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Die Digitalisierung im Gesundheitswesen geht mit großen Schritten voran. Wearables und Apps gehören dabei zu neuen Entwicklungen in diesem Bereich. Der Autor befasst sich mit den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für diese Produktgruppen. Dabei liegt der Fokus auf den Bereichen des Datenschutzrechts, des Medizinprodukterechts und des Sozial- und Versicherungsrechts. Der Autor stellt die einzelnen Rechtsgrundlagen sowie die durch die Produktgruppen aufgeworfenen Rechtsfragen dar.
Jedesmal wenn ein Mensch stirbt, stirbt gleichzeitig ein Kind, ein Heranwachsender, ein junger Mensch, und jeder beweint den, der ihm lieb war (Simone de Beauvoir). Der Umgang mit dem Tod ist eine der schwierigsten Aufgaben. Dies wird auch in der Diskussion über die Zulässigkeit von Sterbehilfe ¿ insbesondere bei Neugeborenen ¿ immer wieder deutlich. Bei dieser sogenannten Früheuthanasie besteht die eigentliche Problematik vor allem in der Frage nach einer ärztlichen Verpflichtung, geistig oder körperlich schwerstbehinderte Neugeborene oder extrem schwache Frühgeburten in jedem Fall einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Wer trifft diese Entscheidung und ab welchem Zeitpunkt ist eine sichere Diagnose möglich? Gelten für Neugeborene die gleichen Grundsätze wie für Erwachsene? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich diese Arbeit und versucht, Lösungsansätze aus rechtlicher und ethischer Sicht zu finden.
Nach gegenwärtiger Rechtslage ist es grundsätzlich verboten, künstlich erzeugte Embryonen vor der Implantation genetisch zu untersuchen (Präimplantationsdiagnostik) und bei auffälligem Ergebnis zu verwerfen. Die genetische Untersuchung von Embryonen im Mutterleib (Pränataldiagnostik) ist demgegenüber umfassend zulässig und führt beim Vorliegen einer Erkrankung in der Praxis häufig zu einem Schwangerschaftsabbruch. Der Autor untersucht diesen scheinbaren Widerspruch aus verfassungsrechtlicher Perspektive. Da die Analyse zu dem Ergebnis kommt, dass die gegenwärtige Rechtslage nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Recht auf Leben zu vereinbaren ist, werden abschließend Änderungsvorschläge entwickelt.
Beim Organtransplantationswesen handelt es sich - auch rechtlich - um eine besonders anspruchsvolle Materie. Die 1997 erlassenen Rechtsvorschriften sind seit jeher aus vielerlei Gründen stark umstritten. Dominierend ist dabei die Kritik, die der Gesetzgeber dafür erfahren hat, dass er in einem weiten Maß gesellschaftliche Akteure in die Aufgabenerfüllung eingebunden hat. Der Autor greift dieses Phänomen am Beispiel der Koordinierungsstelle auf. Er geht der Frage nach, ob sich die hier auftretenden Strukturen staatlich-gesellschaftlichen Zusammenwirkens den bereits bekannten Kooperationsformen zuordnen lassen und worin ihre Besonderheiten liegen. Im Fokus der Untersuchung steht die Frage, ob - und inwieweit - sich solche Konzepte überhaupt in ausreichend effektiver, verfassungsrechtlich gebotener Weise rechtsstaatlich-demokratisch rückbinden lassen.
Als Vascularized Composite Allografts werden komplexe Gewebe wie Arme, Beine, Hände, das Gesicht, der Uterus oder die Bauchwand bezeichnet. Die Transplantation dieser Körperteile entwickelte sich in den vergangenen beiden Jahrzehnten, gehört aber nach wie vor der Neulandmedizin an. Weder die europäischen Richtlinien noch die nationalen Gesetze enthalten explizite Regelungen für den Umgang mit komplexen Geweben. Es stellt sich deshalb die Frage nach einer sachgerechten rechtlichen Einordnung. Entscheidende Bedeutung kommt dabei der Frage zu, ob komplexe Gewebe Organe im Sinne des Transplantationsgesetzes darstellen und ob somit die Organvorschriften dieses Gesetzes anwendbar sind.
Niemand fragt, ob man geboren werden möchte. Hat der Mensch dann immerhin das Recht, frei über sein Ableben zu entscheiden?Diese Frage bildet den Kern der Diskussion, ob Sterbehilfe verboten bleiben, geduldet oder erlaubt werden sollte. Während Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sterbehilfe sehr restriktiv gestaltet, haben insbesondere Belgien und die Niederlande jeweils ein umfassendes Sterbehilfegesetz ausgearbeitet. Um das undurchsichtige Geflecht der deutschen Rechtsordnung aufzulösen und das medizinische Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu stärken, bietet es sich an, von den Nachbarländern zu lernen, Vor- und Nachteile abzuwägen und eine ethisch sowie juristisch vertretbare Lösung für Deutschland zu entwickeln, die insbesondere auch Minderjährige berücksichtigt.
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