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228 Seiten. Der Autor hat sich mit 70 Jahren zum Ziel gesetzt, das Fagott-Spielen zu erlernen.Ganz schnell wurde klar, ohne professionelle Unterstützung wird da nichts draus. Also hat er sich bei der örtlichen Musikschule zum Fagott-Unterricht angemeldet.Die dann folgenden 87 Lektionen mit seiner einfühlsamen Fagott-Lehrerin hat er dabei jeweils in Aufsätzen beschrieben. Die Beschreibungen dieser Unterrichtsstunden sind sequentiell festgehalten und überspannen eine Zeitdauer von dreieinhalb Jahren. Das Fagott ist ein nicht ganz einfaches, aber umso faszinierenderes Instrument. Wer sich dafür interessiert, der findet hier viele spannende Tipps und Tricks.Ursprünglich fanden die Lektionen 14-täglich statt. Mit der Zeit kam dann aber die Ehefrau von Christian Schneider als Horn-Schülerin dazu, sodass die Lektionen um eine Kammermusikstunde pro Monat erweitert wurden. Damit kamen weitere Komponenten wie Zusammenspiel und Arrangieren ins Spiel, was den Unterricht noch spannender machte.
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Neben dem klassischen Versandhandel werden unter Einsatz neuer Kommunikationstechnologien zunehmend auch grenzüberschreitend elektronisch gestützte Käufe durch den Verbraucher getätigt. So sind die neuen Medien geeignet, jegliche Art von Waren oder Dienstleistungen kostengünstig, bequem und schnell weltweit zu vermarkten. Diese Vertriebsarten, die sich unter dem Begriff Fernabsatz fassen lassen, sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass Anbieter und Verbraucher sich nicht physisch begegnen und der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung in der Regel nicht vor Vertragsschluss in Augenschein nehmen kann. Damit kommt es hier oftmals zu einem Ungleichgewicht der Verhandlungspositionen zwischen Anbieter und Verbraucher. Gerade Vertragsschlüsse im Internet werden wegen der Vielseitigkeit und Schnelligkeit des Mediums immer populärer und gewinnen daher mehr und mehr an Bedeutung. Studien sehen ein überproportionales Zuwachspotential in diesem Marktsegment voraus; allein für die Bundesrepublik wird teilweise von einem Umsatzpotential von bis zu sechzig Milliarden DM in den Bereichen des Online- und Teleshopping ausgegangen. Zwar setzt auch der Vertragsschluss im Internet zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus, die etwa per E-Mail ausgetauscht werden können; die Annahme eines attraktiv ausgestalteten Vertragsangebotes per Mausklick ist jedoch alltäglich geworden. Bedenkt man, dass die Hemmschwelle zu einem solchen rechtsverbindlichen Mausklick durchaus niedriger liegt, als bei sonstigen Arten von Willenserklärungen, steht ähnlich wie beim ?Haustürgeschäft? oder ?Teleshopping? die Frage nach Verbraucherschutz im Raum. Ein solcher Verbraucherschutz müsste eine gleichwertige Verhandlungsposition zwischen Verbraucher und Unternehmer ermöglichen, damit die sich auf Verbraucherseite aus dem Fernkommunikationsmedium ergebenden Nachteile ausgeglichen werden. Einen derartigen Nachteilsausgleich findet man bereits in verschiedenen nationalen Verbraucherschutzregelungen. Hinzu kommt nun das Fernabsatzgesetz, welches in Umsetzung der von der EU verabschiedeten Fernabsatzrichtlinie u.a. auch den Verbraucherschutz bei Geschäften im Internet gewährleisten soll. Die vorliegende Arbeit wird sich daher mit der Frage beschäftigen, inwieweit Regelungen des Verbraucherschutzrechts bei Rechtsgeschäften im Internet Anwendung finden. Ein Schwerpunkt der Arbeit wird darin liegen, die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes kritisch [¿]
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