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Weltweit vereinheitlichte Musterverträge bestimmen die Vertragsgestaltung im grenzüberschreitenden Finanzverkehr. Diese Musterverträge werden von privaten Organisationen wie der International Chamber of Commerce (ICC), der Loan Market Association (LMA) und der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) geschaffen. Torsten Kindt zeigt, dass auf Grundlage der Muster ein bereichsspezifisches transnationales Vertragsrecht entsteht, das jedoch auf vielfältige Weise mit dem staatlichen Recht verwoben bleibt. Er entwickelt Leitlinien für einen responsiven Umgang mit musterbasierten transnationalen Verträgen im staatlichen Kollisions-, Vertrags- und Internationalen Zivilverfahrensrecht, die auch über den Finanzbereich hinaus zu einem produktiven Zusammenwirken privater und staatlicher Ordnung beitragen können.
Bürgschaften sind mit einem erheblichen Risiko für den Bürgen verbunden, insbesondere, wenn die Bürgschaft die Schuld einer nahestehenden Person besichern soll. Die Frage nach Art und Maß an Schutz für Bürgen beantworten Rechtsordnungen auf verschiedene Weise. Konstantin Zillner vergleicht die in Deutschland seit dem Bürgschaftsbeschluss des BVerfG herangezogene Inhaltskontrolle mit dem in England und Schottland präferierten Informationsmodell. Da sich der regulatorische Rahmen in Deutschland seit dem Bürgschaftsbeschluss erheblich verändert hat, unterbreitet der Autor unter Rückgriff auf das "good faith principle" einen Vorschlag zur Etablierung vorvertraglicher Informationspflichten im Rahmen der culpa in contrahendo.
In Europa ist man sich einig: Das anwendbare Sachenrecht folgt der Belegenheit der Sache (lex rei sitae). Infolge dieser vermeintlichen Einigkeit sind die Vereinheitlichungsbemühungen der EU trotz der Bedeutung des internationalen Sachenrechts für den Binnenmarkt zurückhaltend. Befragt man aber die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, was unter "Sachenrecht" oder einer "Sache" zu verstehen ist, bleibt vom Gesamtbild einer faktisch harmonisierten Anknüpfungsregel wenig übrig. Vor diesem Hintergrund lenkt Joseph Rumstadt den kollisionsrechtlichen Blick weg von den Objekten des Sachenrechts hin zu einem einheitlichen Mechanismus dinglicher Güterzuordnung. Er entwickelt daraus einen übergreifenden, im europäischen Recht verankerten Anwendungsbereich für ein internationales "Sachenrecht" für alle Vermögensgegenstände, den er rechtsvergleichend erprobt, von anderen Systembegriffen des europäischen IPR abgrenzt und schließlich in konkrete Normtextvorschläge gießt.
Staaten versuchen seit jeher, ihre Interessen durch nationales Recht auch außerhalb des eigenen Staatsgebiets durchzusetzen. Blocking Statutes wiederum werden eingesetzt, um die Wirkungen solcher extraterritorialen Jurisdiktion auf dem eigenen Staatsgebiet möglichst gering zu halten. Parallel zu einem vermehrten Erlass extraterritorial geltenden Rechts entwickeln sich auch Blocking Statutes zu einem immer beliebteren rechtlichen und politischen Instrument. Angesichts dieser steigenden Relevanz untersucht Marcel Gernert rechtsvergleichend Wirkungen und Folgen von Blocking Statutes und unternimmt eine Bewertung dahingehend, ob diese Gesetze ihre Ziele erreichen können oder über Symbolik nicht hinausgehen. Neben alternativen Reaktionsmöglichkeiten nimmt er auch die negativen Auswirkungen und Konfliktsituationen für die privaten Adressaten solcher Gesetze in den Blick und bezieht sie in die Gesamtbewertung ein.
