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Dieser Band zum Erbrecht arabischer Länder behandelt ein Rechtsgebiet, welches außerhalb der arabischen Welt nur selten im Mittelpunkt steht. Mit der zunehmenden internationalen Verflechtung ergibt sich die Notwendigkeit, erbrechtliche Prinzipien und Regelungen aus der Region Nordafrikas und des Vorderen Orients auch in deutscher Sprache Interessenten zugänglich zu machen. Nach einer Einführung in das System und die Geschichte des Islamischen Erbrechts wird die Rechtslage in den einzelnen arabischen Ländern mit Quellenverweisen dargestellt. Daran schließt sich die Beschreibung der grundlegenden islamisch-rechtlichen Bestimmungen an. Ausführlich und vergleichend werden die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge sowie zum Vermächtnis analysiert. Die Ausführungen orientieren sich an den Werken islamischer Rechts- und Religionsgelehrter. Ein umfangreiches Glossar arabischer Termini mit Bezug zum Erbrecht soll die Erschließung arabischer Quellen zum Erbrecht erleichtern.
Der ägyptische Jurist Muhammad Qadrî Pâshâ (gest. 1886) erstellte Ende des 19. Jh. nach den Kodifikationen zum islamischen Familienrecht und zum islamischen Zivilrecht auch eine solche zum Recht der Religiösen Stiftung (waqf) auf hanafitischer Grundlage. Er orientierte sich dabei vor allem an den klassischen islamischen Rechtswerken und Fatwâ-Sammlungen. Nach dem Muster europäischer Gesetzeswerke untergliederte der Autor das Sachgebiet in einzelne Kapitel und Abschnitte. Damit schuf er ein wichtiges Referenzwerk, welches nach seinem Tode erstmals 1894 in Kairo im Druck erschien. Qadrî Pâshâ nutzte verschiedene Methoden der hanafitischen Lehre, um den Rechtstext an die existierenden gesellschaftlichen Bedingungen und Herausforderungen anzupassen. Die in der Folgezeit veröffentlichten Gesetze der arabischen Länder zur Religiösen Stiftung konnten auf den Text zurückgreifen. Dabei ging und geht es vor allem um eine zeitgemäße Verwaltung und gewinnbringende Nutzung von gestifteten Immobilien. Die kommentierte Übersetzung folgt dem arabischen Original.
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