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Kurfürst Karl Philipp von Pfalz-Neuburg, der auch Herzog von Jülich-Berg war (Regierungszeit 1716-1742), hatte keinen männlichen Nachkommen und wollte daher seinen Bruder Franz Ludwig, der seit 1729 Kurfürst von Mainz war, als Erben einsetzen. Zu diesem Zweck befahl er im Sommer 1730 seinen Amtmännern, die Untertanen einen "Eventual-Huldigungseid" leisten zu lassen. So erhielt am 21.7.1730 der Amtmann von Windeck, Maximilian Heinrich Graf von Velbrück, den Befehl, "ahn dero Herrn Bruder auch Churfürstl. Durchlaucht zu Maynz von hiesigen Beamten und Gerichtsschreibern den eventual Huldigungsaydt zu fordern, und diesen einzubinden, die sämtlichen Eingesessenen, die erschienen oder auch ausblieben, in gleichmäßige eventual Pflichten zu nehmen". Diese Huldigungslisten befinden sich heute als Akte (JBII/2417) im Landesarchiv NRW. Abt. Rheinland (Duisburg) und stellen sicher neben den Kirchenbüchern eine der wichtigsten Quellen für die Oberbergische Heimat- und Familiengeschichte dar, da sie gewissermaßen als erstes vollständiges "Adressbuch" angesehen werden können. Die Huldigungslisten von 1666 sind in dieser Hinsicht weniger wertvoll, da sich die Familiennamen seinerzeit noch nicht überall herausgebildet hatten und auch der Wohnort der huldigenden Personen häufig fehlte.
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