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Over the last decade, Chinese stock markets have developed rapidly. Most importantly, their opening to foreign investment has meant a steady increase in international influence, but also confronted China with a number of challenges in ensuring stable and well-functioning markets. This volume discusses these developments and analyses the efforts needed to secure market integrity and investor protection, particularly through enforcement mechanisms in both capital markets and corporate law. It sheds light on the tasks and experiences met along the way and provides further food for thought on possible reforms of Chinese capital markets law.
Vor allem Kleinanleger treffen ihre Anlageentscheidung unter dem Einfluss verschiedenartiger Rationalitätsdefizite. Aus Sicht des Gesetzgebers genügt es deshalb nicht, sie allein durch Maßnahmen des Informationsmodells vor nachteiligen Anlageentscheidungen zu schützen. Mit dem Instrument der Produktintervention kann die BaFin seit 2015 daher das Inverkehrbringen bestimmter Finanzprodukte zum Zwecke des Anlegerschutzes untersagen. Martin Gerding weist nach, dass dieser paternalistische Regelungsansatz mit dem marktrational-optimistischen Verständnis des Informationsmodells vereinbart werden kann. Dazu analysiert er die Systematik des neuartigen Produktinterventionsregimes, ergründet die Legitimation paternalistisch motivierter Marktzugangsbeschränkungen für Kleinanleger vor dem Hintergrund verhaltensökonomischer Erkenntnisse und erarbeitet Hinweise für eine rechtssichere Handhabung der Produktintervention in der behördlichen Anwendungspraxis.
Unternehmen sollen nachhaltiger werden - darauf zielt die 2014 erlassene CSR-Richtlinie der EU ab. Sie verpflichtet große Unternehmen, jährlich über ihren ökologischen und sozialen "Fußabdruck" zu berichten. Bis heute ist wenig geklärt, wie diese nichtfinanziellen Berichtspflichten zu Verhaltensanpassungen der Unternehmen beitragen sollen, und ob sie das leisten können. Dem widmet sich Max Kolter in seiner interdisziplinären Untersuchung, die auf Erkenntnisse der Informationsökonomik, der Wirtschaftssoziologie und der Sozialpsychologie zurückgreift. Er analysiert die Berichtspflichten einerseits als Instrument einer indirekten, marktbasierten Verhaltenssteuerung, andererseits als Versuch, die Unternehmen und ihre Stakeholder zu "nudgen". Das Steuerungspotenzial der CSR-Richtlinie wird sichtbar, wenn man sie ins Verhältnis zu neueren Rechtsakten wie der Taxonomie nachhaltiger Wertpapiere oder eines EU-Lieferkettengesetzes setzt.
Die Sanierung eines insolventen Unternehmens stellt die verantwortlichen Akteure vor besondere Herausforderungen. Den Chancen, die eine erfolgreiche Sanierung mit sich bringt, stehen mögliche Haftungsrisiken im Falle des Scheiterns der Unternehmenssanierung aufgrund vorwerfbarer Pflichtverletzungen gegenüber. Besonders virulent sind diese Haftungsrisiken in der insolvenzrechtlichen Eigenverwaltung, in welcher die Sanierung unter der Regie des bisherigen Managements durchgeführt wird. Dabei wirft die in der Eigenverwaltung stattfindende Kollision von Gesellschafts- und Insolvenzrecht etliche Fragen zur Organhaftung auf. Wilhelm Wucherer untersucht diese Fragen am Beispiel der Vorstandshaftung bei der Sanierung einer eigenverwaltenden Aktiengesellschaft. Er zeigt, dass zahlreiche kapitalgesellschaftsrechtliche Organhaftungsgrundsätze auch in der Insolvenz zur Anwendung zu bringen sind.
