CAS, vergleichbar mit einem Revisionsgericht, für eine stringente und effektive Rechtsfortentwicklung des Sportrechts erforderlich ist. Abschließend werden diese Forderungen für weitere Reformen des CAS-Code anhand konkreter Regelungsvorschläge in englischer Fassung begreiflich gemacht.
Derivate haben wie kein anderes Finanzinstrument die Bankenkrise geprägt. Sie stellten die wesentliche Ursache für eine Schieflage der Banken dar, die durch das Bankaufsichtsrecht eigentlich hätte verhindert werden sollen. Ihre komplexe Risikostruktur macht ihre Eigenmittelunterlegung zu einer anspruchsvollen Aufgabe. Die Berechnung der risikoadäquaten Unterlegung erfolgt auf der Grundlage der finanzmathematisch geprägten Regelungen der Solvabilitätsverordnung. In der Arbeit werden diese erläutert und anhand von Beispielen verdeutlicht. Darüber hinaus wird analysiert, ob sie zu einer risikoadäquaten Unterlegung führen und welche Änderungen in der Solvabilitätsverordnung gegebenenfalls vorgenommen werden müssten.
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