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Die Finanzkrise und die Krisenmaßnahmen der Europäischen Zentralbank haben zu umfangreichen Veränderungen und neuen Herausforderungen für das Europäische System der Zentralbanken geführt. Wesentliche Auswirkungen ergeben sich auch in Bezug auf den Gewinn und Verlust der Bundesbank. Die erhebliche Erweiterung der Bilanzen der Zentralbanken des ESZB ermöglicht einerseits deutlich höhere Gewinne als in der Vergangenheit und andererseits stellt sie eine Bedrohung für die Solvenz der Zentralbanken dar. Vor diesem Hintergrund untersucht Timo Sebastian Heller die rechtlichen Regelungen in Bezug auf Gewinn und Verlust der Bundesbank. Dabei betrachtet er sowohl die Krisenmaßnahmen des ESZB als auch die Veränderung der TARGET2-Salden. Ebenfalls untersucht und bewertet er Alternativen zum bestehenden System der Gewinnverteilung und Gewinnverwendung.
Wie viel Einheit, wie viel Vielfalt braucht bzw. verträgt das europäische Datenschutzrecht? Dieser seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung mit neuer Vehemenz und Dringlichkeit diskutierten Frage nimmt sich Raoul-Darius Veit an und entwickelt einen funktionalen Ansatz. Er zeigt auf, welche spezifischen Anforderungen der Datenschutz an seine effektive und zugleich praktikable rechtliche Gestaltung stellt - sowohl im vertikalen Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten als auch im horizontalen Verhältnis zu anderen Rechtsmaterien. Darauf aufbauend erarbeitet er funktionale Kategorien für die sog. "Öffnungsklauseln" zu Gunsten der Mitgliedstaaten. Die von ihm angebotene Perspektive ist auch in der rechtspraktischen, institutionellen Dimension, beispielsweise für die vertikale und horizontale Aufgabenverteilung zwischen Gerichten und Datenschutzbehörden anschlussfähig und weiterführend.
Vertrauen ist gut, ist Kontrolle besser? Ein zentraler aktueller Diskurs im EU-Recht kreist um das Verhältnis zwischen der Vertrauenswürdigkeit der Mitgliedstaaten in Bezug auf die rechtmäßige Umsetzung und Anwendung des Unionsrechts einerseits und der Notwendigkeit von Eingriffsmaßnahmen auf EU-Ebene zur Verteidigung der Unionswerte andererseits. Die Erosion der Rechtsstaatlichkeit durch mitgliedstaatliche Maßnahmen rückt allerdings die Frage nach den Grenzen, des diesen Mitgliedstaaten entgegenzubringenden Vertrauens in den Vordergrund. Wo endet die Autonomie der Mitgliedstaaten, über die Durchsetzung der Unionswerte souverän zu entscheiden, und wann ist eine zentrale Reaktion durch die EU angezeigt? Konstantina Poulou untersucht die Rechtsnatur des gegenseitigen Vertrauens anhand des Primärrechts, seinen Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit(skrise) und bewertet das "Waffenarsenal" der EU zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit.
Die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 erfolgte Internationalisierung sämtlicher Lebensbereiche führt dazu, dass sich in Deutschland vermehrt ausländische juristische Personen betätigen. Inwieweit sie sich dabei auf den Schutz der Grundrechte berufen können, untersucht Hendrik Philip Ehlers de lege lata sowie de lege ferenda. Ausgehend von einer allgemeinen dogmatischen Herleitung der Grundrechtsberechtigung juristischer Personen sowie einer kritischen Beleuchtung des Inländervorbehalts des Art. 19 Abs. 3 GG entwickelt er einen Neuansatz zur Bestimmung der Inlandszugehörigkeit juristischer Personen, nimmt eine differenzierte Betrachtung des Grundrechtskatalogs vor und widmet sich den Besonderheiten einer fremdstaatlichen Beherrschung. Der Autor stellt zahlreiche Bezüge zum einfachen Recht her und berücksichtigt insbesondere den Einfluss des Unions- und Völkerrechts.
Die Beihilfenkontrolle und die unionale Kompetenzverteilung haben sich seit der Gründung der EWG kontinuierlich fortentwickelt - und damit auch das Verhältnis beider Elemente zueinander. Untersucht man die Rechtsprechungsentwicklung seit 1958, zeigt sich, dass es dem EuGH nicht allein um ein möglichst weitreichendes Beihilfenrecht geht: Vor allem in souveränitätssensiblen Bereichen wie dem Steuerrecht und dem Sicherheitssektor nimmt der EuGH zunehmend Rücksicht auf die Gestaltungsräume der Mitgliedstaaten. Dass dennoch oft der Eindruck einer ausgreifenden Beihilfenkontrolle besteht, liegt nicht an der Rechtsauslegung, sondern an der faktisch gewachsenen Bedeutung des Beihilfenrechts. Um im dynamischen Unionsrecht einen Ausgleich zwischen dem Binnenmarktschutz und den nationalen Kompetenzen zu erzielen, sollten in Zukunft die primärrechtlichen Kompetenzgrenzen in der Beihilfenkontrolle Niederschlag finden.
Der durch den Europäischen Gerichtshof geschöpfte Topos der "Autonomie des Unionsrechts" ist der wohl schillerndste Begriff im europäischen Verfassungsrecht, in dem die Grundkonflikte zwischen den interagierenden Rechtsordnungen von EU, Mitgliedstaaten und Völkerrecht verhandelt werden und mit dem der EuGH diese Interaktionsbeziehungen steuert. Damit liegt die "Autonomie des Unionsrechts in der EuGH-Rechtsprechung" im Herzen des europäischen Mehrebenensystems und ist wie wohl kein anderes Konzept mit der Institution des Europäischen Gerichtshofes selbst verknüpft. Wie unter einem Brennglas zeigt sich in der Autonomie-Rechtsprechung das Selbstverständnis der unionalen Rechtsordnung. Auf der Grundlage einer induktiven und umfassenden Analyse der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung seit den 1960er Jahren untersucht Charlotte Langenfeld Gehalt, Entwicklung, Verwendungsweise und Funktionen der Autonomie des Unionsrechts aus der Perspektive ihres Schöpfers und Hüters, des Europäischen Gerichtshofes.
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