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Dieser open access Band beschäftigt sich mit völkerrechtlichen Aspekten des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Drei Fragen stehen dabei im Vordergrund: Welche Folgen hat der russische Verstoß gegen das Gewaltverbot für das Völkerrecht als Rechtsordnung? Kann Putin vor dem International Strafgerichtshof in Den Haag zur Verantwortung gezogen werden? Und sind die weitreichenden Individualsanktionen der Europäischen Union gegen russische Staatsbürger rechtmäßig? Anhand dieser Überlegungen zeigt der Text generellere Entwicklungslinien im Völkerrecht auf.
Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Das Verhaltnis von Verbraucherschutz und Gesellschaftsrecht spielt in jungerer Zeit insbesondere im Zusammenhang mit der Beteiligung an geschlossenen Fonds eine erhebliche Rolle. Angesichts des oft unbefriedigenden wirtschaftlichen Verlaufs erklaren Anleger immer haufiger den Widerruf nach Hausturwiderrufs- oder Verbraucherkreditrecht. Kontrovers wird auch in der Rechtsprechung insbesondere die Frage beurteilt, inwieweit die Regeln uber die fehlerhafte Gesellschaft einer Ruckabwicklung nach Rucktrittsrecht vorgehen mit der Folge, dass der Anleger anstelle seiner Einlage lediglich das Auseinandersetzungsguthaben beanspruchen kann. Einer umfassenden Interessenanalyse, die auch die Rechtslage bei der stillen Gesellschaft einbezieht, schliet sich die Erorterung der Konsequenzen fur konkurrierende Schadensersatzanspruche an. Abgerundet werden die Ausfuhrungen, die jeweils in konkrete Losungsvorschlage munden, durch einen rechtspolitischen Ausblick.
Presents a version of a lecture, held before the Judicial Society in Berlin on January 12, 2005, on the question of the meaning of a history of development of the applicable constitutional and administrative law.
Vortrag, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 15. Juni 2005, mit dem Thema Europaisierung des Privatrechts als Aufgabe und Herausforderung der Rechtsvergleichung.
Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Vor der Reform des Schuldrechts war das Recht zum Schutz vor unangemessenen Allgemeinen Geschaftsbedingungen auf Arbeitsvertrage nicht anwendbar. Ein Ziel der Schuldrechtsmodernisierung war es, das Schutzniveau des Arbeitsrechts auf das Niveau des allgemeinen Privatrechts anzuheben. Nun unterliegen auch Arbeitsvertrage einer Inhaltskontrolle nach dem Mastab des AGB-Rechts. Allerdings sind bei der Anwendung der ABG-Vorschriften auf Arbeitsvertrage die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berucksichtigen.
Die Forderung nach staatlicher Neutralität in religiös-weltanschaulichen Fragen, die seit der Entstehung des modernen Staates aus den konfessionellen Bürgerkriegen der frühen Neuzeit tief in unserer politischen Ordnungsvorstellung verankert ist, erlebt zur Zeit eine erstaunliche Renaissance. Allerdings verbergen sich hinter dem Neutralitätsbegriff sehr unterschiedliche Neutralitätsvorstellungen. Eine Reflexion über den Gehalt des Neutralitätsgebotes tut daher not. In seiner Schrift geht der Autor der Frage nach, was kann ein verfassungsrechtliches Gebot der Neutralität sinnvollerweise leisten, und wo findet es seine Grenzen und überlässt die Entscheidung der Politik. Diese Frage wird anhand von drei begrifflichen Gegenüberstellungen diskutiert, die zentrale Anwendungsprobleme des Neutralitätsgebotes berühren: Begründungsneutralität vs. Wirkungsneutralität, Integration vs. Trennung und Anerkennung vs. Toleranz.
Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Schriftliche Fassung eines vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin gehaltenen Vortrags. Der Autor zieht zwei Jahre nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes eine erste Bilanz des neuen Leistungsstörungs- und Kaufrechts. Aufgezeigt werden sowohl die Scheinprobleme als auch die wirklichen Probleme dieses Bereichs sowie Einzelfragen der Richtlinienkonformität des neuen Kaufrechts. Dabei wird insbesondere für einen fairen Umgang mit dem neuen Recht und eine vorurteilsfreie Diskussion plädiert. Die Reform wird dabei auch im Kontext der Europäischen Zivilrechtsvereinheitlichung bewertet.
Der einerseits teils versteckte, teils offene Verlust der parlamentarischen Steuerungsfahigkeit und die andererseits wachsende Praponderanz der Regierung in wichtigen gesellschaftspolitischen Fragen (z. B. Atomausstieg, Terrorismusbekampfung) wird immer haufiger kritisiert, da sie das Parlament zunehmend aus dem Zentrum der politischen Macht verdrangten. Der Vortrag geht den Grunden dieser Entwicklung nach und gelangt uber die Analyse der Bedeutung des parlamentarischen Entscheidungsprozesses und der Funktion der Gesetzgebung zu einer Bewertung dieser Vorgange. Die "e;offene Gesellschaft der Gesetzgeber"e; und die Tendenz zur "e;De-Institutionalisierung"e; der Gesetzgebung sind nach Ansicht des Autors geeignet, auer der Freiheit vor allem auch die Gleichheit der Burger zu gefahrden.
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