Moses Wiepen untersucht die Auswirkungen der Digitalisierung auf die international-privatrechtliche Lokalisierung von Gesellschaften. Im Internationalen Gesellschaftsrecht betrifft dies insbesondere die Frage nach dem anwendbaren Gesellschaftsstatut. Neuere Entwicklungen, wie beispielsweise die Gründung von DAOs (Dezentrale Autonome Organisationen), lassen sich weder mit der Sitz- noch mit der Gründungstheorie bewältigen. Im ersten Hauptteil seiner Arbeit schlägt der Autor vor diesem Hintergrund eine neue unionsrechtliche Kollisionsregel für nichtregistrierte Gesellschaften vor. Im zweiten Hauptteil widmet sich der Autor den gesellschaftsexternen Verhältnissen. Der Untersuchungsschwerpunkt liegt hierbei auf der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Internetpräsenzen "Niederlassungen" im Sinne des europäischen und nationalen Rechts der Internationalen Zuständigkeit darstellen.
Die Zuordnung zu einem Geschlecht hat für die individuelle Identität eines Menschen herausragende Bedeutung. Gleichzeitig wird diese Frage von den Rechtsordnungen der Europäischen Union nach wie vor sehr unterschiedlich beantwortet. Während immer mehr Staaten dazu übergehen, einer Person eine selbstbestimmte Entscheidung über ihr rechtliches Geschlecht zu ermöglichen, stellen zahlreiche Staaten weiterhin hohe Anforderungen an dessen Änderung. Angesichts der Diversität nationaler Regelungen untersucht Alix Schulz, wie das rechtliche Geschlecht eines Menschen in grenzüberschreitenden Sachverhalten bestimmt wird und welche grund- und menschenrechtlichen Vorgaben hierbei zu beachten sind.
Gegenseitigkeitserfordernisse bei der Urteilsanerkennung machen die Durchsetzung privater Rechte von staatlichem Verhalten abhängig. Dadurch verkörpern sie ein Primat staatlicher Interessen im Internationalen Zivilverfahrensrecht. Demgegenüber muss das Interesse von Urteilsgläubigern an der Durchsetzung ihrer im Ausland errungenen Gerichtsentscheidung zurückstehen. Das steht im Spannungsverhältnis zum stetig wachsenden Einfluss von Grund- und Menschenrechten bei der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung. Nachdem Lech Kopczynski die jüngere Rechtsprechung des EGMR hierzu nachzeichnet, widmet er sich der zentralen Frage seiner Untersuchung: Sind Gegenseitigkeitserfordernisse wie § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO mit der EMRK vereinbar? Oder stellen sie eine unverhältnismäßige Verkürzung des Rechts auf effektive Rechtsdurchsetzung dar?
Das internationale Abstammungsrecht sieht sich heute mit einer Vielzahl an Phänomenen konfrontiert, die der Gesetzgeber bei der Verabschiedung von Art. 19 Abs. 1 EGBGB im Jahre 1997 noch nicht beziehungsweise nicht in dieser Häufung kannte. Hierzu gehören konkurrierende Vaterschaften, die Abstammung bei künstlicher Befruchtung, gleichgeschlechtliche Elternschaften, die Leihmutterschaft, die Abstammung von transgeschlechtlichen Personen, missbräuchliche Anerkennungen und die Mehrelternschaft. Kann das geltende Recht auf diese neuen Entwicklungen noch angemessen reagieren? Ausgehend von einem rechtsvergleichenden Überblick über das Sachrecht analysiert Tatjana Tertsch die Probleme, die sich im internationalen Abstammungsrecht stellen, und erarbeitet unter Berücksichtigung ausländischer Kollisionsrechte einen Gesetzesvorschlag. Dabei geht sie auch der Frage nach, ob sich aus dem Unionsrecht die Pflicht ergibt, eine in einem anderen Mitgliedstaat begründete Elternschaft anzuerkennen.
In einer zunehmend multipolaren Staatengemeinschaft kollidiert außen- und sicherheitspolitisch motivierte Gesetzgebung vermehrt mit den transnationalen Strukturen des globalen Wirtschaftsverkehrs. Auch internationale Schiedsgerichte sehen sich unweigerlich mit widersprüchlichen normativen Anforderungen staatlicher Regulierung konfrontiert. Vor diesem Hintergrund zeichnet Edward L. Rensmann die Architektur des international zwingenden Rechts im internationalen Schiedsverfahren nach und schlüsselt den Entscheidungsprozess des Schiedsgerichts im Umgang mit fundamentalen staatlichen Rechtsanwendungsinteressen auf. Die Abgrenzung des kollisionsrechtlichen Eingriffsrechts von Fragen der völkerrechtlichen Zulässigkeit extraterritorialer Rechtsetzung ebnet den Weg für eine fundamentale Analyse der transnationalen Dimension des Rechtsanwendungsvorgangs und erlaubt die Herausbildung von Leitlinien für die Einordnung und Anwendung von Wirtschaftssanktionen durch internationale Schiedsgerichte.
