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Im Vorfeld der Aachener Heiligtumsfahrten der Jahre 1846 und 1853 wurde zwischen dem Aachener Stiftskapitel und den preußischen Behörden (1846) bzw. der Aachener Bürgerschaft (1853) über die Form der Reliquienvorzeigung gestritten. Während das Stiftskapitel, der offizielle Ausrichter der Heiligtumsfahrt, die Reliquien hauptsächlich im Münsterinnern den vorbeidefilierenden Pilgern zur Verehrung präsentieren wollte, konnten seine Kontrahenten dank der Intervention des Kölner Erzbischofs die Beibehaltung der traditionellen täglichen Reliquienzeigung von der Turmgalerie herab an die draußen auf den Umgebungsplätzen des Münsters harrenden Gläubigen durchsetzen. Diese wurde aber mit der vorangehenden (1846) bzw. anschließenden (1853) Reliquienausstellung im Münsterinnern kombiniert. Die 1853 gewählten Weisungsmodalitäten (Turmweisung am Vormittag, Reliquienpräsentation im Münsterinnern am Nachmittag) wurden für alle nachfolgenden Heiligtumsfahrten bis zum Ersten Weltkrieg übernommen.
In der ersten Halfte des 19. Jahrhunderts bemuhte sich der Krefelder katholische Pfarrer Reinarz gema dem Wunsch der katholischen Bevolkerungsmehrheit um die polizeiliche Erlaubnis zur alljahrlichen Durchfuhrung einer offentlichen Fronleichnamsprozession in der Stadt Krefeld, die seit uber 200 Jahren verboten war. Mehrere Versuche scheiterten am Widerstand des Burgermeisters, des Landrats und der preuischen Regierung, welche damit die sozialpolitischen Herrschaftsinteressen der protestantischen stadtischen Fuhrungsschicht auch auf religios-kultischem Gebiet vertraten und verteidigten. Erst die Revolution von 1848/49 und die Religionsartikel der preuischen Verfassung vom 5. Dezember 1848 ermoglichten 1849 die erstmalige Prozessionsabhaltung. Dadurch dass die langjahrige Gegenwehr auf eine Sakularisierung des offentlichen Raums mittels seiner Freihaltung von Gottesdiensten abzielte und in einem Antiklerikalismus, der wiederum in einem latenten Antikatholizismus wurzelte, mitbegrundet lag, gewannen die Auseinandersetzungen den Charakter eines lokalen Kulturkampfes in der Reihe der vielen Kulturkampfe des 19. Jahrhunderts.
Im Rahmen von aufklarungsgepragten Bestrebungen zur Lauterung und Beschneidung der Volksfrommigkeit unterwarfen die preuischen Behorden 1816 das nordrheinische Wallfahrtswesen einem strengen Regelwerk. 1826 verbot der Kolner Erzbischof Graf Spiegel mit staatlicher Billigung und Ruckendeckung mehrtagige und bistumsuberschreitende Wallfahrtzuge.
Die Konfessionsverschiedenheit von Ehegatten und die daraus resultierende Frage nach der konfessionellen Beheimatung ihrer Kinder sorgten im 19. Jahrhundert für viele Konflikte innerhalb der Familien, zwischen den Konfessionen und zwischen der katholischen Kirche und dem preußischen Staat. Die strengkatholische Mischehendisziplin mit ihrem Kernelement, dem Versprechen der katholischen Kindererziehung als Bedingung für eine katholische Trauung, war ein Indikator für die Durchsetzung des Ultramontanismus innerhalb der katholischen Kirche und ein Motor für die Herausbildung eines katholischen Milieus. Sie war ein Hauptgrund für die Verschärfung der konfessionellen Spannungen, für die Rekonfessionalisierungstendenzen im 19. Jahrhundert und für die ¿Kölner Wirren¿. Sie veranlasste die evangelische Kirche, eine eigene einheitliche Mischehenzucht einzuführen.
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