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¿Und dafür muss man studieren?¿- eine Frage, mit der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit der Großteil der SozialarbeiterInnen im Laufe der eigenen Karriere auseinandersetzen muss. Die Infragestellung der professionellen Identität von SozialarbeiterInnen ist nicht selten auf perpetuierte Rollenbilder zurückzuführen, die Soziale Arbeit als weiblich codierte ¿Semi-Profession¿ abwerten. Im Zentrum diesen Essays steht die These, dass Soziale Arbeit in einer männerdominierten Gesellschaft auf Grund ihres Berufsstandes als ¿Frauenberuf¿ in ihrer Profession eine Abwertung erfährt. Ein kurzer Abriss der Entstehungsgeschichte Sozialer Arbeit zu Beginn des Essays demonstriert, wie eng die Geschichte der Sozialen Arbeit mit Frauenbewegungen und frühen Emanzipationsbestrebungen verknüpft ist und wie sie sich zunehmends zu einem ¿weiblich dominierten¿ Berufsfeld entwickelt hat. Eine generelle Subordination der Frau bzw. weiblich konnotierter Merkmale unter den Mann bzw. das ¿Männliche¿ wird dabei aus historischer Perspektive sichtbar. Anschließend findet entlang des ¿Stratifizierungssignets Geschlecht¿ eine kurze Standortbestimmung Sozialer Arbeit in der ¿Statushierarchie der Anerkennung¿ statt. Dazu bediene ich mich des anerkennungstheoretischen Konzepts Axel Honneths. Entlang der drei Anerkennungssphären Liebe, Leistung und Recht werden im dritten Kapitel die aktuellen Professionalisierungsstrategien - sprich Aufwertungsversuche - Sozialer Arbeit beschrieben. Die unterschiedlichen Argumentationsstränge und Aufwertungsstrategien werden dann im vierten Kapitel kritisch reflektiert und auf Ambivalenzen bzw. auch auf eventuelle Kompatibilität überprüft. Gleichzeitig findet eine Beantwortung der Frage statt, unter welchen Bedingungen soziale Arbeit nun - aus meiner Sicht - eine Höherwertung erreichen könnte und wie disponibel die momentane Lage der Sozialen Arbeit ist. Dieser Essay bleibt primär auf die Darlegung theoretischer Standpunkte beschränkt und beschäftigt sich daher weniger mit der konkreten Verwirklichung in der Praxis.
¿Schauen wir uns die Ergebnisse der Sanktionsforschung an, wie sie uns Jehle, Heinz und Sutterer 2003 in einer umfassenden Studie (¿) vorgelegt haben, so ist zu konstatieren, dass der Jugendstrafvollzug die höchste Rückfallquote aufweist. So werden nach einer verbüßten Jugendstrafe 78 Prozent der Entlassenen erneut rückfällig und 45 Prozent kehren gar wieder in den Strafvollzug zurück¿(Nickolai 2014: 5). Mit diesen Sätzen schloss ich meine letzte Seminararbeit ab, die sich mit den positiven und negativen Einflüssen des Jugendstrafvollzugs auf die Sozialisation der männlichen Adoleszenten beschäftigte. Die vorliegende Seminararbeit kann mit ihrem Themenschwerpunkt der Gemeinwesenarbeit (GWA) hervorragend an diese letzte Arbeit anknüpfen, da in dieser die negativen Strukturen des Strafvollzugs als Hauptproblematik herausgearbeitet wurden. Die Notwendigkeit eines gemeinwesenorientierten Ansatzes, der die Komplexität eines Systems ganzheitlich wahrnimmt, mit Hilfe von Partizipation und kooperativer Arbeit Strukturen in ihrem Kern modifizieren kann, wurde in der letzten Arbeit deutlich und erlangt erneut Evidenz, wenn wir die Ziele des Strafvollzugs in den Blick nehmen: ¿Im Vollzug der Jugendstrafe sollen die jungen Gefangenen dazu erzogen werden, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen¿, besagt § 1 JVollzGB und demonstriert damit den mit der Altersklasse der 14 bis 21-jährigen verbundenen Erziehungsauftrag. Ziel des Strafvollzugs ist laut § 2 JVollzGB I, dass dieser insbesondere dem Schutz der Bevölkerung dient, als er auch ¿einen Beitrag für die Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft, die innere Sicherheit und den Rechtsfrieden [zu] leisten¿ hat. Welch triviale Paradoxie sich dahinter verbirgt, wird deutlich, wenn wir die Ziele gegenüberstellen: Einerseits soll der Gefangene isoliert und separiert von der Gesellschaft untergebracht sein, andererseits soll er parallel dazu in eben diese Gesellschaft eingegliedert werden. Dieser Konflikt soll im Folgenden unter der zentralen Fragestellung ¿Welche Möglichkeiten einer rückfallpräventiven GWA gibt es im Jugendstrafvollzug?¿ diskutiert werden und die Möglichkeiten einer Öffnung des Vollzugs zum Gemeinwesen als Gesellschaft hin überprüft werden.
Der Titel dieser Seminararbeit involviert die Problematik mit der Kriminalität, ausgeübt von Jugendlichen, den Trägern unserer Zukunft. Gerade bei Entlassenen aus dem Jugendstrafvollzug wurden extrem hohe Rückfallquoten beobachtet, weshalb ich wissen wollte, wie es dazu kommt und mich daher dazu entschieden habe, diese Seminararbeit unter der Fragestellung ¿Welchen Einfluss hat der geschlossene Jugendstrafvollzug auf die adoleszente Entwicklung männlicher Strafgefangener?¿ zu erarbeiten. Da durch die Föderalismusreform die Ausarbeitung und Erlassung der Jugendstrafvollzugsgesetze in Länderhand übergangen ist, befasst sich diese Seminararbeit lediglich mit dem Jugendstrafvollzug in Baden-Württemberg. Um in das Thema einzuführen werden zunächst einige grundlegende Bestimmungen zum Jugendstrafrecht und -vollzug getroffen, um daraufhin Gegenstand, Funktion und Auftrag der Sozialen Arbeit in diesem spezifischen Handlungsfeld zu erörtern. Dort komme ich auf die Besonderheit des Jugendstrafvollzugs - im Gegensatz zum Erwachsenenvollzug - zu sprechen, nämlich der Miteinbeziehung des Erziehungsbegriffs in die Vollzugsbehandlung. Diesen Erziehungsbegriff werde ich dann im dritten Kapitel dieser Arbeit auffassen und klären, mit welchen Aufgaben ein Jugendlicher in der Adoleszenz konfrontiert ist und was er für das erfolgreiche Passieren eines adoleszenten Sozialisationsprozesses benötigt. Der Fragestellung nachgehend werde ich im vierten Kapitel die positiven, wie auch die negativen Einflüsse der Haft auf diese Sozialisation aufführen und anschließend eine begründete Schlussfolgerung ziehen. Wie auch in der Fragestellung ersichtlich ist, begrenzt sich diese Seminararbeit ausschließlich auf den geschlossenen Jugendstrafvollzug für männliche Straffällige. Ich berücksichtige dabei weder die Art des begangenen Delikts, noch trenne ich nach Unterschieden in den Biographien der Straftäter, wie bspw. Migrationshintergrund.
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