Während vertragliche und deliktische Ansprüche im deutschen Recht frei miteinander konkurrieren, ist dies in Frankreich nicht der Fall: Bei Vorliegen eines Vertrags ist dort grundsätzlich ein Rückgriff auf das Deliktsrecht nach dem Prinzip des non-cumul des responsabilités ausgeschlossen. Andreas Betzelt untersucht das Internationale Privat- und Zuständigkeitsrecht daraufhin, ob sich die für reine Inlandsachverhalte jeweils etablierte Konkurrenzregel auf grenzüberschreitende Lebenssachverhalte übertragen lässt. Er setzt sich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinander und schlägt vor, die Wertungen des Internationalen Privatrechts ins Internationale Zuständigkeitsrecht zu übertragen.
Ehemänner, die Geld von den Geliebten ihrer Ehefrauen forderten; Richter, die so sprachen, als ließe sich der Wert ehelichen Zusammenlebens in Pfund und Shilling bemessen: Weniges am englischen Recht des bürgerlichen Zeitalters befremdete ausländische Beobachter so stark wie die Schadensersatzklage wegen Ehebruchs. Umstritten war die Klage allerdings auch in England selbst. Warum schrieb das Parlament die Klage 1857 gesetzlich fest? Und weshalb schaffte es sie erst 1970 ab? Eike Hosemann geht diesen Fragen nach. Er rekonstruiert die Geschichte eines Rechtsinstituts, in der sich Sexualmoral und Geschlechterrollen einer untergegangenen Epoche lebendig spiegeln - und die zugleich von einem weiterhin aktuellen Konflikt erzählt: dem Widerstreit zwischen dem kühlen wirtschaftlichen Blick auf die Ehe und dem Bestreben, sie jedweder monetären Bewertung zu entziehen.
Um eine Rechtsverweigerung zu vermeiden, kann in grenzüberschreitenden Zivilverfahren Rechtsschutz durch einen Staat erforderlich werden, der an sich keine Zuständigkeit vorsieht. Marius Müller untersucht dieses Phänomen der Notzuständigkeit auf breiter rechtsvergleichender Grundlage. Dabei beschränkt er sich nicht auf die Erläuterung der geschriebenen Notzuständigkeiten des Unionsrechts, sondern zeigt auf, wann auch in europäischen Binnensachverhalten ein Bedürfnis für eine Notzuständigkeit bestehen kann und wie diesen Konstellationen begegnet werden sollte. Ferner wird das autonome Recht umfassend analysiert und ein Leitfaden für die Ausübung der Notzuständigkeit entworfen. Auf dieser Grundlage deckt Marius Müller abschließend Optimierungspotenziale auf und unterbreitet konkrete Handlungsvorschläge für eine rechtsaktübergreifende und kohärente Ausgestaltung der Notzuständigkeit im europäischen Recht sowie eine mögliche Kodifizierung im autonomen Recht de lege ferenda.
Nach welchem Anknüpfungsmoment die persönlichen Verhältnisse eines Menschen zu bestimmen sind, stellt eine klassische Frage des internationalen Privat- und Verfahrensrechts dar. In den letzten Jahrzehnten wurde dies in der staatsvertraglichen, europäischen und nationalen Gesetzgebung zunehmend mit dem "gewöhnlichen Aufenthalt" einer Person beantwortet. Lukas Münster setzt sich mit dem Gerechtigkeitsgehalt dieser Anknüpfung auseinander. Einer umfassenden Untersuchung der rechtsphilosophischen und historischen Grundlagen folgt ein inhaltlicher Umriss des Begriffes unter Herausarbeitung seiner konzeptionellen Idee. Anschließend analysiert der Autor, inwiefern der gewöhnliche Aufenthalt "Anknüpfungsgerechtigkeit" allgemein und im Kontext spezieller Rechtsgebiete vermittelt. Die Schwerpunkte liegen dabei im Familien- und Erbrecht, sowie im Recht der persönlichen Verhältnisse.
