Gjør som tusenvis av andre bokelskere
Abonner på vårt nyhetsbrev og få rabatter og inspirasjon til din neste leseopplevelse.
Ved å abonnere godtar du vår personvernerklæring.Du kan når som helst melde deg av våre nyhetsbrev.
Musikkritik wird unter zwei Aspekten untersucht: als umstrittene Textsorte in Alltagsmedien sowie als Textsorte, die es nach verbreiteter Auffassung mit der Verbalisierung von nicht (oder schwer) «Sagbarem», Musikalischem, zu tun hat. Von der Rezipientenseite ausgehend erweist sich die Musikkritik als deklarierende Textsorte mit ¿ hier am Beispiel eines Corpus von Konzertkritiken ermittelten ¿ systematisch herzuleitenden Spezifika in Aufbau, Inhalt und Sprache. Die Grenzen des Verstehens wie auch des Verbalisierens sind weniger eng als oft angenommen, da Rezipienten ¿ nicht nur in der Musikkritik ¿ durch Herstellung bestimmter innertextlicher sowie textsortenspezifischer intertextueller Bezüge Textausdrücke semantisieren, d.h. mit Bedeutung versehen können.
Die in diesem Band versammelten Beiträge beschäftigen sich mit dem Selbstverständnis der Schulpädagogik, mit anthropologischen, unterrichtstheoretischen bzw. didaktischen Problemen und deren historischer Dimension. Ferner wird das Schulleben als pädagogisches Programm behandelt, die Bedeutung von Allgemeinbildung nach Schule und Beruf erörtert. Es handelt sich bei allen Beiträgen um Originalarbeiten, die speziell für diesen Band verfasst wurden.
Prämienzahlungen der Arbeitgeber an Nichtstreikende im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen erlangen eine immer größere praktische Bedeutung. Dennoch fehlt eine umfassende Darstellung, die die Frage nach der Zulässigkeit der einzelnen Prämien beantwortet. Diese Lücke will die Arbeit schließen. Neben Treue-, Leistungs- und Anwesenheitsprämien beschäftigt sie sich insbesondere mit der Frage, ob Streikbruchprämien ein zulässiges Arbeitskampfmittel sind. Das BAG und die herrschende Lehre beantworten diese Frage losgelöst von den sonst geltenden arbeitskampfrechtlichen Grundsätzen. Dem wird in dieser Arbeit entgegengetreten. Die Auslobung einer Streikbruchprämie ist allenfalls zulässig, wenn auch eine Abwehraussperrung zulässig gewesen wäre.
Abonner på vårt nyhetsbrev og få rabatter og inspirasjon til din neste leseopplevelse.
Ved å abonnere godtar du vår personvernerklæring.