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Die Arbeit legt die methodischen Grundlagen der Erforschung der Rechtssprache. Zugleich bietet sie eine konkrete empirische Studie auf der Basis eines homogenen Textkorpus. Durch ihren interdisziplinären Ansatz leistet sie Pionierarbeit auf der Ebene der historischen Fachsprachenforschung. Recht wird als ein kulturelles Phänomen begriffen und im Zusammenhang mit der Entstehung sozialer Systeme diskutiert. Verständlichkeitsaspekte werden ebenso angesprochen wie zum ersten Mal eine Analyse des juristischen Fremdwortschatzes auf funktionaler, semantischer und frequenzanalytischer Ebene geboten wird. So läßt sich die frühneuzeitliche «Verwissenschaftlichung» im Bereich des Rechts genauer als ein sozialer Prozeß beschreiben: Die Rechtswissenschaft, verstanden als Textwissenschaft, entwickelt sprachliche Selektionsmechanismen zur Schließung des rechtlichen Diskurses.
Das Schiedsverfahrensrecht der ZPO galt lange Zeit als ruckstandig und schiedsunfreundlich. Die Arbeit untersucht das Schiedsverfahrensrecht der ZPO in seiner Entwicklung und geht der Frage nach, welche gesetzgeberischen Motive die Gestaltung des Schiedsverfahrens in der Zeit von 1877 bis 1945 mageblich gepragt haben.
Das Buch stellt die Entwicklung des Nahrungsmittelrechts durch Gesetzgebung und Rechtsprechung im Zeitraum von 1871 bis 1927 dar. Der Einfluss von Technik, Wissenschaft und Forschung und die Reaktionen der Bevolkerung finden Beachtung. Die Motive des Gesetzgebers werden mit der Auslegung und Anwendung durch die Rechtsprechung in Beziehung gesetzt.
Die bisher unveroffentlichten Materialien zu den Projekten zur Reform des Staatsanwaltschaftsrechts aus den Jahren 1969-1982 gehoren zu den aufschlussreichsten Quellen der Geschichte der Staatsanwaltschaft. Das Buch enthalt u.a. die Protokolle der an den Reformarbeiten beteiligten Ausschusse und die Gesetzentwurfe mit den umfangreichen Begrundungen.
Die im Dritten Reich durch Justizausbildungs- und Eckhardtsche Studienordnung veranderte Juristenausbildung bewirkte sowohl eine inhaltliche wie strukturelle Neukonzeption des Rechtsstudiums. Das Werk geht der Frage nach, wie sich das Reformwerk in der Praxis bewahrte und welche Auswirkungen es auf die Juristenausbildung im Dritten Reich zeitigte.
Die bloe Tatsache der nichtehelichen Geburt erwies sich uber Jahrhunderte als ein rechtlicher und praktischer Nachteil fur die Mutter und ihr Kind. Die Arbeit zeigt den getrennt verlaufenden Weg zur rechtlichen und tatsachlichen Gleichstellung der nichtehelichen Kinder nach, der letztlich erst nach der Wiedervereinigung abgeschlossen werden konnte.
Der Naturschutz gehört heute zu den unverzichtbaren Aufgaben der modernen Industriegesellschaft und ist seit dem Europäischen Naturschutzjahr 1970 ein wichtiges Politikfeld geworden. Die Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entstehung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20. Dezember 1976, welches das Reichsnaturschutzgesetz von 1935 ablöste. Im ersten Teil geht die Arbeit auf die Entwicklung des Naturschutzgedankens und des Landschafts- und Naturschutzrechts bis 1935 ein. Für die Entstehungsgeschichte des Bundesnaturschutzgesetzes von 1976 wurde der umfangreiche, weitgehend unveröffentlicht gebliebene Quellenbestand seit der Frühzeit der Bundesrepublik ausgewertet. Der Wunsch der Bundesregierung, ein umfassendes Gesetz für Naturschutz und Landschaftspflege zu erlassen, scheiterte am Widerstand des Bundesrates, der dem Bund nur die Rahmengesetzgebungskompetenz zugestand.
Dieser Band vermittelt eine Auswahl von Texten, die fur die russische Rechtsentwicklung wesentlich sind. Es ermoglicht in die Eigentums- und Machtverhaltnisse, in die soziale Struktur der Bevolkerung, in die zentrale und regionale Administration, in das Leben der Stadt- und Landgemeinden und in viele andere Lebensbereiche in Russland einzudringen.
Das Buch untersucht zunächst die Entwicklung der Unternehmensüberwachung bei Aktiengesellschaften bis zum Ende des 19. Jahrhunderts und stellt die wichtigsten ausländischen Überwachungskonzepte dar, die als Vorbild für die Reformdiskussion in Deutschland im 20. Jahrhundert dienten. Anschließend wird die Diskussion über die Reform des Aufsichtsrats und die Einführung einer externen Pflichtprüfung der Rechnungslegung bis zum Jahr 1931 untersucht. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der systematischen Aufarbeitung der Reformvorschläge, der Auswertung der Fragebogen des Reichsjustizministeriums und der Darstellung, wie die Interessen aller Beteiligten Eingang in die NotVO von 1931 gefunden haben. Schließlich wird untersucht, welche Probleme sich heute aus dem Prüfungsdualismus von Aufsichtsrat und Abschlussprüfern ergeben und es werden Lösungswege für die Verbesserung der Zusammenarbeit der beiden Kontrollstellen aufgezeigt.
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