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Sprache fungiert als Sonderhorizont der Konversierenden, Rechtssprache als Sonderhorizont rechtssprachlich Konversierender. Bei unterschiedlichem Sonderhorizont scheitert Kommunikation. Das Gelingen von Kommunikation ist daher insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext sehr schwierig, da die Rechtssprache außerdem keine herkömmliche Fachsprache ist, derer man sich - allenfalls nach Übersetzung - weltweit bedienen könnte. Jede Rechtsordnung verwendet vielmehr ihre eigene Rechtssprache als gesonderte Fachsprache, die vom nationalen Rechtskontext geprägt ist. Johannes Landbrecht analysiert, wie Kommunikation zum Recht trotzdem gelingen kann.
In Bezug auf das Problem des "rechtswidrigen Rechts" herrschte eine Kontroverse zwischen zwei Schülern Hans Kelsens (1881-1973): Adolf Julius Merkl (1890-1970) und Fritz Sander (1889-1939). Auf dem Spiel stand nicht weniger als die Frage, wer über die Rechtmäßigkeit einer Rechtsentscheidung entscheidet und welche Konsequenzen daraus folgen. Während Merkl der Rechtswissenschaft das Primat zuschrieb, beharrte Sander auf dem Primat des Rechtsverfahrens bzw. der Rechtspraxis. Rodrigo Garcia Cadore bietet eine Polemographie an - eine ideen- und intellektuellgeschichtlich informierte rechts(wissenschafts)theoretische Rekonstruktion einer Polemik, die bislang nicht erschlossenes Archivmaterial nutzt und die Vielfalt der Reinen Rechtslehre(n) durch die Aufdeckung von grundlegend unterschiedlichen Ansichten zum Umgang des Rechts mit "Fehlern" innerhalb der Wiener Schule zum Ausdruck bringt. Somit wird die Reine Rechtslehre durch Wiederentdeckung für die heutige rechtstheoretische Diskussion anschlussfähiger gemacht. Die Arbeit wurde mit dem Werner-von-Simson-Preis 2022 der Universität Freiburg - für die beste Doktorarbeit auf dem Gebiet des Europarechts und der Staatstheorie - und mit dem Carl-von-Rotteck-Promotionspreis 2022 der Universität Freiburg ausgezeichnet.
Zurechnungsfragen stellen ein zentrales Problem des Rechts dar. Hinter dem uneinheitlich verwendeten Begriff verbergen sich grundlegende philosophische, ethische und juristische Fragen über die Zuordnung von Verantwortung. Alexander Hobusch unternimmt den Versuch, den Begriff einer rechtlichen Zurechnung zu definieren und handhabbar zu machen. Mithilfe einer induktiven Untersuchung von Einzelproblemen aus dem Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichen Recht werden die abstrakten Wertungen hinter dem Phänomen Zurechnung offengelegt, zusammengetragen und systematisiert. Aus diesen entwickelt er danach eine umfassend anwendbare allgemeine Zurechnungstheorie, welche die rechtliche Zuordnung von Verantwortung erklärbar macht. Er erprobt diese an drei umstrittenen Zurechnungsproblemen des Parteienrechts: Für die Reichweite des Parteibegriffs am Beispiel der parteinahen Stiftungen, für die Zurechnung von Anhängerverhalten im Rahmen des Parteiverbots und für die finanzierungsrechtliche Zurechnung von Wahlkampfaktionen Dritter bietet der Autor eine neuartige argumentative und methodische Erschließung an.
Kathrin Strauß unternimmt eine systematische Analyse der originären und derivativen Produktionsprozesse von Recht, indem sie auf Theorieelemente aus der Sprachphilosophie, der Philosophie des Geistes, der Handlungstheorie und der Sozialontologie zurückgreift. Von einem dynamischen Rechtsverständnis ausgehend erweitert sie die Betrachtung des Produktionsprozesses von Recht um eine Perspektive, die das Recht nicht nur als reines Rechtsprodukt, sondern auch als Menschenprodukt erfasst. So ist der Produktionsprozess nicht nur durch die Verfahrens- und Organisationsnormen des Rechts geprägt, sondern auch von intentionalen Eigenleistungen des menschlichen Geistes, die über den Sprechakt in den Rechtsakt gelangen. Ein besonderes Augenmerk legt die Autorin auf die Schriften John Searles, dessen sprechakttheoretische Überlegungen sie in ein dynamisches Rechtsverständnis übersetzt.
In der juristischen Literatur wird der Begriff der "Pfadabhängigkeit" zumeist metaphorisch verwendet. Anders ist dies in den benachbarten Gesellschaftswissenschaften, wo das gleichnamige Konzept der Erklärung insbesondere institutioneller Entwicklungsprozesse dient. Nico Schröter geht der Frage nach, ob und wie eine Rezeption dieses Konzepts auch für die Rechtswissenschaft erkenntnisversprechend ist. Dabei kann eine (informierte) Rezeption insbesondere dazu dienen, informelle Strukturbildungsprozesse im Recht besser zu verstehen. So bietet Pfadabhängigkeit eine plausible Erklärung für die relative Stabilität judikativer Entscheidungsstandards und rechtsdogmatischer Sätze sowie - in Ansätzen - auch dafür, inwieweit diese einem Wandel unterliegen. Die Rezeption des Pfadabhängigkeitskonzepts liefert daher eine Antwort auf bestehende Theoriedefizite bei der Erklärung rechtlicher Phänomene.
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