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In der freien Wirtschaft ist es üblich, dass die Anbieter von Waren und Dienstleistungen diese eigenständig vermarkten und dabei mit anderen Anbietern gleicher oder ähnlicher Produkte konkurrieren. Aus ökonomischer Perspektive scheint dieses Konzept in der Regel die beste Methode zu sein, um wirtschaftliche Effizienz zu erreichen. Im Gegensatz dazu werden die TV-Rechte seit der Gründung der Fußball-Bundesliga vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) bzw. jetzt von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) zentral vermarktet. Der zuständige Verband bezieht im deutschen Profi-Fußball somit eine Monopolstellung, die mit einer Reihe von ökonomischen Folgen und Problemen verbunden ist. Zur Rechtfertigung wird an erster Stelle das Argument angeführt, dass nur eine Zentralvermarktung der Fernsehrechte an den Spielen der Fußball-Bundesliga eine gleichmäßige Umverteilung der TV-Einnahmen für die Vereine sicherstellt. Die relativ egalitäre Aufteilung dieser Erlöse soll unter den Bundesligisten die sportliche Chancengleichheit und damit den Spannungsgrad der Liga erhöhen. Im Rahmen dieser Studie wird gezeigt, dass eine gleichmäßige Einnahmenumverteilung kein Vermarktungsmonopol der DFL erfordert, da die Fernsehgelder unter einer dezentralen Vermarktung (individueller Verkauf der TV-Rechte durch die Vereine) mindestens genauso gut umverteilt werden können, wie es derzeit bei der Zentralvermarktung der Fall ist. Ferner würde eine Ungleichverteilung infolge einer dezentralen Vermarktung der Fernseh-Einnahmen nicht zwangläufig dazu führen, dass auch die sportliche Attraktivität der Bundesliga vermindert wird. Neben dem Qualitätspotential des einzelnen Spielers sind die Tagesform, die aktuelle Motivation, das Glück sowie das mannschaftliche Zusammenwirken als Team für den sportlichen Erfolg entscheidend. Letztendlich kann bei der praktizierten Zentralvermarktung der Bundesliga-TV-Rechte auch das Argument eines Transaktionskostenvorteils nicht gerechtfertigt werden, da die Bedeutung der Transaktionskosten in Relation zum Transaktionsvolumen vernachlässigbar gering ist. Des Weiteren wird in dieser Ausarbeitung aufgezeigt, dass die ausgeübte Vermarktungsform mit diversen rechtlichen Problemen behaftet ist. Eine Zentralvermarktung der Fernsehrechte ist somit sowohl ökonomisch als auch juristisch nicht zu rechtfertigen.
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