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Ausufernde Vergutungen fur Vorstande von borsennotierten Aktiengesellschaften entsprechen einem offentlichen Vorurteil. Das gilt gerade dann, wenn die Gesellschaften selbst zuvor keine ebenso hohen Gewinne erwirtschafteten oder die Borsenkurse ins Wanken gerieten. Auch sonst sorgten millionenhohe Vergutungen oft fur offentliches Unverstandnis. Aus diesem Grund hat der europaische Gesetzgeber mit Erlass der zweiten Aktionarsrechterichtlinie (2. ARRL) einen weiteren Regulierungsversuch unternommen, um diesem Phanomen einen Riegel vorzuschieben. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das zweite Aktionarsrechterichtlinien-Umsetzungsgesetz (ARUG II) in nationales Recht uberfuhrt. In unmittelbarem Zusammenhang damit wurde auch der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner ab 2020 geltenden Fassung (DCGK 2020) deutlich uberarbeitet. Auf der Basis dieser Neuerungen wertet dieses Werk aus, ob bekannte Probleme der Vergutung gelost wurden. Zudem wird die neue Gesetzeslage kritisch gewurdigt. Abschlieend wird auf die impliziten Auswirkungen eingegangen.
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