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Das Strafrecht schützt Geheimnisse von Individuen, Unternehmen und dem Staat. Es unterscheidet dabei prinzipiell nicht zwischen guten und schlechten Geheimnissen, sondern erfasst auch Informationen über Missbrauch wirtschaftlicher oder staatlicher Macht, etwa in Gestalt von Rechtsverstößen. Dass die Öffentlichkeit von solchen Fehlentwicklungen erfährt, scheint aber demokratisch geboten. Denn erst infolge ihrer Kenntnis können wir sie kritisieren, für Veränderungen eintreten und damit korrektiv wirken. Robert Brockhaus befasst sich grundlegend mit dem Phänomen Whistleblowing und erschließt so den Widerstreit strafrechtlich geschützter Geheimhaltungsinteressen und Informationsinteressen der Öffentlichkeit. Er diskutiert, wie weit die Schweigepflichten reichen sollten, wenn wir Transparenz als verfassungsrechtliches Gebot verstehen. Um legitime Geheimnisverletzungen zu entkriminalisieren, plädiert er für eine Reform des Strafrechts.
Die Relevanz eines strafrechtlichen Bildnisschutzes ist im Zeitalter fortschreitender Digitalisierung und des neuen Primats sozialer Medien gewaltig. Allerdings ist der Bildnisschutz durch das Strafrecht nicht neu. Die Strafnorm der unerlaubten Verbreitung von Bildnissen existiert im Kunsturhebergesetz bereits seit über 100 Jahren. Doch mit Blick auf die Ubiquität der Bildnisverbreitung in modernen Darstellungsszenarien zeigt sich: Diese wird in der Gesellschaft als sozial übliche Berührung von Persönlichkeitsrechten anderer empfunden und nicht als strafbewehrte Rechtsverletzung. Wie hat ein moderner strafrechtlicher Bildnisschutz unter diesen Vorzeichen auszusehen? Diese Fragestellung bildet den Ausgangspunkt für eine weitreichende Analyse des gesamten Bildnisrechts unter Berücksichtigung aller insoweit relevanten Straftatbestände.
Wie sollte man mit Menschen umgehen, die unter starkem Affekt eine Straftat begehen? Einer verbreiteten Ansicht zufolge verlieren Affekttäter die Beherrschung über sich selbst und können ihr Verhalten nicht ganz verantworten. So wirkt sich der Affekt auf die Schuld des Täters aus mit der Folge einer Strafmilderung oder sogar eines Freispruchs. Lucas Montenegro unterzieht diese Ansicht einer umfassenden Kritik, die bis in die Grundlagen strafrechtlicher Schuld reicht. Durch die Analyse wird aufgezeigt, wie die heute im Strafrecht herrschende Auffassung über Affekt auf einer Vereinfachung der Rolle von Emotionen bei der Erklärung von Handlungen und der Zuschreibung von Verantwortung beruht. Die gewonnenen Erkenntnisse bereiten den Boden für die Entwicklung eines eigenen Konzepts strafrechtlicher Schuld, das besser in der Lage wäre, Emotionen in ihrer Komplexität zu erfassen.
Die jüngst erfolgte Gründung einer Europäischen Staatsanwaltschaft bestätigt die Entwicklung, dass Strafrecht für die Europäische Union zu einem immer wichtigeren Rechts- und Politikfeld wird. Im Kontrast zu der steigenden Bedeutung des EU-Strafrechts steht das weitgehende Fehlen konzeptioneller Überlegungen. Weder von Seiten der Politik noch der Strafrechtswissenschaft lassen sich übergreifende Leitlinien für die Gestaltung des Rechtsbereichs im Spannungsfeld zwischen der EU-Ebene und der ihrer Mitgliedsstaaten erkennen. Vor diesem Hintergrund wendet sich Lukas Huthmann der Aufgabe zu, einen konzeptionellen Ansatz für die europäische Integration des Straf- und Strafverfahrensrechts zu entwickeln. Mit dem "EU-Strafverfassungsrecht" entwirft er in Grundzügen eine spezifische Perspektive, die dabei helfen soll, eine legitime weitere Entwicklung des Strafrechts in der EU sicherzustellen.
Warum strafen wir? Lukas Cerny nähert sich dieser seit Jahrtausenden umstrittenen und bis heute ungeklärten Grundlagenfrage des Strafrechts auf einem besonderen Weg: Seine "kurze Geschichte der Strafe" beginnt vor über zwei Millionen Jahren mit den Anfängen der Menschheitsgeschichte. Ausgehend hiervon beschreibt Lukas Cerny die überall parallel zu beobachtenden Entwicklungen in Gesellschaft, Strafe und straftheoretischem Fundament bis hin zur Gegenwart. Das Ergebnis ist eine spannende und in dieser Form einzigartige Geschichte von Strafe und Straftheorie, die einen neuen Blickwinkel auf die Ursprünge von Gesellschaft, Strafe und ihre theoretischen Legitimationsgrundlagen eröffnet, aber auch die gegenwärtigen Entwicklungen des Strafrechts mit einbezieht.
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