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Warum strafen wir? Lukas Cerny nähert sich dieser seit Jahrtausenden umstrittenen und bis heute ungeklärten Grundlagenfrage des Strafrechts auf einem besonderen Weg: Seine "kurze Geschichte der Strafe" beginnt vor über zwei Millionen Jahren mit den Anfängen der Menschheitsgeschichte. Ausgehend hiervon beschreibt Lukas Cerny die überall parallel zu beobachtenden Entwicklungen in Gesellschaft, Strafe und straftheoretischem Fundament bis hin zur Gegenwart. Das Ergebnis ist eine spannende und in dieser Form einzigartige Geschichte von Strafe und Straftheorie, die einen neuen Blickwinkel auf die Ursprünge von Gesellschaft, Strafe und ihre theoretischen Legitimationsgrundlagen eröffnet, aber auch die gegenwärtigen Entwicklungen des Strafrechts mit einbezieht.
Anna Charlotte Kümpers widmet sich dem Umsetzungsverfahren unionsrechtlicher Richtlinien in nationales Recht. Am Beispiel von Deutschland und Frankreich befasst sie sich mit der in beiden Ländern angestrebten Vermeidung der überschießenden Richtlinienumsetzung, dem sogenannten Gold-Plating, sowie mit den Beweggründen für eine "No-Gold-Plating-Politik". Sie arbeitet zunächst die in diesem Kontext verwendeten - meist negativ konnotierten - Begrifflichkeiten heraus. Danach nimmt sie die jeweiligen landesspezifischen Steuerungselemente in den Fokus, deren Anwendung die Umsetzungspraxis des "Gold-Plating" verhindern soll, und vergleicht sie hinsichtlich ihrer Bindungswirkung und Effektivität. Abschließend würdigt die Verfasserin die Bestrebungen einer "No-Gold-Plating-Politik" anhand normativer Maßstäbe und greift dabei sowohl auf das primäre und sekundäre Unionsrecht als auch auf die nationalen Rechtsordnungen zurück.
Die Aufgaben zeitgemäßer Polizeiarbeit verlagern sich vor dem Hintergrund neuer Kriminalitätsformen und technischer Möglichkeiten immer weiter in das Gefahrenvorfeld. Predictive-Policing-Systeme können Prognosen bezüglich zukünftiger Kriminalität ausgeben und daher als Hilfsmittel für die Polizei dienen. Ihr Einsatz muss dafür in die Systematik des Polizeirechts eingeordnet werden. Lorena Koch untersucht, welche Gefahrenkategorien mit Hilfe der Systeme prognostiziert werden können, um zu bestimmen, welche Befugnisse Polizeibediensteten infolge von Predictive-Policing-Prognosen eingeräumt werden können. Dafür erarbeitet sie verschiedene "Szenarien" des Predictive Policing. Sie stellt dabei nicht nur grundlegende Erwägungen zu den Gefahrenkategorien an, sondern nimmt auch eine kritische Einordnung der "drohenden (terroristischen) Gefahr" anhand des Bundeskriminalamtgesetz-Urteils des BVerfG sowie eine elementare Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit unter dem Aspekt des Predictive Policing vor.
Arne-Florian Bachmann untersucht in der vorliegenden Studie die Gastlichkeit als Leitmetapher des christlichen Glaubens und als Orientierungshilfe für eine christliche Lebens- und Sozialform in der Spätmoderne. Ausgehend von einer biblisch-theologischen Motivgeschichte der Gastlichkeit überprüft er einschlägige Theologien und setzt sie in Bezug zu aktuellen Herausforderungen im Bereich der religiösen Gemeinschaftsbildung. Diese werden ins Gespräch gebracht mit zentralen Stimmen kontinentaler Sozialphilosophie mit einem Schwerpunkt auf Phänomenologie und Dekonstruktion. Zuletzt wird ein eigener Beitrag zu einer theologischen Gemeinschaftstheorie entwickelt, die sich von der Gastlichkeit her versteht, sich aus kreuzestheologischen Motiven speist und zu einer außerordentlichen Gemeinschaft inmitten der Konflikte der sozialen Welt einlädt.
