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Als Rechtsanwender ist die Auflegung eines Private Equity-Fonds in Deutschland mit dem Risiko der Gewerblichkeit behaftet, was zu einem Standortnachteil im internationalen Vergleich führt. Dieser Nachteil wird durch die aktuell herrschende Rechtsunsicherheit bei der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von der Gewerblichkeit verstärkt. Aus diesem Grund ist das Ziel von Felix Ritter die Schaffung einer klaren gesetzlichen Lösung mit einer zwingenden Einordnung als vermögensverwaltend. Durch Rechtsvergleichung anderer Private Equity-Gesetze, vornehmlich aus Spanien und Frankreich, stellt der Autor Eckpfeiler eines deutschen Private Equity-Gesetzes auf. Des Weiteren weist er nach, inwieweit § 4 Nr. 8 h UStG als deutsche Umsetzungsvorschrift europarechtswidrig und daher anpassungspflichtig ist.Der Autor:Dr. Felix Ritter, LL.M., hat an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und promoviert, seinen Master of Laws in Madrid absolviert und ist aktuell Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin.
"Ich will von dem unerhörten Glück reden, durch den Bürener Privatlehrer Adolf Lücke weg von dem toten Geleise, auf dem ich nach meiner Schulentlassung stand, auf eine neue Schiene gesetzt worden zu sein. Er hat mich auf einen Weg gebracht, vond em ich ernsthaft nicht mehr abgewichen bin. Meinen Dank drücke ich stellvertretend aus für die vielen Schüler, denen durch seine Hilfe ein neues Ziel gewiesen wurde. Dass hieraus eine Bericht über zwölf Lebensjahre wurde, ist den Turbulenzen der letzten Kriegsjahre und der nicht minder bewegten Nachkriegszeit zuzuschreiben, die zufällig die Jahre meiner Jugend waren."
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