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Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Vergleichsvereinbarungen, die durch Mediation erzielt wurden, ist sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch im Verhältnis zu Drittstaaten uneinheitlich und unübersichtlich geregelt. Die Vereinten Nationen haben 2019 ein Übereinkommen verabschiedet, das die internationale Vollstreckung und Geltendmachung solcher Vereinbarungen erleichtern soll. Judith Stelbrink unterzieht das Übereinkommen einer eingehenden Untersuchung hinsichtlich der Möglichkeiten seiner Umsetzung in die deutsche Rechtsordnung. Im Mittelpunkt stehen dabei die vertragsstaatlichen Verpflichtungen zur Vollstreckung einer Vergleichsvereinbarung und zur Gestattung der Geltendmachung ebendieser sowie die Vereinbarkeit des Übereinkommens mit den deutschen Vertraulichkeitsvorschriften. Zudem wird der Frage nachgegangen, ob die Zeichnungskompetenz der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten zukommt.
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