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Die Edition «Nachschlagewerk der Reichsgerichts» bringt in Band 11 die Rechtsprechungsnachweise zu den §§ 1025-1048 ZPO, zu weiteren Verfahrensgesetzen (Gerichtsverfassungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, Grundbuchordnung, Zwangsversteigerungesetz) sowie zum Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zum Konkurs- und Anfechtungsrecht und zur Rechtsanwaltsordnung.
Die Edition Nachschlagewerk des Reichsgerichts bringt in Band 10 die Rechtsprechungsnachweise des Reichsgerichts zu den grundlegenden zivilprozessualen Institutionen in den §§ 545-1024 ZPO in der Fassung von 1898 bis 1943. Es wird insbesondere erschlossen die höchstrichterliche Judikatur zur Revision, zum Verfahren in Ehesachen, zum Zwangsvollstreckungsrecht (u.a. Vollstreckungsabwehr- und Drittwiderspruchsklage, Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen und Forderungen, Arrest und einstweilige Verfügungen).
Die Edition Nachschlagewerk des Reichsgerichts bringt in Band 9 die Rechtsprechungsnachweise des Reichsgerichts zu den grundlegenden zivilprozessualen Institutionen in den §§ 271¿544 ZPO von 1898 einschließlich der Änderungen bis 1943. Es wird insbesondere die höchstrichterliche Judikatur zum erstinstanzlichen landgerichtlichen Verfahren, zu den Urteilsarten, zur Rechtskraft der Urteile, zur Beweisaufnahme, zum Parteieid und zur Berufung erschlossen.
Die Edition Nachschlagewerk des Reichsgerichts bringt in Band 8 die Rechtsprechungsnachweise des Reichsgerichts zu den grundlegenden zivilprozessualen Institutionen in den §§ 1¿270 ZPO von 1898: Gerichte ¿ Parteien ¿ Verfahren (mündliche Verhandlung) und Verfahren 1. Instanz (Klageschrift, Feststellungsklage, Rechtshängigkeit, Klagezurücknahme).
Schon 1926 pragte der protestantische Theologe Fritz Jahr (1895-1953) aus Halle (Saale) den Begriff Bioethik. Der von Jahr vorgeschlagene bioethische Imperativ lautet dabei: "Achte jedes Lebewesen grundsatzlich als einen Selbstzweck und behandle es nach Moeglichkeit als solchen!" Dieser Band untersucht die Perspektiven von Jahrs Thesen.
Die Jahre 2005 bis 2014 wurden durch die UN-Vollversammlung zur Weltdekade Bildung für nachhaltige Entwicklung ausgerufen. Dabei ist das theoretische Fundament vielen Bildungsakteuren nur unzureichend bekannt. Dies ¿ so die zentrale These dieser Arbeit ¿ hat seine Ursache im mangelnden nachhaltigkeitstheoretischen Bezug der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die Arbeit bietet diesen theoretischen Rahmen. Im Mittelpunkt steht die Frage nach den Werten in der Natur. Zur Beantwortung dieser Frage wird ein differenzierter Blick auf die Phänomenbereiche der Werte und der Natur genommen, um aus dieser Perspektive die beiden konkurrierenden Konzepte der starken und schwachen Nachhaltigkeit zu reflektieren.
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