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Das deutsche Recht sieht mit dem Pflichtteil eine bedarfsunabhängige Mindestbeteiligung am Erbe für Kinder, Ehepartner und Eltern vor. Im Gegensatz dazu gewährt des englische Recht Hinterbliebenen ermessensabhängige Ansprüche (family provision), die sich insbesondere nach der Bedürftigkeit richten. Die gesetzlichen Vorgaben beider Länder können jedoch jeweils nur allgemein die Interessen einzelner Familienangehöriger gegeneinander abwägen. In vielen Fällen ist daher eine vertragliche Ausgestaltung gewünscht. Gleichzeitig stellt sich bei Verträgen im familiären Kontext auch die Frage, wie eine in einer Nähebeziehung entstehende Verhandlungsdisparität rechtlich zu bewerten ist. Für Eheverträge hat die deutsche Rechtsprechung eine richterliche Inhalts- und Ausübungskontrolle im Rahmen der §§ 138 und 242 BGB entwickelt. Es wird nun diskutiert, ob dies auch auf den Pflichtteilsverzicht übertragbar ist.
Die Zahl der Kartellverfahren ist konstant, obgleich die Höhe der verhängten Bußgelder seit langem ansteigt. Der Autor greift diesen Umstand der mangelnden Rechtsbefolgung auf und untersucht, ob und inwieweit der kartellrechtliche Schadensersatzanspruch Abhilfe schaffen kann. Er betrachet die Passivlegitimation von Managern, um präventiv eine bessere Verhaltenssteuerung zu erreichen und beleuchtet ökonomische Aspekte zur persönlichen Haftung. Anschließend behandelt er die Kernfrage der Passivlegitimation im Kartelldeliktsrecht und stellt dogmatische Grundlagen dar. Zudem werden weitere Fragen wie die enthaftende Wirkung von Compliance-Systemen, der Gesamtschuldnerausgleich zwischen Unternehmen und Manager sowie weitere Möglichkeiten der Haftungsreduzierung des Managers untersucht.
Der Autor behandelt die jungsten Entwicklungen der Managerhaftung sowie ausgewahlte rechtliche Probleme der D&O-Versicherung. Schwerpunkte bilden die Rechtmaigkeit des sog. Claims-made-Prinzips, die Verteilung einer nicht ausreichenden Versicherungssumme unter den Versicherten sowie die Rechtsfolgen bei kollidierenden Subsidiaritatsklauseln.
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