Welche Auswirkungen hat der Brexit auf den Zustellungsverkehr zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich? Nach Einführung in die Grundlagen des nationalen und internationalen Zustellungsrechts untersucht Daniel Nitschmann diese Frage anhand der Entwicklungen des deutsch-britischen Zustellungsverkehrs. Behandelt werden insbesondere die Folgen des Rückfalls von der Europäischen Zustellungsverordnung auf das Haager Zustellungsübereinkommen und auf das deutsch-britische Abkommen über den Rechtsverkehr von 1929. Der Autor orientiert sich hierbei an den Zwecken, die ein modernes Zustellungsrecht zu verwirklichen hat. Schließlich thematisiert er, welche Lösungsmöglichkeiten auf bilateraler, europäischer und globaler Ebene bestehen, um den deutsch-britischen Zustellungsverkehr wieder zu verbessern.
Das Rechtsanwendungsrecht ist seit jeher eine Domäne des Internationalen Privatrechts. Die öffentlich-rechtliche Dimension hat in Forschung und Rechtsprechung bislang kaum Beachtung gefunden. Bisweilen wird dem Internationalen Öffentlichen Recht sogar die Existenzberechtigung abgesprochen mit der Begründung, deutsche Behörden würden per se deutsches Recht anwenden. Das ist jedoch zu kurz gegriffen. Tim Kerstges entwickelt für das anwaltliche Berufsrecht ein Modell, das ausgehend von den verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Determinationen, greifbare Kriterien für die Bestimmung des räumlichen Anwendungsbereiches von Normen in ihren öffentlich-rechtlichen Dimensionen anbietet. In seiner Grundkonzeption ist dieses Modell nicht nur auf das anwaltliche Berufsrecht anwendbar, sondern lässt sich auf andere Bereiche des Internationalen Öffentlichen Rechts übertragen.
After the Vietnamese War, civil relations with foreign elements have increased and, consequently, private international law has gained some importance in Vietnam. However, both the relevant legal provisions and the practice of the courts in Vietnam are insufficient. Trinh Nguyen studies Vietnamese private international law in light of European developments. She focuses in particular on the general issues, contracts and torts. She describes and assesses the currently effective provisions of Vietnamese law and the corresponding judicial practice of the courts. Together with the knowledge of European private international law, with the main emphasis on the Rome I and Rome II Regulation, she makes use of comparative law to propose future developments for Vietnam based on the critical evaluation of the western doctrine.
Spätestens seit der Verabschiedung der Restrukturierungsrichtlinie ist der Sanierungsgedanke auch in Kontinentaleuropa angekommen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, finanziell angeschlagenen Unternehmen gewisse Sanierungsinstrumente zur Verfügung zu stellen, um Hold out-Strategien vorzubeugen und wertvolle Betriebsstrukturen zu erhalten. Was aber, wenn der Schuldner auch im (europäischen) Ausland operiert und dort über Gläubiger und/oder Vermögenswerte verfügt? Ausgehend von dem international-rechtlichen Defizit der Richtlinie untersucht Fabian Kratzlmeier die Wechselwirkungen zwischen den neuartigen Sanierungsverfahren und dem bestehenden kollisions- und international-zivilverfahrensrechtlichen Rechtsrahmen. Im Zentrum steht die Frage, ob die auf materiell-rechtlicher Ebene bewirkte Kollektivierung auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten konsequent fortgeführt werden kann oder die Richtlinie vor der internationalen Dimension des zu sanierenden Unternehmens kapituliert. Betrachtet wird zudem die Bedeutung des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts als Regulierungsinstrument zur Ordnung des sich abzeichnenden Wettbewerbs der Restrukturierungsrechtsordnungen.
Ein Ziel des internationalen Insolvenzrechts ist die weltweite Wirkungserstreckung, sog. Universalität, von Insolvenzverfahren. Danach sollen im Idealfall zum einen alle Gläubiger an einem Insolvenzverfahren beteiligt werden, ohne Rücksicht darauf, wo sie ansässig sind, und zum anderen alle Vermögenswerte des Schuldners einbezogen werden, unabhängig von ihrer geographischen Belegenheit im In- oder Ausland. Julia Harten untersucht rechtsvergleichend, wie sich der grenzüberschreitende Wirkungswunsch im deutschen, englischen, europäischen und U.S-amerikanischen Recht zeigt und inwiefern ein ausländischer Wirkungswunsch anerkannt wird. Dafür analysiert sie das Insolvenzrecht sowie die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit, dem anwendbaren Recht und der Anerkennung und Vollstreckung. Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis Insolvenzrecht & Sanierung 2023 des Deutschen Anwaltvereins ausgezeichnet.
