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Trotz der erheblichen ökonomischen Bedeutung von Daten existiert kein Recht, das Daten im Sinne eines Ausschließlichkeitsrechts umfassend einer Person zuweist. Dies führte zu einer intensiven rechtspolitischen Diskussion, ob ein solches Recht geschaffen werden soll. Die Einführung scheiterte jedoch an den erheblichen konzeptionellen Hürden. In der Praxis werden Daten ungeachtet dessen zunehmend vertraglich gehandelt, indem unter anderem sog. Datenlizenzen erteilt werden. In Anbetracht der steigenden Bedeutung dieser Vertragsform ordnet Nico B. Schur die Datenlizenz dogmatisch in das Lizenzvertragsrecht ein, bestimmt dessen rechtliche Grenzen und zeigt schließlich die rechtspolitischen Möglichkeiten einer Abbildung des Datenhandels über vertragliche Zugangs- und Datennutzungsrechte auf.
Zunehmend nutzen Unternehmen gegenüber Verbrauchern die algorithmische Preisdiskriminierung als Preisstrategie. Preise werden hier in Abhängigkeit von der Zahlungsbereitschaft der Kunden autonom ohne menschliche Kontrollinstanz gebildet. Es handelt sich um eine klassische Querschnittsmaterie - die rechtliche Bewertung zeichnet sich gerade durch ihre Vielseitigkeit und die zwischen den einzelnen Rechtsgebieten bestehenden Verknüpfungen aus. Felix Rützel untersucht den jeweiligen Rechtsrahmen für das Diskriminierungs-, das Datenschutz-, das Kartell-, das Lauterkeits- sowie das Preisangaben- und das Bürgerliche Recht und lotet etwaigen Reformbedarf aus. Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis des Münchner Fachanwaltstags IT-Recht e.V. 2022 ausgezeichnet.
Digitale Diskursräume sind aus dem Alltag vieler nicht mehr wegzudenken. Diese Räume werden von Informationsintermediären organisiert und moderiert. Die Moderation nutzergenerierter Inhalte geht mit wichtigen, grundrechtssensiblen Entscheidungen einher. Insbesondere die Realisierung der Meinungsfreiheit steht dabei im Fokus. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive stellt sich daher die zentrale Frage nach der Reichweite einer Grundrechtsbindung privater Akteure. Traditionellerweise wird auf die seit jeher kontrovers diskutierte Lehre der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten Bezug genommen. Amélie Heldt widmet sich den Rahmenbedingungen der Kommunikation in digitalen Öffentlichkeiten, untersucht aus verfassungsrechtlicher, rechtsvergleichender und interdisziplinärer Perspektive den Prozess der Inhaltemoderation und schlägt eine Feinjustierung der Lehre der mittelbaren Drittwirkung vor.
Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden für die Erhebungen von Daten bei Privaten - primär die §§ 94 ff. sowie § 161 I 1 StPO - stammen im Kern noch aus dem 19. Jahrhundert. Können diese in Anbetracht der Entwicklung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Datenschutzrechts noch eine verfassungsrechtlich tragfähige Eingriffsgrundlage bilden? Emma Peters setzt sich mit den tatsächlichen Kommunikationsbedingungen der Informationsgesellschaft, den Reaktionen in der Praxis der Strafverfolgung im Rahmen des einfachen Rechts sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutzrecht auseinander. Sie zeigt auf, dass die scheinbar selbstverständlichen Ermittlungsbefugnisse zur Datenerhebung bei Privaten mit der Entwicklung des Datenschutzes in den letzten 20 Jahren, wie sie insbesondere in der Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts geprägt wurden, nicht mehr ohne weiteres vereinbar sind und grundlegendem Reformbedarf unterliegen.
Digitale Diskursräume eröffnen nicht nur Partizipationschancen. Sie sind auch Forum für Desinformationskampagnen und manipulative Verhaltensweisen. Paradigmatisch für diese Ambivalenz steht das Phänomen der Social Bots. Dabei handelt es sich um automatisierte Profile in sozialen Netzwerken, die unter Vortäuschung einer menschlichen Identität am Kommunikationsprozess teilnehmen. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive verdeutlichen Social Bots die normativen Konfliktlinien, die der "digitale Strukturwandel der Öffentlichkeit" mit sich bringt: Einerseits verdient auch automatisierte und anonyme Kommunikation grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit. Gleichzeitig verzerren Social Bots die öffentliche Meinungsbildung und stehen damit im Konflikt mit dem Prinzip kommunikativer Chancengleichheit. Paul Dürr entwickelt dogmatische Lösungskonzepte, um die Risiken digitaler Manipulationsformen verfassungsrechtlich abzubilden und Regulierungsinitiativen angemessen zu bewerten.
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