Deutschland hat sich in einem Modell demokratisiert, das gesellschaftliche Konflikte vorrangig in Verhandlungsmustern auszugleichen versucht. Hiermit unterscheidet es sich deutlich von anderen westlichen Demokratien, vor allem den USA. Dieses verhandlungsdemokratische Modell, das sich vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik in mühsamen Kämpfen gegen die lange dominante autoritäre hierarchische Alternative durchsetzen musste, bestimmt nicht nur die formellen politischen Institutionen, sondern mit dem deutschen Wirtschafts- und Sozialmodell und der Religionsverfassung die gesamte Schnittstelle der Staat-Gesellschafts-Beziehungen. Dominik Rennert zeigt exemplarisch anhand des Religionsrechts, wie das Modell zunächst in Weimar scheiterte, um sich dann in Bonn zu stabilisieren, und wie das Staatsrecht der Zeit in langen Auseinandersetzungen auf seine Herausbildung reagiert hat. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin 2023 ausgezeichnet.
Der Rechtsbruchtatbestand des § 3a UWG ist die Schnittstelle des Lauterkeitsrechts zu anderen Regelungsbereichen, so auch zum Medienrecht. Der bisherige Diskurs in Rechtsprechung und Literatur beschränkt sich im Wesentlichen auf die Einordnung einzelner Vorschriften, was der Schnittstellenfunktion des Rechtsbruchtatbestands geschuldet ist. Der Wettbewerbsrechtler konzentriert sich insofern auf das Wettbewerbsrecht, während der Medienrechtler sich mit dem Medienrecht befasst. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem jeweils anderen Rechtsgebiet unterbleibt. Jan Heinrich Schmitt-Mücke betrachtet diese Entwicklung des Wettbewerbs- und Medienrechts eingehend und untersucht, inwiefern medienrechtliche Vorschriften mittels § 3a UWG lauterkeitsrechtlich durchsetzbar sind. Denn vor allem eine systematische Darstellung, welche über die beschriebene Qualifikation einzelner Vorschriften hinausgeht, und damit einem konvergent gedachten Medienrecht Rechnung trägt, ist bislang Terra incognita. Abschließend entwickelt der Autor im Abgleich der Schutzzwecke des Wettbewerbs- und Medienrechts abstrakte Kriterien, um medienrechtliche Vorschriften einzuordnen.
Obwohl ausländische Direktinvestitionen nach wie vor von großen multinationalen Unternehmen dominiert werden, gewinnt die grenzüberschreitende Investitionstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zunehmend an Bedeutung. Julian Kimmerle widmet sich der Frage, ob das internationale Investitionsrecht in seiner gegenwärtigen Gestalt einen adäquaten normativen Rahmen für die Internationalisierung von KMU bietet. Die materiellen Regelungen des internationalen Investitionsrechts tragen zwar den strukturellen Problemen angemessen Rechnung, mit denen KMU bei Auslandsinvestitionen typischerweise konfrontiert sind. Allerdings ist KMU nach der lex lata aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen nach wie vor vielfach der Zugang zur Investitionsschiedsgerichtsbarkeit versperrt. Der Autor findet unter Einbeziehung der aktuellen Reformbestrebungen praktikable Ansätze zur Überwindung dieses Missstandes. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der Alumni-Vereinigung der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg 2023 ausgezeichnet.
Obwohl das gefahrenabwehrrechtliche Notstandsinstitut seit geraumer Zeit von der Rechtsordnung anerkannt wird und schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte Nichtverantwortlicher legitimieren soll, stellen sich in seinem Kontext bis heute unbeantwortete Rechtsfragen. Diese Ausgangslage nimmt Tim Seidel zum Anlass, das Notstandsinstitut einer grundlegenden Untersuchung zu unterziehen. Dabei analysiert er den Anwendungsbereich der Notstandsregelungen in Abgrenzung zu anderen Konstellationen mit unbeteiligten Personen, beurteilt die methodengerechte Implementation der Vorschriften im Sonderordnungsrecht und bildet anhand der verfassungsrechtlichen Hintergründe Maßgaben für die einfachgesetzliche Ausgestaltung. Die gewonnenen Erkenntnisse nutzt er, um Lösungsvorschläge für die Behandlung des unechten Notstands im Versammlungsrecht und die Bestimmung des Verhältnisses zur Hilfeleistungspflicht aus § 323c StGB zu unterbreiten. Den Gesetzgebern zeigt er normative Gestaltungsalternativen auf. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Rechtsanwaltskammer München 2023 ausgezeichnet.
