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Die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung unterfällt nach Art. 1, 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG nicht dem AÜG, wenn sie «vorübergehend» erfolgt. Diese durch das BeschFG 1985 eingeführte Regelung hat zum einen das Bedürfnis erzeugt, den Geltungsbereich des AÜG im Konzern zu bestimmen. Außerdem hat sie die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, daß die Arbeitnehmerüberlassung im Konzern ein überaus häufiges und klärungsbedürftiges Realphänomen ist. Die vorliegende Arbeit grenzt zunächst dieses Phänomen von anderen Formen der «Mobilität im Konzern» ab. Danach werden die Voraussetzungen eines «konzerndimensionalen Arbeitsverhältnisses» erörtert. Zudem wird der Anwendungsbereich des AÜG geklärt und die Unzulässigkeit von «Personalführungsgesellschaften» herausgearbeitet. Weiterhin bietet die Arbeit ein Lösungsmodell für die problematische Beziehung zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer an und löst die Individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Einzelprobleme.
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