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Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Vortrag, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 15. Juni 2005, mit dem Thema Europaisierung des Privatrechts als Aufgabe und Herausforderung der Rechtsvergleichung.
Presents a version of a lecture, held before the Judicial Society in Berlin on January 12, 2005, on the question of the meaning of a history of development of the applicable constitutional and administrative law.
Das Verhaltnis von Verbraucherschutz und Gesellschaftsrecht spielt in jungerer Zeit insbesondere im Zusammenhang mit der Beteiligung an geschlossenen Fonds eine erhebliche Rolle. Angesichts des oft unbefriedigenden wirtschaftlichen Verlaufs erklaren Anleger immer haufiger den Widerruf nach Hausturwiderrufs- oder Verbraucherkreditrecht. Kontrovers wird auch in der Rechtsprechung insbesondere die Frage beurteilt, inwieweit die Regeln uber die fehlerhafte Gesellschaft einer Ruckabwicklung nach Rucktrittsrecht vorgehen mit der Folge, dass der Anleger anstelle seiner Einlage lediglich das Auseinandersetzungsguthaben beanspruchen kann. Einer umfassenden Interessenanalyse, die auch die Rechtslage bei der stillen Gesellschaft einbezieht, schliet sich die Erorterung der Konsequenzen fur konkurrierende Schadensersatzanspruche an. Abgerundet werden die Ausfuhrungen, die jeweils in konkrete Losungsvorschlage munden, durch einen rechtspolitischen Ausblick.
Die Forderung nach staatlicher Neutralität in religiös-weltanschaulichen Fragen, die seit der Entstehung des modernen Staates aus den konfessionellen Bürgerkriegen der frühen Neuzeit tief in unserer politischen Ordnungsvorstellung verankert ist, erlebt zur Zeit eine erstaunliche Renaissance. Allerdings verbergen sich hinter dem Neutralitätsbegriff sehr unterschiedliche Neutralitätsvorstellungen. Eine Reflexion über den Gehalt des Neutralitätsgebotes tut daher not. In seiner Schrift geht der Autor der Frage nach, was kann ein verfassungsrechtliches Gebot der Neutralität sinnvollerweise leisten, und wo findet es seine Grenzen und überlässt die Entscheidung der Politik. Diese Frage wird anhand von drei begrifflichen Gegenüberstellungen diskutiert, die zentrale Anwendungsprobleme des Neutralitätsgebotes berühren: Begründungsneutralität vs. Wirkungsneutralität, Integration vs. Trennung und Anerkennung vs. Toleranz.
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