Ohne neue Finanzierung wird eine Sanierung, deren Erfolg typischerweise für alle Beteiligten vorteilhaft ist, meist nicht gelingen. Scheitert der Sanierungsversuch jedoch, drohen für Geldgeber und alle übrigen Beteiligten erhebliche Nachteile. Johannes Locher untersucht, wie Sanierungsfinanzierer in Deutschland und Frankreich vor den Risiken eines Liquidationsverfahrens geschützt werden. Beleuchtet wird dabei insbesondere, welche Rolle die geradezu konträren Verfahrenszwecke spielen, die heute in Deutschland und Frankreich ausgemacht werden können. Hierauf aufbauend untersucht er unter Einbeziehung auch verfassungsrechtlicher sowie ökonomischer Erwägungen, inwiefern Schutzlücken im deutschen Recht trotz der unterschiedlichen Verfahrensziele nach dem Vorbild des französischen Rechts geschlossen werden könnten. Dabei zeigt sich insbesondere, dass die Verfahrenszwecke für Begründung und Grenzen von Schutzmechanismen von entscheidender Bedeutung sind und damit bei Harmonisierungsversuchen allgemein einbezogen werden sollten. Das Werk wurde mit dem Promotionspreis der Georg-F.-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof für das Jahr 2023 ausgezeichnet.
Andreas Lehnardt legt die erste deutsche Übersetzung des Traktates Shevi¿it (Siebentjahr) samt eines kurzen Kommentares vor. Massekhet Shevi¿it ist der fünfte Traktat der ersten Ordnung, Zeräim (Saaten). Er behandelt die biblischen Gesetze des Siebentjahres gemäß Exodus 23,10-11, Levitikus 25,1-7 und Deuteronomium 15,1-3. Der Traktat ist ein Kommentar zum gleichnamigen Mischna-Traktat und folgt seinem Aufbau. Die Übersetzung basiert auf der Krotoszyn-Ausgabe von 1865/66, es wurden jedoch alle verfügbaren Textzeugen wie sie in der Synopse zum Talmud Yerushalmi herausgegeben wurden und zusätzliche Fragmente aus der Kairoer Genizah sowie ein neu entdecktes Einbandfragment berücksichtigt. Der deutsche Kommentar bedient sich sowohl traditioneller Auslegungswerke als auch moderner wissenschaftlicher Literatur und erörtert die wichtigsten Fragen der handschriftlichen Überlieferung sowie der Interpretation der Halakha. Der Band bietet eine Bibliographie sowie ein Verzeichnis biblischer Zitate, der Parallelen in der rabbinischen Literatur und Verzeichnisse von Personen und Ortsnamen.
Das Gelingen demokratischer Repräsentation wird immer wieder in Frage gestellt. Krisenrhetorik von innen und außen trägt zur Verunsicherung bei, ob parlamentarische Demokratien die sich auftürmenden Großfragen lösen können. Zu den Krisenmarkierungen gehört die Diagnose der "Entparlamentarisierung". Die Bezeichnung ist vage und vielfältig einsetzbar, kann parlamentsfreundliche Kritik ebenso transportieren wie parlamentsfeindliche Ressentiments. Historische Distanzierung ist notwendig, will man das analytische Potential bewahren. Entparlamentarisierungsdiagnosen sind denn auch älter als die postmodernen Postparlamentarismus-Narrative der 1990er Jahre vermuten lassen. Der Band bietet Einblicke in die komplexen Praxis- und Deutungsgeschichten des Parlamentarismus im 20. Jahrhundert. Sie spiegeln den Kampf um die parlamentarische Demokratie im 20. Jahrhundert, zeitgebunden, aber nicht vergangen.
