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Inhaltsangabe:Einleitung: Elektrische und elektronische Geräte werden nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer allzu oft über Sperrmüll, Hausmüll oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle entsorgt. Somit gelangen erhebliche Mengen dieses Sondermülls auf Deponien und Verbrennungsanlagen für Hausmüll. Lediglich Metalle aus Haushaltsgroßgeräten und Edelmetalle aus Platinenschrott werden in größerem Umfang zurückgewonnen. Sortenreine Kunststoffe können meist nur aus Großserien (z.B. aus Telefonen) gewonnen werden und enthalten oft schädliche Zusatzstoffe (z.B. Flammhemmer), die einen erneuten Einsatz be- oder verhindern. Diese in den Altgeräten enthaltenen Schadstoffe gelangen auf Deponien und in Müllverbrennungsanlagen. Dabei entstehen nicht kalkulierbare Umweltrisiken. Bei der Deponierung können freigesetzte Schadstoffe ins Grundwasser gelangen und bei der Verbrennung können sich Dioxine und Furane bilden. Die Abgasfilter der Hausmüllverbrennungsanlagen sind meist nicht auf diese Schadstoffe ausgelegt und so gelangen erhebliche Mengen dieser Abgase in die Umwelt. Durch strengere gesetzliche Vorschriften wird versucht der Entsorgungslage Herr zu werden. Der Elektro- und Elektronikschrott soll einer ordnungsgemäßen Behandlung unterzogen werden. So wurde bereits 1991 vom Minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der erste Entwurf zu einer Elektronikschrott-Verordnung vorgelegt, welche eine umweltverträgliche Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten und Baugruppen sicherstellen soll. Die Einführung dieser Verordnung ist jedoch aufgrund vielfältiger Verzögerungen bis heute nicht erfolgt. Das 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz soll die Hersteller und Vertreiber von Produkten zu einem ökologischeren Umgang mit den zur Produktion erforderlichen Rohstoffen und den aus den Altprodukten entstehenden Abfällen bewegen. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz beinhaltet somit eine ?entschärfte? Version der Elektronikschrott-Verordnung, da die in diesem Gesetz behandelten Grundsätze auch für den Elektro- und Elektronikschrott gültig sind. Im Rahmen der Diplomarbeit sollen - die momentanen rechtlichen Rahmenbedingungen. - die anfallenden Mengen und. - die Zusammensetzung des Elektro- und Elektronikschrotts dargestellt bzw. ermittelt werden. Weiterhin sollen Verfahren dargestellt werden, um Elektro- und Elektronikschrott - zu erfassen. - aufzubereiten bzw. zu zerlegen. - zu verwerten bzw. zu beseitigen. Im [¿]
Inhaltsangabe:Einleitung: Präventivmedizinische Konzeptionen, welche die Situation von Menschen mit einer Rückenmarkserkrankung oder -verletzung berücksichtigen und auf systematischen Untersuchungen basieren, sind vor dem Hintergrund einer obligaten Kostenreduktion im Gesundheitswesen von großer Bedeutung. Die besondere Relevanz dieser Konzeptionen erschließt sich allerdings auch, weil für die Betroffenen neben der Rehabilitation zunehmend die individuelle Veränderung und Verbesserung der Lebenssituation und -qualität ? in ihrer engen Verbindung mit der Prävention von sekundären Erkrankungen ? in den Fokus des Interesses rückt. Dieser Wandel zur Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortlichkeit impliziert eine Betonung der individuellen Kompetenzen und Ressourcen der betroffenen Menschen, die in ihrer Bildung auch auf Information angewiesen sind. Ziel aller ? auch sportwissenschaftlichen und sportmedizinischen ? Bestrebungen muss es deshalb sein, nicht nur die Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen, sondern vor allem die selbstbestimmte, aktive Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft nicht zu behindern. Diese Zielsetzung ist mittlerweile im Sozialgesetzbuch (SGB IX, § 1) gesetzlich festgeschrieben. Voraussetzung dieser hoffentlich sehr fruchtbaren Neuorientierung waren geradezu revolutionäre Veränderungen in der Behandlung und Versorgung von Menschen mit einer Rückenmarkserkrankung in der letzten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Im Bereich des Rollstuhlsports von Menschen mit einer Rückenmarkserkrankung oder -verletzung besteht aus präventivmedizinischer und leistungsphysiologischer Sicht ein erhebliches Wissensdefizit. Diese Vorenthaltung von Informationsressourcen ver- und behindert zweifelsfrei die gesetzlich geforderte aktive Teilhabe von Menschen, die vom Rollstuhl abhängig sind, da beispielsweise die selbstbestimmte aktive Prävention von Erkrankungen des atherogenen Formenkreises durch körperliche Aktivität aufgrund des Wissensdefizits nur unzureichend umsetzbar ist. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit war es möglich, umfangreiche physiologische Untersuchungen im Bereich des Rollstuhlsports durchzuführen, die darauf abzielten, diese Informationslücken zumindest teilweise zu schließen. Im Wesentlichen dienten die Untersuchungen dazu, folgende Fragen zu klären: 1. Wie hoch ist der belastungsbedingte Energieumsatz bei fünf ausgewählten, klassischen Rollstuhlsportarten? Durch welche zeitlichen Trainingsumfänge lassen sich die aus [¿]
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