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Die Erbringung von Finanzdienstleistungen unterliegt sowohl finanzmarktspezifischem Regulierungsrecht als auch der Anwendung des Kartellrechts. Nach der herkömmlichen Konzeption der beiden Rechtsgebiete soll das Regulierungsrecht den Rahmen zur Verhinderung oder Beseitigung von strukturellem Marktversagen setzen, während das Kartellrecht als Antwort auf das Fehlverhalten individueller Marktteilnehmer dient. Dennoch beeinflussen die beiden Materien sich gegenseitig. Aus Überschneidungen im Anwendungsbereich im Einzelfall können Zielkonflikte resultieren. Gegenstand der Arbeit ist daher die Ermittlung und Bewertung dieser Interdependenzen zwischen Finanzmarktregulierung und Kartellrecht. Daran anschließend werden Vorschläge für eine klarere Aufgaben- und Kompetenzverteilung sowie verbesserte Kooperationsmechanismen zwischen Kartellbehörden und Gesetzgeber ermittelt und bewertet.
Am Himmel wird es immer enger. Der Luftraum mag zunächst grenzenlos erscheinen, lässt jedoch als knappes Gut nur eine endliche Zahl gleichzeitiger Nutzungen zu. Nutzungskonflikte sind - auch mit Blick auf die stetig wachsende Bedeutung der unbemannten Luftfahrt - vorprogrammiert. Hans Flemming Maltzahn untersucht Möglichkeiten zu ihrer luftrechtlichen Bewältigung. Er weist nach, dass Nutzungskonflikte im einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky) ein nicht nur tatsächliches, sondern auch ein rechtliches Problem darstellen. Er beantwortet die Frage, wie das einfache Recht Nutzungskonflikte um Luftraumressourcen de legelata und de lege ferenda löst. Ist die heutige Luftraumordnung Verteilungsordnung? Erkenntnisse liefert Hans Flemming Maltzahn schließlich zu gegenwärtigen und künftig denkbaren rechtlichen Strukturen und Instrumenten für Kapazitätssteigerungen.
"Don't mess with the Regulator - leg dich nicht mit der Aufsichtsbehörde an." Wirtschaftsunternehmen wird bisweilen empfohlen, Verwaltungsentscheidungen klaglos hinzunehmen und von ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz keinen Gebrauch zu machen. Die Bankenaufsicht etwa ist für ihr niedriges Klageaufkommen berüchtigt. Für unsere Rechtsordnung ist das ein Problem. Scheue Klagebefugte bringen nicht nur sich um ihr Recht, sondern auch den Staat um den Lernprozess. Sonja Heitzer fragt nach den Gründen, welche die Inanspruchnahme von Rechtsschutz zur Herausforderung machen. Diese Gründe sind namensgebend für die einzelnen Kapitel: Geschwindigkeit, Spezialisierung, Geheimnisse, Reputation und Informalität. Wenig Aufmerksamkeit wurde bisher der Reputationsfrage geschenkt. Dabei verzichten ökonomisch kalkulierende Unternehmen gerne auf aussichtsreiche Gerichtsprozesse, wenn sie damit ihr Ansehen und ihre Beziehungen schützen.
Sektorkopplung beschreibt die energetische Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme-, Verkehr- und Industriesektor. Auch wenn Sektorkopplungstechnologien von Klimawissenschaft und Politik als Schlüssel zur Treibhausgasneutralität bezeichnet werden, so sind sie trotz zahlreicher Förderversuche gegenüber ihrer fossilen Konkurrenz (noch) nicht wettbewerbsfähig. Ihre Regulierung ist komplex und unübersichtlich im Energierecht verteilt. Anna Brinkschmidt erarbeitet Regulierungsansätze, die über die Referenztechnologien hinausgehen und die zumindest teilweise zu einer Harmonisierung des Rechtsrahmens für die Sektorkopplung führen könnten. Sie möchte einen Beitrag dazu leisten, das Spannungsfeld aufzulösen, das technologieübergreifend zwischen wettbewerbsgetriebener und staatlich geförderter Etablierung der Technologien sowie zwischen Investitionssicherheit und Anpassungsoffenheit besteht.
Obwohl Klimarisiken sich mittelbar in Risiken niederschlagen, die als Risikokategorien im (Banken-)Aufsichtsrecht etabliert sind und Klimarisiken dadurch in der Regelungsstruktur im Prinzip berücksichtigt sind, bringt der Umgang mit ihnen besondere Herausforderungen mit sich. Elisabeth Larissa Schemmer analysiert diese Herausforderungen und untersucht, wie die mikro- und makroprudenziellen Instrumente des Aufsichtsrechts genutzt bzw. fortentwickelt werden können, um Klimarisiken adäquat zu begegnen. Dies erfordert es nicht nur, Wissen kontinuierlich auszubauen, sondern auch verbleibende Ungewissheit anzuerkennen. Letzterer kann mit Strukturen des Risikoverwaltungsrechts begegnet werden. Soweit möglich differenzierende, im Übrigen heuristische Vorsorgemaßnahmen können in Kombination mit steuernden Effekten, Plänen für den Notfall und Reaktionen auf unvorhersehbare bzw. unvermeidbare Krisen einen umfassenden Ansatz im Umgang mit Klimarisiken bieten. Abschließend erörtert sie, wie die Ergebnisse der Arbeit auf Nachhaltigkeitsrisiken im weiteren Sinne übertragen werden können.
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