Nach der Epochenwende von 1918/1919 setzte in den neuen Staaten Mittelosteuropas eine Kodifikationswelle im Bereich des Strafrechts ein. Welche Optionen standen den nationalen Gesetzgebern offen? Aus welchen Quellen konnte und wollte man schöpfen? Welchen Einfluss hatte die moderne v. Liszt-Schule auf die Reformdebatte, etwa beim Umgang mit Gewohnheitsverbrechern, Maßregeln, unbestimmter Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Jugendstrafrecht oder Strafvollzug? Wie war die Haltung zur Todesstrafe? Besteht eine Anbindung der Reformüberlegungen an die internationale Diskussion? Was sind die Gründe für das Gelingen oder das Scheitern der Reformanstrengungen? Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind bei der Betrachtung der Gesetzgebungsarbeiten in den verschiedenen Staaten zu erkennen? Ziel dieses Bandes ist es, den gegenwärtigen Erkenntnisstand zu dokumentieren und zugleich Desiderate aufzuzeigen.
Öffentliche Übernahmen gelten als locus classicus des Insiderhandels. Ihre insiderrechtskonforme Gestaltung kann sowohl den Bieter als auch die Zielgesellschaft vor Herausforderungen stellen. Vor dem Hintergrund der erstmaligen Kodifizierung spezieller Regelungen für öffentliche Übernahmen in der Marktmissbrauchsverordnung untersucht Désirée Höwing typische Konstellationen, die sich im Verlauf eines öffentlichen Übernahmeverfahrens ergeben können, auf ihre Vereinbarkeit mit dem insiderrechtlichen Handels- und Offenlegungsverbot. Dabei entwickelt sie insbesondere ein Konzept für die Offenlegung sogenannter fremder Insiderinformationen, die nicht der Sphäre des Offenlegenden entstammen. Einen weiteren Schwerpunkt der Untersuchung bilden Lösungsmöglichkeiten für das Dilemma des Bieters, wenn er Kenntnis von zumindest einer positiv wirkenden Insiderinformation in Bezug auf die Zielgesellschaft erlangt hat und die Zielgesellschaft sich weigert, diese zu publizieren (sogenannte Insiderfalle).
Bei Bargeld handelt es sich um ein Zahlungsmittel, das über Grundprinzipien und Charakteristika verfügt, die bei keinem anderen Zahlungsmittel in dieser Gestalt vorzufinden sind. So ist Bargeld nicht nur höchst anonymitätswahrend, sondern es erlaubt auch unmittelbare Vermögensverschiebungen ohne die Einschaltung von Dritten in den Zahlungsprozess. Mit Zentralbanken als hoheitlichen Ausgabestellen ist es zudem frei von Liquiditäts- und Kreditrisiken. Schon deshalb drängt sich die Frage auf, ob mithilfe einer von der EZB angekündigten sog. Retail Central Bank Digital Currency, also einer digitalen Zentralbankgeldform für den Privatkundenbereich, bargeldgleiche oder zumindest bargeldähnliche Eigenschaften nachbildbar wären. Entlang der prägenden Eigenschaften von Bargeld untersucht Maximilian Beilner, ob ein digitales Bargeld in rechtlicher Hinsicht realisierbar wäre.
Zahlreiche Menschen in Deutschland sind ungewollt kinderlos. Oft kann der Kinderwunsch heute mithilfe reproduktionsmedizinischer Behandlungen ermöglicht werden. Hat eine Frau keine Gebärmutter oder will sich ein Männerpaar seinen Kinderwunsch erfüllen, stößt die Reproduktionsmedizin jedoch an ihre Grenzen. In diesen Fällen böte die Leihmutterschaft einen Weg aus der ungewollten Kinderlosigkeit, den das geltende deutsche Recht allerdings versperrt. Die Beschränkung der reproduktiven Selbstbestimmung wird verstärkt kritisiert, und auch der aktuelle Koalitionsvertrag öffnet sich der Möglichkeit der Legalisierung der Leihmutterschaft. Ob die Argumentation gegen Leihmutterschaft die Beibehaltung der geltenden Rechtslage erfordert und wie ein alternatives Regelungskonzept aussehen könnte, untersucht Sophie-Marie Humbert. Dabei beschränkt sie sich nicht auf eine rein rechtliche Diskussion, sondern bezieht maßgeblich moralphilosophische Literatur sowie die einschlägige Studienlage ein.
