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Die Autorin widmet sich der Betrachtung der internationalen Personengesellschaftsbesteuerung, insbesondere der grenzüberschreitend gezahlten Sondervergütungen und der daraus folgenden abkommensrechtlichen Behandlung. Treffen verschiedene Rechtssysteme aufeinander, kann es aufgrund der divergierenden Besteuerung von Personengesellschaften zu Qualifikationskonflikten kommen. Der nationale Gesetzgeber versucht durch § 50d Abs. 10 EStG das inländische Besteuerungsrecht an grenzüberschreitend gezahlten Sondervergütungen zu sichern, wohingegen der Bundesfinanzhof an der autonomen Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen festhält. Schwerpunkt des Buches ist die Analyse der Reichweite sowie die Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 10 EStG. Weiterhin stehen die Zuordnung der Sondervergütung zu einer Betriebsstätte sowie der Zuordnungsmaßstab im Vordergrund.
Eine Vielzahl von deutschen Familienunternehmen ist in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften organisiert. Der familiäre Gesellschafterkreis internationalisiert sich seit Jahren in vielen dieser Unternehmen mit zunehmender Geschwindigkeit. Dem hieraus drohenden Verlust des Besteuerungsrechts versucht der Gesetzgeber mit sogenannten «Treaty-Overrides» zu begegnen. Ein solcher liegt auch im Rahmen von § 50i EStG vor. Vor diesem Hintergrund unterzieht der Autor § 50i EStG einer kritischen steuerjuristischen Untersuchung anhand zuvor erarbeiteter rechtlicher Vorgaben sowie einer Steuerwirkungsanalyse mit Fokus auf die Belastungs- und Entscheidungswirkungen für ausgewählte Zuzugsstaaten anhand zuvor erarbeiteter wirtschaftlicher Vorgaben. Die Arbeit schließt mit Änderungsvorschlägen an den Gesetzgeber.
Die grunderwerbsteuerlichen Ergänzungstatbestände sind vor allem im Bereich der Umstrukturierungen und Unternehmensakquisitionen von hoher Relevanz. Politisch wird derzeit eine Verschärfung zur Vermeidung von Share Deals diskutiert. Vor diesem Hintergrund unterzieht die Autorin das System «de lege lata» einer kritischen betriebswirtschaftlichen und steuersystematischen Analyse. Dabei zeigt sie praxisrelevante Probleme in der unternehmerischen Steuerplanung auf, prüft die Einbeziehung der Grunderwerbsteuer in Tax Compliance Management Systeme und nimmt einen Ländervergleich vor. Abschließend präsentiert sie einen Gesetzesvorschlag zur Neukonzeption, der primär auf einer transparenten Betrachtung von gesondert definierten Immobiliengesellschaften beruht.
Diese Arbeit widmet sich der Ertragsbesteuerung von verbundenen Unternehmen im Rahmen einer Gruppenbesteuerung. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen sowohl Fragen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, des internationalen Abkommens- und Gemeinschaftsrechts als auch des Gesellschafts- und Steuerrechts.
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