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Die Debatte um die Strafbarkeit von Verbänden dauert in Deutschland seit Jahrzehnten an. Sie hat den Blick dafür verstellt, dass ein Verbandsstrafrecht neben der Frage der Strafbarkeit an sich auch die zu verhängenden Sanktionen regeln muss. Der Autor widmet sich den dogmatischen Grundlagen der Verbandsstrafbarkeit, erläutert deren rechtshistorische Entwicklung und stellt die verfassungsrechtlichen und internationalen Vorgaben dar. Das Subjekt der Verbandsstrafe wird definiert, Tatbestände für eine Verbandsstrafbarkeit werden ermittelt und es wird die konkrete Strafzumessung einer Geldstrafe gegenüber verschiedenen Verbänden dargestellt. Unter Berücksichtigung von Sonderproblemen wie Verzinsung der Verbandsgeldstrafe und Rechtsnachfolge präsentiert der Autor einen Gesetzesvorschlag.
In diesem Buch werden die strafrechtlichen Implikationen von Whistleblowing untersucht. Ein Schwerpunkt der Arbeit besteht darin, das Spannungsverhaltnis zwischen Whistleblowing und Geschaftsgeheimnisschutz und die damit einhergehenden Strafbarkeitsrisiken zu beleuchten, wobei das relativ junge Geschaftsgeheimnisgesetz - den neu geschaffenen Straftatbestand des 23 GeschGehG sowie die Whistleblower-Ausnahmeregelung des 5 GeschGehG miteinschlieend - im Fokus steht. Die Whistleblowing-Richtlinie und deren Auswirkungen auf die Rechtsstellung von Whistleblowern sowie deren Umsetzung in nationales Recht bilden einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit.
Die Abschaffung der Verfallsperre im Zuge der Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung zum 1. Juli 2017 hat die Anwendbarkeit der Einziehungsvorschriften für das Steuerstrafrecht zur Folge. Mehrere Nachjustierungen des Gesetzgebers lassen vermuten, dass die Eigenheiten des Steuerstrafrechts bei der Reform nur unzureichend berücksichtigt worden sind. Die dadurch entstandene Schnittmenge zwischen neuem Einziehungsrecht und Steuerstrafrecht ist Gegenstand dieser Arbeit, da neben die klassische Steuereintreibung durch die Finanzämter nun auch Einziehungsentscheidungen durch Strafgerichte treten können.
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