Die Frage, was staatliche Strafe ihrer Essenz nach eigentlich ist und ob und wie sie sich rechtfertigen lässt, ist alt und frustrierend. Häufig wird ihr mittels Verweisen auf vermeintlich intuitive Gewissheiten aus dem Weg gegangen. Nichtsdestotrotz ist die staatliche Strafe bis heute Gegenstand heftiger Debatten. Sie werfen ein Schlaglicht auf eine Institution, deren Natur und Rechtfertigung in ihrem Kernbereich vage geblieben sind. Vor diesem Hintergrund nimmt Kristina Peters die Straftheorie Hegels in den Blick und bringt sie in einen Dialog mit aktuellen Entwürfen. Wo hat sich die Debatte weiterentwickelt? Wo bestehen alte Probleme fort? Wo war die Diskussion vielleicht schon einmal weiter? Kurz: Sollten sich diejenigen, die sich der schwierigen Aufgabe stellen, eine tragfähige moderne Straftheorie zu entwickeln, überhaupt noch mit Hegel auseinandersetzen?
Die institutionelle Handelsschiedsgerichtsbarkeit verzeichnet einen fortschreitenden Bedeutungsgewinn. Mit wachsenden Befugnissen ausgestattete Schiedsorganisationen agieren in einem Umfeld konfrontationsbereiter Schiedsparteien. In Konfliktfällen ist Klarheit über die Grundlagen des Rechtsverhältnisses zur Schiedsorganisation elementar. Dazu würdigt Christian Johannes Wahnschaffe die Qualifikation des Schiedsorganisationsvertrages, dessen Statut, Zustandekommen und Vertragstypus sowie die Rechtsnatur schiedsinstitutionellen Handelns. Es folgt eine systematische Untersuchung zu den Anforderungen an eine Schiedsorganisation hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs und ihrer Neutralität nach nationalen wie internationalen Rechtsquellen. Der dritte Teil konkretisiert schließlich rechtliche Parameter (möglicher) Konfliktsituationen: einerseits die Loslösung einzelner Beteiligter, andererseits die gerichtliche Überprüfung schiedsinstitutionellen Handelns, letzteres insbesondere in Aufhebungs- oder Haftungsverfahren. Der Autor schließt mit Reflexionen zur Rolle der Schiedsorganisation als Hüterin der Verfahrensintegrität.
In Reaktion auf die globale Finanzkrise der Jahre 2007-2009 wurden in einer Reihe von Rechtsordnungen Bankenstrukturreformen eingeleitet und zum Teil umgesetzt. Diese gesetzgeberischen Bestrebungen zählen zu den wohl umstrittensten und im Hinblick auf die Intensität des Eingriffs in etablierte betriebswirtschaftliche Geschäftsmodelle und die Organisationsverfassung von Banken und Bankengruppen ambitioniertesten Reformvorhaben. In unterschiedlicher Weise und Intensität wird eine systemische Trennung zwischen besonders schutzbedürftigen "systemrelevanten" Geschäftsaktivitäten und solchen, die im Insolvenzfall ohne Ansteckungsrisiken für die Systemstabilität abgewickelt werden sollen, erzwungen. Christiane Hellstern untersucht die Anwendungsprobleme, Reformansätze und die mit der Umsetzung einhergehenden Folgefragen für bestehende Bankenstrukturen, die durch pfadabhängige Organisationsmodelle, das jeweilige Marktumfeld sowie durch die jeweils anwendbaren Gesellschafts-, Aufsichts- und Insolvenzrechte unterschiedlich gewachsen sind. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung 2021 ausgezeichnet.
