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Geraten zu einer Unternehmensgruppe verbundene Rechtsträger in die Insolvenz, stellt dies nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für das Insolvenzrecht eine große Herausforderung dar. Mit dem Ziel, insbesondere die speziell aus der Gruppenverbundenheit resultierenden Werte in und über die Insolvenz hinaus zu bewahren, stehen die auf die Einzelinsolvenz zugeschnittenen Regelungen der InsO und der EuInsVO seit langem auf dem Prüfstand. Der Autor untersucht die dahingehenden deutschen Reformansätze sowie die neuen Regelungen der EuInsVO. Dabei zeigt er, dass der Schlüssel zur erfolgreichen Bewältigung von Insolvenzen innerhalb einer Unternehmensgruppe vorrangig in einer Zuständigkeitskonzentration liegt; und zwar sowohl auf Gerichts-, als auch auf Verwalterebene.
Jeder Zivilprozess verursacht Kosten. Am Ende eines jeden Gerichtsverfahrens stellt sich daher die Frage: Wer trägt diese Kosten? Das deutsche Zivilprozessrecht beantwortet diese Frage nach der Kostengrundentscheidung mit dem Unterliegensprinzip. Da dieser Grundsatz seit seiner Einführung mit der Civilprozeßordnung 1877 durch zahlreiche Rechtsetzungen und Rechtsfortbildungen aufgeweicht wurde, führt das deutsche Kostenrecht heute ein komplexes und umstrittenes Eigenleben. Der Autor stellt die wesentlichen Problemstellungen und Kritiken systematisch dar und vergleicht die deutsche mit der englischen Rechtslage. Darauf aufbauend unterbreitet er einen Vorschlag für eine gesetzgeberische Neuregelung, die dem richterlichen Entscheidungsspielraum stärkeres Gewicht verleiht.
Vorläufige Kontopfändungen stellen auf nationaler Ebene ein wesentliches Element des effektiven Rechtsschutzes dar. Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr erwiesen sie sich bisher jedoch als wenig praktikabel. Dem soll mit der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 über einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung in Zivil- und Handelssachen entgegengewirkt werden. Der Verfasser vergleicht die vorübergehende Sicherung des Bankguthabens einschließlich damit zusammenhängender Fragen nach dieser Verordnung mit den einzelstaatlichen Maßnahmen nach der deutschen ZPO und dem polnischen KPC sowie deren Überlagerung durch das Unionsrecht. Anhand der erarbeiteten Unterschiede bewertet er die neue unionsrechtliche Maßnahme.
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