Annette Petow untersucht Corporate-Governance-Kodizes und verortet sie in einem interdisziplinär herausgearbeiteten Kontinuum unternehmensbezogener Selbstregulierung. Um diese Kodizes deuten zu können, identifiziert und systematisiert sie Konzepte aus der Regulierungsliteratur und der Ökonomie. Zudem beleuchtet sie die Durchsetzungsmechanismen von Corporate-Governance-Kodizes und entwickelt beide Untersuchungsbereiche zu Elementen einer kodexbezogenen Selbstregulierungslehre. Im Anschluss nimmt die Autorin eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen in Bezug auf Corporate-Governance-Kodizes vor, die als Kodexbewegung bezeichnet werden können. Aufbauend auf einer rechtsvergleichenden Analyse der geltenden Corporate-Governance-Kodizes in Großbritannien, Frankreich und Deutschland auf Basis einer gebildeten Matrix von Kodexthemen arbeitet sie schließlich eine kodexbezogene Konvergenzlehre heraus.
Proportionality is a ubiquitous concept in law. While mostly associated with fundamental rights review, it also plays an important role in private law. In this context, proportionality requirements can be the result of both traditional private law reasoning and the influence of constitutional law. The present volume aims to explore different forms and functions of proportionality in selected private law contexts and jurisdictions. The contributions cover constitutional and theoretical underpinnings of proportionality's role in private law as well as specific examples of how proportionality affects private law in different areas and across different jurisdictions. They include perspectives on German and US-American private, procedural, and constitutional law as well as a special focus on the European dimension.
Unterhaltsvereinbarungen in Familienbeziehungen liegen an der Schnittstelle von Vertrags- und Familienrecht. Ausgehend von einem weiten Unterhaltsbegriff beleuchtet Carolin Scheuer, welche Arten von Unterhaltsvereinbarungen im deutschen Recht typischerweise in Erscheinung treten und welche materiell- und prozessrechtlichen Regeln auf sie anwendbar sind. Sodann untersucht sie die Anwendbarkeit der Europäischen Unterhaltsverordnung, der Brüssel Ia-Verordnung, des Haager Unterhaltsprotokolls und der Rom I-Verordnung auf Unterhaltsvereinbarungen. Sie zeigt auf, dass sämtliche Vereinbarungen der Europäischen Unterhaltsverordnung und dem Haager Unterhaltsprotokoll unterfallen, soweit sie Ansprüche aufgrund einer Familienbeziehung regeln, die der Bedarfsdeckung des Gläubigers dienen. Auf das Bestehen gesetzlicher Unterhaltspflichten kommt es für die Einordnung aus Gründen der Rechtssicherheit nicht an.
Entscheidungskollisionen, also die Geltung widersprüchlicher Entscheidungen innerhalb einer Rechtsordnung, sind zu vermeiden. Benedikt Wössner widmet sich der Verhinderung von Entscheidungskollisionen durch die Brüssel Ia-VO unter Einbeziehung der Schiedsgerichtsbarkeit. Nach einer Betrachtung der zentralen Begrifflichkeiten zeigt der Autor, dass die Anerkennungsversagungsgründe der Brüssel Ia-VO auch im Verhältnis zu Schiedssprüchen Anwendung finden können. Eine Verfahrenskoordination mit der Schiedsgerichtsbarkeit findet hingegen nur nach nationalem und völkervertraglichem Recht statt - durch künftige Reformen auf europäischer Ebene sollte hier eine Ausweitung erfolgen.
