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Im Kontext der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise gewinnt die Frage nach der Zukunft der europäischen Integration besondere Brisanz. Verena Schäfer diskutiert anhand der durch den Vertrag von Lissabon erstmals reformierten Flexibilitätsklausel die Möglichkeiten einer weichen Konstitutionalisierung und der damit verbundenen vertragsimmanenten Fortentwicklung des Integrationsprozesses. Die Autorin erläutert den Sonderfallcharakter der zielbezogenen Handlungsermächtigung und analysiert, inwiefern diese im Zeitraum 1958-2012 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten als Türöffner zur Erschließung neuer Handlungsbereiche auf europäischer Ebene genutzt wurde. Dabei zeigt sich, dass die vor allem von den deutschen Bundesländern lange kritisierte ¿Generalklausel¿ in vielen Politikfeldern wirksam wurde. Anhand der Bereiche Umweltpolitik, Forschungs- und Technologiepolitik, Regionalpolitik, Verbraucherschutz, Entwicklungshilfe und Energiepolitik kann nachgewiesen werden, dass die Flexibilitätsklausel entscheidend zur Ausdehnung der sektoralen Dimension des Integrationsprozesses beigetragen hat. Am Beispiel der EU-Osterweiterung wird zudem aufgezeigt, wie notwendig ein solches Instrument ist, um im Rahmen der EU rasch auf unvorhergesehene Herausforderungen reagieren zu können.Der InhaltDie Grundlagen der dynamischen Entwicklung der europäischen IntegrationDie Flexibilitätsklausel (Art. 352 AEUV, ex-Art. 308 EGV, ex-Art. 235 EGV) als Sonderfall der EU-KompetenzordnungDie Rolle der Flexibilitätsklausel für die Fortentwicklung der sektoralen Dimension des Integrationsprozesses aus Sicht der FusionstheseDie Nutzung der Flexibilitätsklausel für die Fortentwicklung der sektoralen Dimension des Integrationsprozesses im Zeitraum 1958-2012 Die ZielgruppenDozierende und Studierende der Politikwissenschaft und des EuroparechtsPolitikerInnen inder Europäische UnionDie AutorIn Verena Schäfer ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Politikwissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen.
1 Europa am Scheideweg [...], einem entscheidenden Moment in seiner Geschichte. "e; Mit diesen bedeutungsschweren Worten wurde in der sog. Erklarung von Laeken"e; von den Europaischen Staats- und Regierungschefs im Dezember 2001 eine Institution in die Welt gesetzt, die angesichts des entscheidenden Moments"e; in der Geschichte Europas, eine grundlegende Neuordnung"e; der Europaischen Union erarbeiten sollte. Gleichzeitig wurde dieser Konvent zur Zukunft Europas"e; beauftragt zu prufen, ob diese Neuordnung nicht letztlich dazu fuhren soll, dass in der Europaischen Union ein Verfassungstext angenom- 2 men wird"e;. Da war es also, das Wort von der Verfassung"e;, das bis zu diesem Zeitpunkt in allen offiziellen Dokumenten des Europaischen Rates peinlich vermieden wurde, das aber seit Beginn der europaischen Einigungsbestrebungen immer wieder in den Debatten uber die 3 4 Finalitat"e; der Europaischen Union auftauchte. Spatestens seit von foderalistischer Seite in den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts die Forderung erhoben wurde, durch einen konstitutionellen Sprung"e; die nationalstaatlich gepragte Vergangenheit in Europa zu u- 5 berwinden, war die Frage nach einer Europaischen Verfassung immer wieder auf der wis- 6 senschaftlichen und politischen Agenda. Von unterschiedlicher Seite wurden eine Vielzahl 7 von Verfassungsentwurfen erarbeitet, deren Einfluss auf die vertragliche Gestaltung der Europaischen Gemeinschaften und der Europaischen Union jedoch begrenzt blieb. Glei- zeitig wurde aber die Frage, ob der europaische Integrationsraum auch ohne einen als V- fassung"e; bezeichneten Text bereits uber eine Verfassungsordnung im materiellen Sinne 8 verfuge, von der Wissenschaft wie auch von den Gerichten bestatigt.
Andreas Corcaci zielt darauf ab, Compliance in der Europäischen Union theoretisch und empirisch zu vereinheitlichen. Dazu integriert er grundlegende Erklärungsmuster in einer mengentheoretischen Konzeptstruktur und wendet diese anhand einer Meta-Studie qualitativer Fallstudien mit Qualitative Comparative Analysis (QCA) an. Dem liegt die Erwartung zugrunde, dass nur eine Kombination von willens- und fähigkeitsbezogenen Bedingungen korrekte Compliance erklären kann. Der Autor zeigt, wie die Verbindung logisch formalisierter Konzepte und empirischer Analyse zu einem umfassenderen Verständnis sozialer Phänomene beiträgt.
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