In einer zunehmend multipolaren Staatengemeinschaft kollidiert außen- und sicherheitspolitisch motivierte Gesetzgebung vermehrt mit den transnationalen Strukturen des globalen Wirtschaftsverkehrs. Auch internationale Schiedsgerichte sehen sich unweigerlich mit widersprüchlichen normativen Anforderungen staatlicher Regulierung konfrontiert. Vor diesem Hintergrund zeichnet Edward L. Rensmann die Architektur des international zwingenden Rechts im internationalen Schiedsverfahren nach und schlüsselt den Entscheidungsprozess des Schiedsgerichts im Umgang mit fundamentalen staatlichen Rechtsanwendungsinteressen auf. Die Abgrenzung des kollisionsrechtlichen Eingriffsrechts von Fragen der völkerrechtlichen Zulässigkeit extraterritorialer Rechtsetzung ebnet den Weg für eine fundamentale Analyse der transnationalen Dimension des Rechtsanwendungsvorgangs und erlaubt die Herausbildung von Leitlinien für die Einordnung und Anwendung von Wirtschaftssanktionen durch internationale Schiedsgerichte.
Der Einzug des Souveränitätsbegriffs in Debatten um die geopolitische Behauptung und rechtliche Weiterentwicklung der Europäischen Union ist kein Zufall. In den Krisenlandschaften des 21. Jahrhunderts steht das Zuhöchstsein der Souveränität für Letztentscheidung, Selbstbestimmung, Gestaltungsmacht und legitime Autorität. Doch in welchem politischen und rechtlichen Umfang ist die Europäische Union heute - in ihrem Innenverhältnis zu den Mitgliedstaaten wie auch in ihren Außenbeziehungen - tatsächlich von Souveränität geprägt? Diese Frage nach der Souveränität der Union ist dabei stets auch die Frage nach ihrer (zukünftigen) inneren Struktur und Rolle in der internationalen Gemeinschaft. Elf Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler leuchten die Orte und Bedeutungsebenen Europäischer Souveränität in ihren Grundlagen wie auch für zentrale Politikbereiche umfassend aus. Dabei formt sich ein Bild des Erreichten, weiterer Potenziale, von Grenzen und Desiderata Europäischer Souveränität.
Sprache ist das zentrale Instrument sozialer Interaktion. Jede Form der Regulierung von Sprache, jedes Verbot, das eine Äußerung bei Strafe verbietet, bedeutet die Einschränkung sozialen Handelns. Worte können die Wirklichkeit abbilden, diese aber auch verformen. Sie können uns zu erwünschten, aber auch zu schädlichen Handlungen veranlassen. Sie können wie Medizin, aber im Einzelfall auch wie Gift wirken. Es besteht also durchaus ein Bedarf an strafrechtlicher Sozialkontrolle von Äußerungen. Andererseits sind solch einer Regulierung auch Grenzen zu ziehen, damit sich das Individuum im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat weiterhin entfalten kann. Der Autor geht diesem Bedürfnis und jenen Grenzen nach, indem er zunächst die unterschiedlichen Ausprägungen pönalisierter Äußerungen im deutschen Recht aufzeigt, sie sodann einer - v.a. sprechakttheoretisch inspirierten - Systematisierung zuführt, um schließlich eine Theorie der Legitimation von Äußerungsdelikten zu formulieren.
Kathrin Strauß unternimmt eine systematische Analyse der originären und derivativen Produktionsprozesse von Recht, indem sie auf Theorieelemente aus der Sprachphilosophie, der Philosophie des Geistes, der Handlungstheorie und der Sozialontologie zurückgreift. Von einem dynamischen Rechtsverständnis ausgehend erweitert sie die Betrachtung des Produktionsprozesses von Recht um eine Perspektive, die das Recht nicht nur als reines Rechtsprodukt, sondern auch als Menschenprodukt erfasst. So ist der Produktionsprozess nicht nur durch die Verfahrens- und Organisationsnormen des Rechts geprägt, sondern auch von intentionalen Eigenleistungen des menschlichen Geistes, die über den Sprechakt in den Rechtsakt gelangen. Ein besonderes Augenmerk legt die Autorin auf die Schriften John Searles, dessen sprechakttheoretische Überlegungen sie in ein dynamisches Rechtsverständnis übersetzt.