In recent decades, the technical handling of custody business in the OHADA region has undergone a lasting change. There has been a shift from a direct to an indirect holding system, in which the interests of an investor in respect of the underlying securities are recorded in the books of an intermediary (such as a bank or a securities firm). Under the law of all states within the OHADA region, the traditional conflict of laws rule for determining the enforceability of a securities pledge that occurs in the indirect holding system is the lex rei sitae (or the lex cartae sitae or the lex situs ) rule. However, the traditional lex rei sitae rule cannot be appropriately applied to a system where the dematerialised securities are held through multiple layers of intermediaries located in different jurisdictions. Yet, until the intermediated system and the collateralisation of intermediated securities in the OHADA region will continue to operate in somewhat legally murky waters, leading to more instability in the financial markets. Therefore, Justin Monsenepwoaims to find an appropriate and consistent approach that reflects the reality of the indirect holding system in the OHADA region. "This publication is essential reading for policy makers, academics, market participants, and legal practitioners in the OHADA region and beyond. I am convinced that its in-depth analysis of OHADA's substantive and conflict of laws rules will go a long way in filling the gap in this area and encouraging further development in the future." Christophe Bernasconi, Secretary General of the "Hague Conference on Private International Law" - HCCH in the foreword
Jan Jakob Bornheim analyses the hypothesis about the inherent efficiency of common law compared to civil law. He examines key commercial property law concepts (i.e., ownership and security interests in relation to movables) and determines the characteristics of each system with regard to these. Using the Canadian experience as a model, he then takes a close look at how the two legal systems interact, arguing that efficient interaction can take place on both vertical and horizontal planes. On the vertical plane, property law would be able to interact with higher-level law (e.g., federal law in a federal state); on the horizontal plane, property laws of different jurisdictions could interact through the conflict of laws. The author also contends that equitable property rights, including constructive trusts as a response to unjust enrichment, should be governed by property law choice-of-law rules.
In der europaweit geführten Diskussion über Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes rücken anstelle der Sammelklagen zunehmend Instrumente der einvernehmlichen Streitbeilegung in den Mittelpunkt. Anstatt auf Anspruchsprüfung und Urteil sind Gruppenvergleichsverfahren ausschließlich auf den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs unter den zahlreichen Parteien ausgerichtet. Matthis Peter untersucht aus vergleichender Perspektive die Funktionsweise und die Wirksamkeit ausgewählter Gruppenvergleichsverfahren in den USA, den Niederlanden und Deutschland. Auf Basis der Länderberichte diskutiert er mit Blick auf einen schweizerischen Gesetzesentwurf einige Kernprobleme dieses relativ neuartigen Verfahrensansatzes.
Inwieweit sind Vertragsparteien an ihre Versprechen gebunden, obwohl der Zufall ihre Pläne durchkreuzt hat? Diese Frage nach der Gefahrtragung zielt auf Grundprobleme des Vertragsrechts. Susanne Zwirlein analysiert die Genese der Regeln zu Unmöglichkeit und Gefahrtragung beim Kauf beweglicher Sachen im englischen und deutschen Recht in ihrem ideengeschichtlichen Kontext. Flankierend unternimmt sie einen kritischen Ausblick auf Möglichkeiten und Grenzen einer Rechtsvereinheitlichung auf diesem Gebiet. Sie zeigt auf, welche erheblichen Unterschiede die historische Entwicklung und die dogmatischen Tiefenstrukturen von Unmöglichkeit und Gefahrtragung im englischen und deutschen Recht aufweisen. Die Verfasserin gewinnt ihre Ergebnisse durch eine historisch-vergleichende Analyse, die Quellen von der Antike bis in die Gegenwart umfasst.
In vielen Staaten bezieht die öffentliche Hand zur Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge auch private Unternehmen ein. Azar Aliyev untersucht den Konzessionsvertrag als ein Instrument solcher öffentlich-privater Partnerschaften im russischen und kasachischen Recht. Konzession ist in beiden Staaten gesetzlich als Vertrag über Errichtung, Modernisierung, Betrieb und Rückübereignung von öffentlichen Infrastrukturobjekten durch Private definiert. Ebenso wie in Deutschland spielen dabei Privatrecht und öffentliches Recht zusammen; allerdings liegt der Schwerpunkt der Diskussion in den untersuchten Staaten anders als in Deutschland nicht im Verwaltungs-, sondern im Privatrecht.Die Arbeit diskutiert die Konzession auch als Mittel, im Kontext eher labiler juristischer Infrastruktur "Inseln der Stabilität" für langfristige und komplexe Großprojekte zu schaffen. Dabei werden viele Grundsatzfragen des Zivilrechts sowie des Wirtschaftsprivat- und Wirtschaftsverwaltungsrechts aufgegriffen und analysiert.
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