Der Zweite Zivilsenat des BGH fungiert im Gesellschaftsrecht als "Motor der Rechtsentwicklung". Nina Benz spürt der Rolle des Gesetzgebers im Zusammenspiel mit der Judikative nach und untersucht seine Reaktionsmöglichkeiten auf judikative Rechtsfortbildung. Dabei stehen zwei Leitfragen im Vordergrund: Sollte richterliche Rechtsfortbildung überhaupt jemals kodifiziert werden? Und falls ja: Nach welchen Kriterien sollte der Gesellschaftsrechtsgesetzgeber die Fälle auswählen, die er kodifiziert? Hierfür nimmt die Autorin die jüngere Gesellschaftsrechtsgeschichte in den Blick und zieht einen Vergleich zur Kodifikation der Geschäftsleiterpflichten im UK Companies Act. Sie versteht Rechtsprechungskodifikationen als Maßnahmen der Kodifikationspflege und entwickelt Leitlinien, an denen sich der Gesetzgeber orientieren kann. Die Arbeit wurde mit dem Serick-Preis 2023 der Universität Heidelberg ausgezeichnet.
Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007/8 ist das Kurzfristdenken auf Kapitalmärkten in die Kritik geraten. Als eine der populärsten Gegenstrategien zu diesem sog. short-termism haben sich seither Treuestimmrechte etabliert: Um den Einfluss kurzsichtiger Kapitalmarktakteure einzudämmen und zukunftsorientierte Unternehmensstrategien zu fördern, gewähren immer mehr Rechtsordnungen langfristigen Aktionären überproportionale Stimmkraft. Yannick Chatard untersucht deshalb auf rechtshistorischer, rechtsvergleichender, rechtsökonomischer und rechtsdogmatischer Grundlage, ob eine solche Loyalitätsprämie tatsächlich zweckmäßig ist - und wie sie gegebenenfalls ausgestaltet werden sollte.
In Reaktion auf die globale Finanzkrise der Jahre 2007-2009 wurden in einer Reihe von Rechtsordnungen Bankenstrukturreformen eingeleitet und zum Teil umgesetzt. Diese gesetzgeberischen Bestrebungen zählen zu den wohl umstrittensten und im Hinblick auf die Intensität des Eingriffs in etablierte betriebswirtschaftliche Geschäftsmodelle und die Organisationsverfassung von Banken und Bankengruppen ambitioniertesten Reformvorhaben. In unterschiedlicher Weise und Intensität wird eine systemische Trennung zwischen besonders schutzbedürftigen "systemrelevanten" Geschäftsaktivitäten und solchen, die im Insolvenzfall ohne Ansteckungsrisiken für die Systemstabilität abgewickelt werden sollen, erzwungen. Christiane Hellstern untersucht die Anwendungsprobleme, Reformansätze und die mit der Umsetzung einhergehenden Folgefragen für bestehende Bankenstrukturen, die durch pfadabhängige Organisationsmodelle, das jeweilige Marktumfeld sowie durch die jeweils anwendbaren Gesellschafts-, Aufsichts- und Insolvenzrechte unterschiedlich gewachsen sind. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung 2021 ausgezeichnet.
Öffentliche Übernahmen gelten als locus classicus des Insiderhandels. Ihre insiderrechtskonforme Gestaltung kann sowohl den Bieter als auch die Zielgesellschaft vor Herausforderungen stellen. Vor dem Hintergrund der erstmaligen Kodifizierung spezieller Regelungen für öffentliche Übernahmen in der Marktmissbrauchsverordnung untersucht Désirée Höwing typische Konstellationen, die sich im Verlauf eines öffentlichen Übernahmeverfahrens ergeben können, auf ihre Vereinbarkeit mit dem insiderrechtlichen Handels- und Offenlegungsverbot. Dabei entwickelt sie insbesondere ein Konzept für die Offenlegung sogenannter fremder Insiderinformationen, die nicht der Sphäre des Offenlegenden entstammen. Einen weiteren Schwerpunkt der Untersuchung bilden Lösungsmöglichkeiten für das Dilemma des Bieters, wenn er Kenntnis von zumindest einer positiv wirkenden Insiderinformation in Bezug auf die Zielgesellschaft erlangt hat und die Zielgesellschaft sich weigert, diese zu publizieren (sogenannte Insiderfalle).
