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Im zweiten Abschnitt des zweiten Teils der Insolvenzordnung (§§ 38 ff. InsO) sieht das Gesetz eine Einteilung der Gläubiger in fünf Gruppen vor. Es wird unterschieden zwischen Insolvenzgläubigern, nachrangigen Insolvenzgläubigern, Aussonderungsberechtigten, Absonderungsberechtigten sowie Massegläubigern. Jeder Gläubigergruppe werden unterschiedliche Rechte zugewiesen und teilweise erhebliche Beschränkungen auferlegt. Angesichts der unterschiedlich ausgeprägten Rechtspositionen ist es für einen Gläubiger von entscheidender Bedeutung, welcher Kategorie er zugeordnet wird. Nicht selten ist diese Fragestellung daher Gegenstand entsprechender Auseinandersetzungen. Der Autor liefert eine systematische Untersuchung der in den §§ 38 ff. InsO vorgesehenen Gläubigerkategorien und legt die dogmatischen Grundlagen der insolvenzrechtlichen Gläubigereinteilung offen. Aufbauend auf den zur Funktion der insolvenzrechtlichen Gläubigereinteilung gewonnenen Erkenntnissen wird die Umsetzung der Gläubigereinteilung in den einzelnen Normen der Insolvenzordnung umfassend analysiert.
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