Religion ist ein Befreiungsgeschehen. Die christliche Dogmatik deutet diese Befreiung als Selbstoffenbarung Gottes. Diese Doppelthese kennzeichnet die liberale Theologie von Richard Adelbert Lipsius (1830-1892). Mario Berkefeld verfolgt sie in seiner werkbiografischen Studie und führt damit hinein in die formenden Diskurse liberaler Theologie im späten 19. Jahrhundert. Auf den Schultern Schleiermachers hat Lipsius einen eigenen Typ neukantischer Theologie ausgebildet, der zwischen der spekulativen Theologie Alois Emanuel Biedermanns und der aufstrebenden Ritschl-Schule zum Stehen kommt. Ihm ist es um die Selbstständigkeit des Glaubens, seine Vereinbarkeit mit dem Wissen und vor allem um das freiheitsphänomenologische Potential christlicher Dogmatik zu tun. Lipsius' freisinnige Theologie ahnt: Der Freiheit wohnt ein Geheimnis inne, das ihr unendlichen Wert verleiht.
Das Matthäusevangelium spricht vorzugsweise von Gott als "Vater in den Himmeln". Wie verhält sich dazu die eigentümliche Rede vom "Vater im Verborgenen", die in den Rahmenversen des Vaterunsers dreifach begegnet? Lena Lütticke bietet eine monographische Auseinandersetzung mit Mt 6,1-6.16-18 auf der Grundlage dieser Gottesprädikation. Darin wird deutlich, dass der Text eine theologische Gegenwartsaussage trifft, nicht also Gottes Verborgenheit, sondern seine Zugewandtheit betont. Der "Vater, der im Verborgenen ist und im Verborgenen sieht" ist eine spezifische Nuancierung, die den grundsätzlich transzendenten "himmlischen Vater" in einem abstrakten Raum lokalisiert, in dem (nur) er präsent ist und sehen kann. Diese Vorstellung von Gottespräsenz liegt auch der matthäischen Gebetstheologie zugrunde, die im Kontext von Mt 6 didaktisch vermittelt und im weiteren Verlauf des Evangeliums am Beispiel von Jesu Gebetspraxis narrativ entfaltet wird.
Arbeiten Rechtswissenschaft und Rechtspraxis kooperativ und produktiv zusammen? Ist in letzter Zeit ein "Bruch" zwischen beiden Sphären zu beobachten? Und: Wer beeinflusst wen? Das Verhältnis von Wissenschaft und Praxis ist gerade im Verwaltungsrecht Gegenstand handfester Kontroversen. Galt das Verhältnis lange Zeit als konsolidiert, wird von Teilen der Wissenschaft jüngst behauptet, Verwaltungsrechtswissenschaft und Verwaltungsrechtspraxis befänden sich in einem Prozess des "Auseinanderdriftens": Methodische Grundlagendiskussionen in der Wissenschaft würden von der Praxis kaum mehr rezipiert, zahlreiche Themengebiete des Besonderen Verwaltungsrechts würden trotz ihrer großen Praxisrelevanz von der Wissenschaft ignoriert. Paul Hüther untersucht das Verhältnis von Wissenschaft und Praxis im Verwaltungsrecht aus empirischer und historischer Perspektive. In diesem Rahmen nimmt er die personellen, institutionellen, formalen und inhaltlichen Verflechtungen von Verwaltungsrechtswissenschaft und Verwaltungsrechtspraxis von 1949 bis heute in den Blick.
Während vertragliche und deliktische Ansprüche im deutschen Recht frei miteinander konkurrieren, ist dies in Frankreich nicht der Fall: Bei Vorliegen eines Vertrags ist dort grundsätzlich ein Rückgriff auf das Deliktsrecht nach dem Prinzip des non-cumul des responsabilités ausgeschlossen. Andreas Betzelt untersucht das Internationale Privat- und Zuständigkeitsrecht daraufhin, ob sich die für reine Inlandsachverhalte jeweils etablierte Konkurrenzregel auf grenzüberschreitende Lebenssachverhalte übertragen lässt. Er setzt sich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinander und schlägt vor, die Wertungen des Internationalen Privatrechts ins Internationale Zuständigkeitsrecht zu übertragen.
Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007/8 ist das Kurzfristdenken auf Kapitalmärkten in die Kritik geraten. Als eine der populärsten Gegenstrategien zu diesem sog. short-termism haben sich seither Treuestimmrechte etabliert: Um den Einfluss kurzsichtiger Kapitalmarktakteure einzudämmen und zukunftsorientierte Unternehmensstrategien zu fördern, gewähren immer mehr Rechtsordnungen langfristigen Aktionären überproportionale Stimmkraft. Yannick Chatard untersucht deshalb auf rechtshistorischer, rechtsvergleichender, rechtsökonomischer und rechtsdogmatischer Grundlage, ob eine solche Loyalitätsprämie tatsächlich zweckmäßig ist - und wie sie gegebenenfalls ausgestaltet werden sollte.
Die umstrittene Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat den Europäischen Verfassungsgerichtsverbund vor eine Zerreißprobe gestellt. Wer kontrolliert die EZB, die unabhängigste Notenbank der Welt? Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren gegen unkonventionelle geldpolitische Maßnahmen der EZB nimmt Sara Elisa Dietz zum Anlass, sich umfassend mit den unionsrechtlichen Grundsätzen europäischer Geldpolitik auseinanderzusetzen. Die Unabhängigkeit der EZB ist Dreh- und Angelpunkt für die Frage, wie weit eine rechtliche Einhegung und gerichtliche Kontrolle gehen darf und muss. Dabei spielen die makroökonomischen Wirkungsweisen des Zentralbankhandelns eine entscheidende Rolle. Die Autorin verbindet daher den juristischen mit dem ökonomischen Diskurs, um für die Praxis handhabbare und den makroökonomischen Gegebenheiten Rechnung tragende rechtliche Maßstäbe zu entwickeln.
Der deutsche Idealismus ist bis heute unerreicht in der Radikalität, mit der er die grundlegende Frage der griechischen Philosophie nach dem logos zum Ausgangspunkt der Metaphysik macht. Metaphysik, so die eleatische These, der Fichte, Schelling und Hegel folgen, ist die innerhalb der Tätigkeit des Denkens erfolgende Selbstartikulation des logischen Ichs, in deren Rahmen Denken sich selbst und das, was ist, begreift. Da der deutsche Idealismus nach Kant philosophiert, nimmt der logos für ihn die Gestalt einer transzendentalen Logik an. Transzendentale Logik ist Geltungslogik: Sie fragt nach der objektiven Gültigkeit der logischen Form des Denkens. Die von Fichte, Schelling und Hegel vorgenommene Radikalisierung der transzendentalen Logik zielt auf die Vollendung der Geltungsreflexion des reinen Denkens in der Metaphysik des deutschen Idealismus.
Anhand einer Analyse des Konzepts der Fairness, auf das die Europäischen Verträge in der englischen Fassung von Art. 102 S. 2 lit. a) AEUV Bezug nehmen, und das der neue Digital Markets Act in sein Zentrum rückt, untersucht Johannes Blaschczok klassische Grundfragen des Kartellrechts unter einem veränderten Blickwinkel. Auf rechtsmethodischer Ebene erweist sich dabei die Diskurstheorie des Rechts nach J. Habermas und R. Alexy als besonders geeignet, um eine fundierte Integration komplexer wirtschaftswissenschaftlicher wie wirtschaftsethischer Argumente in die juristische Normauslegung zu gewährleisten. Auf wirtschaftspolitischer Ebene stellt sich unter dem Eindruck des post-Chicago reckoning und der sich in den Vereinigten Staaten im Vordringen befindenden New Brandeis School die Frage, ob nicht auch der herkömmliche europäische Ordoliberalismus einiger Aktualisierungen bedarf und wie diese im Wettbewerbsrecht aussehen müssen.
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