Die Auswirkungen der Insolvenz konzernverbundener Unternehmen auf das zugrundeliegende Konzernverhältnis und auf eine etwaige steuerliche Organschaft sind bis auf den heutigen Tag ungeklärt. Zur Lösung dieses Problems verfolgt Lara Schwarz einen rechtsgebietsübergreifenden Ansatz, der das Konzern-, Steuer- und Insolvenzrecht miteinander harmonisiert. Lara Schwarz zeigt auf, dass die bislang angestellten Überlegungen in der rechtsgebietsübergreifenden Gesamtschau zu widersprüchlichen Ergebnissen führen und zu einem zu späten Zeitpunkt ansetzen: Sie knüpfen für die Frage, ob ein Konzernverhältnis aufgelöst ist, an den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. In der steuerlichen Organschaft dreht sich die Diskussion um den Zeitpunkt der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Frage, ob ein Konzern weiterbetrieben werden darf und ob die Organschaft endet, stellt sich jedoch bereits im Stadium bloßer Insolvenzreife, spätestens ab Verletzung der Insolvenzantragspflicht.
Die globalen Finanzmärkte gewinnen mit Blick auf Umwelt- und Klimaschutzziele stetig an Bedeutung. Ohne eine Mobilisierung und Umlenkung privaten Kapitals sind diese nicht mehr zu erreichen. Weltweit werden Regelungen zur nachhaltigen Transformation der Finanzmärkte als Schrittmacher auch einer nachhaltigeren Realwirtschaft geschaffen. Dieser zunehmenden Begegnung und Verschränkung von Umweltrecht und Finanzmarktrecht widmet sich Philipp Kleiner. Er untersucht ihre völkerrechtlichen Grundlagen, die sich etwa im Pariser Übereinkommen finden, ebenso wie die maßgeblichen europäischen Rechtsakte, wozu die Taxonomie- und Offenlegungs-Verordnung sowie der Entwurf eines EU Green Bond Standards zählen. In ihnen erkennt er die Ausprägung eines neuen Teilrechtsgebiets: des Umweltfinanzmarktrechts. Eine rechtsvergleichende Perspektive ermöglicht zudem einen Blick auf den Stand nachhaltiger Finanzmarktregulierung weltweit.
Christoph Andreas Weber analysiert die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des Vorstands der Aktiengesellschaft im Hinblick auf Rechtsverstöße mit Unternehmensbezug: Der Vorstand verletzt Pflichten gegenüber "seiner" Gesellschaft, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst gegen Gesetze verstößt (Legalitätspflicht) oder keine hinreichenden Maßnahmen gegen Rechtsverstöße von Mitarbeitern ergreift (Legalitätsdurchsetzungs-pflicht). Aber weshalb ist ein solches Verhalten auch im Innenverhältnis zur Aktiengesellschaft pflichtwidrig, selbst wenn diese davon vielleicht sogar wirtschaftlich profitiert? Das Privatrecht wird hier in den Dienst der Rechtsdurchsetzung im öffentlichen Interesse gestellt. Mithilfe einer rechtsdogmatischen, rechtsökonomischen und in Teilen auch rechtsvergleichenden Methodik zeichnet der Autor ein differenziertes Bild von den Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes und seiner Einbettung in die gesellschaftsrechtliche Dogmatik und leistet damit Grundlagenarbeit zur Compliance-Diskussion im Gesellschaftsrecht.
Insbesondere im Rahmen konzern- und umwandlungsrechtlicher Strukturmaßnahmen erlangen die aus der Gesellschaft ausscheidenden Aktionäre als Ausgleich für den Verlust ihrer Beteiligung einen Anspruch auf angemessene Abfindung. Die Bestimmung der angemessenen Abfindung wirft in der Praxis seit jeher besondere Schwierigkeiten auf. Von den juristischen Rahmenbedingungen bis hin zu den bewertungstheoretischen Einzelfragen werden intensive Diskussionen geführt. Die Frage, ob, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Börsenkurse zur Ermittlung der geschuldeten Abfindung geeignet sind, hat schon wiederholt das BVerfG beschäftigt. Ausgehend vom Normzweck der angemessenen Abfindungen untersucht Sabrina Seitz die Eignung von Börsenkursen als Bewertungsmethode und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf Freiverkehrskurse.
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