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Der Dieselskandal hatt der Offentlichkeit vor Augen gefuhrt, dass Verbraucher und Anleger durch das deutsche Prozessrecht nur unzureichend geschutzt sind. Asymmetrische Prozesslagen, die auch ein strukturelles Informationsgefalle mit sich bringen, hohlen die verfassungsrechtlichen Gewahrleistungen der Anspruchsinhaber aus. Abhilfe schafft hier die Einfuhrung einer gemeinsamen Klagemoglichkeit. Daher hat der Bundestag am 14. Juni 2018 eine Musterfeststellungsklage verabschiedet, die jedoch in vielfaltiger Weise das Regelungsziel verfehlt. Der kollektive Rechtsschutz steht somit weiterhin auf der gesetzgeberischen Agenda: Die Anhorung im Bundestag sowie die 70. Jahrestagung der OLG-Richter halten weiteren Regelungsbedarf fest, der auf den Gesetzgeber zukommen kann. 17.000 Telekom-Klagen sowie zigtausend Dieselgate-Klagen lassen sich ohne eine spurbare Justizentlastung durch eine Gruppenzahlungsklage nicht bewaltigen. Das KapMuG tritt am 1. November 2020 auer Kraft. Der New Deal for Consumers der Europaischen Kommission geht wohl weiter als die Musterfeststellungsklage. Das Werk stellt fur die weitere vorparlamentarische Diskussion einige praxisrelevante Belange zusammen und enthalt Handlungsvorschlage fur die Rechtspraxis. Die weitere Entwicklung stellt der Autor auf www.kollektiverrechtsschutz.de dar.
Unsere dritte Studie zur quantitativen empirischen Justizforschung reflektiert den aktien- und kapitalmarktrechtlichen Regelungsrahmen. Dazu gehören auch 26 Vorschläge für eine regulatorische Weiterentwicklung. Das sind die großen Linien: Die Datenlage zeigt keine Gleichwertigkeit von Börsenwert und Ertragswert. Die Empirie bestätigt die Betriebswirtschaftslehre: Börsenpreis und Unternehmenswert sind verschieden. Das liegt vor allem an den unterschiedlichen Informationsgrundlagen. Erst das Spruchverfahren vermag das strukturelle Informationsgefälle zwischen Haupt- und Minderheitsaktionären zu nivellieren. Das sichert auch die Investitionsstrategien ab, die auf den inneren Wert zielen. Verschiedene Grundrechtsgefährdungen und Wertungsgegensätze lassen sich nur im Aktiengesetz beseitigen: Die Durchführung einer aktienrechtlichen Strukturmaßnahme wie auch das Delisting erfordert eine aktienrechtliche Ausgestaltung: Die Wertfindung wirkt sich auf den verfassungsmäßigen Gewährleistungsrahmen zum Aktieneigentum aus. Die "Delisting-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts (2012) steht unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu "regelhaften Kursverlusten" kommt. Diese Studie und eine weitere, vom BMF in Auftrag gegebene Untersuchung, weisen genau solche Verluste nach. § 193 KAGB wirkt bei einem Delisting für OGAV-Fonds wie ein faktischer Squeeze-out ohne Kompensation. § 39 BörsG gilt nur für den regulierten Markt, nicht für den Freiverkehr, und verschafft keinen Zugang zum inneren Wert. Schon die Die "BKN-Entscheidung" (2013) hatte die unterschiedliche Rechtsrahmen für die Handelssegmente als nicht grundrechtskonform moniert. Die "Stollwerck-Entscheidung" (2010) steht unter dem Vorbehalt "neuer Erkenntnisse in der Kapitalmarktforschung". Sie liegen mit der "Effizienzmarkthypothese" von Eugene F. Fama vor. Er hat 2013 dafür den "Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften" erhalten. Danach müssen alle kursrelevanten Informationen bekannt und verfügbar sein und sich im Börsenkurs niederschlagen. Dazu zählen bei aktienrechtlichen Strukturmaßnahmen insbesondere die Kompensationshöhe und deren Ermittlungsgrundlagen. Das erfordert auch eine Haftung für (Kapitalmarkt-)Informationen. Der Rechtsschutz für Aktionäre verfolgt keinen Selbstzweck, sondern schafft die Vertrauensgrundlage für Investitionen. Die Daten zum Geldvermögen privater Haushalte der Deutschen Bundesbank zeigen den legislatorischen Handlungsbedarf. Die Steuerzahler richten zwar die Infrastruktur ein, erwirtschaften damit aber als Aktionäre keine Gewinne. So gehören die DAX-Unternehmen überwiegend ausländischen Aktionären. Die fehlenden Vermögenszuwächse bei Steuerinländern fehlen dann besonders in der Altersversorgung und verschärfen die Gleichheitsfrage.
Das Spruchverfahren ist die fur Anleger wesentliche Verfahrensart, um - etwa nach dem Ausschluss im Rahmen eines aktienrechtlichen Squeeze-outs - die Hohe Ihrer Barabfindung uberprufen zu lassen. Hier sind nicht selten groe wirtschaftliche Werte involviert. Das Handbuch bietet nun die bei weitem umfassendste Auswertung dieser Spruchverfahren. Zu uber 400 Squeeze-outs und den anschlieenden Spruchverfahren bis einschlielich 31. Dezember 2013 wurden hierbei von der Verbraucherzentrale fur Kapitalanleger e.V. bis zu 75 Daten systematisch erfasst und analysiert - ein Daten- und Faktenfundus, der fur die Spruchverfahrens-Praxis von immensem Wert ist und am Markt Seinesgleichen sucht. Vor allem die Aufstellungen zu den von den Gerichten bei der Diskontierung festgesetzten Zinssatzen und die zahlreichen Praxistipps sind hier von besonderem Interesse.
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