Gjør som tusenvis av andre bokelskere
Abonner på vårt nyhetsbrev og få rabatter og inspirasjon til din neste leseopplevelse.
Ved å abonnere godtar du vår personvernerklæring.Du kan når som helst melde deg av våre nyhetsbrev.
Dem philosophischen Neukantianismus wird gemeinhin ein starker Einfluss auf die zeitgenössische Rechtswissenschaft bescheinigt. Die Reihe der angeblichen Neukantianer im Strafrecht reicht von Gustav Radbruch bis zu Edmund Mezger, diejenige der als neukantianisch geprägt geltenden Lehrstücke von der Entdeckung der normativen Tatbestandsmerkmale über die Materialisierung des Rechtswidrigkeitsbegriffs bis zum normativen Schuldverständnis. Ungeklärt ist bislang jedoch, ob die Strafrechtler nur mit dem Neukantianismus assoziierte Begriffe verwendet oder ob sie darüber hinaus auch die Tiefenstruktur des philosophischen Neukantianismus rezipiert haben. Der Sammelband beantwortet diese Frage, indem er personen- mit sachbezogenen sowie wirkungsgeschichtlichen Analysen kombiniert und so genuin philosophische Einflüsse auf das Strafrechtsdenken der Zeit von primär innerdogmatischen Fragestellungen und Begründungstraditionen abschichtet. Auf diese Weise trägt er zur Erhellung der begründungstheoretischen Tiefenstruktur einer zentralen Epoche des neueren deutschen Strafrechtsdenkens bei.
Bereits im vergangenen Jahrhundert begannen die neueren rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Auseinandersetzungen um den rechtfertigenden Notstand. Seitdem ist der Strafrechtswissenschaft bewut, da dieses Rechtsinstitut stark irregulare Zuge aufweist. Worin diese Irregularitat liegt, macht ein vergleichender Blick auf die Notwehrregelung deutlich. Wer sich in einer Notlage befindet, darf zwangsweise auf Rechtsguter eines Dritten zugreifen. Notwehr- und Notstandsrecht gestatten das. Die Eingriffsbefugnis erweist beide Regelungen als Ausnahmen vom Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols. Das staatliche Gewaltmonopol ist von zentraler Bedeutung fur den modernen, den Schrecken der Anarchie und des Burgerkriegs abgerungenen Staat. Es behalt die gerechtfertigte Ausubung von Zwang prinzipiell den zustandigen staatlichen Organen vor; auf seiten der Burger entspricht ihm eine generelle Friedenspflicht. Die Notrechte schranken den staatlichen Rechtsschutzvorrang gerade in den besonders heiklen Fallen akut zugespitzter Konflikte ein.
Abonner på vårt nyhetsbrev og få rabatter og inspirasjon til din neste leseopplevelse.
Ved å abonnere godtar du vår personvernerklæring.