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Das amerikanische Modell der Affirmative Action Policy wird insbesondere in der deutschen Diskussion zur Frauenförderung immer wieder als Vorbild für die Verfolgung sogenannter «vergabefremder» Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge herangezogen, ohne auf die verfassungsrechtliche Diskussion in den USA hinzuweisen. Das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot ist jedoch nicht das einzige, das rechtliche Grenzen für die Verfolgung sogenannter «vergabefremder» Ziele errichten kann. In umfassender Weise zeigt der Autor völkerrechtliche, europarechtliche und nationale Grenzen auf, die sich bei der Verfolgung von Sekundärzwecken ergeben. Die Darstellung über das US-amerikanische Vergaberecht ermöglicht einen tiefergehenden Einblick über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den USA, die ab einem bestimmten Auftragsvolumen mit der Förderung von Minderheiten und Frauen verbunden ist.
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