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Georg Ludwig gilt als SchlüsselfigurHauptakteur in der Entwicklung der psychiatrischen Versorgung imVersorgung im Großherzogtum Hessen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Bekannt ist er vor allem durch seine Rolle in der ¿öffentlichen Irrenfürsorge" und den durch ihn gegründeten ¿Hilfsverein für die Geisteskranken". In den von ihm geleiten Anstalten Hofheim (1855¿1865) und Heppenheim (1866¿1897) implementierte er die zeitgenössischen Behandlungsansätze. In dieser Arbeit werden die verschiedenen Facetten dieser Entwicklungen anhand von Sach-, Personal- und Krankenakten sowie zeitgenössischen Publikationen beleuchtet. Dazu gehören u. a.unter anderem die Implementierung des ¿non-restraint"-Prinzips (der ¿zwangsfreien Behandlung"), die Behandlung mit Arzneimitteln und die Entwicklung von Ärzten und Wartpersonalärztlichem und Wartpersonal.
Erinnern und Erzählen sind biologisch wie psychologisch unverzichtbar für den Menschen. Zwangsläufig wird dabei Faktisches mit Fiktivem vermischt. In der Literatur bieten mit fiktiven Mitteln gestaltete Erzählungen bestimmte erweiterte Möglichkeiten der Konstruktion von Geschichten. Sie bedienen teilweise auch andere Anliegen, z.B. Leser:innen empathisch zu erreichen. Daher gibt es von 1933 an bis heute trotz aller kritischen Diskurse ein anhaltendes Bedürfnis, auch in Romanen über den Holocaust zu erzählen. Ihr zentraler Erzählgegenstand sind meist Extremerfahrungen und deren traumatische Auswirkungen. Das Buch zeigt auf, wie vielstimmig und erzählerisch unterschiedlich, aber auch wie bedeutsam diese Werke der Holocaust- und Lagerliteratur sind.
Die Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG stellt ein zentrales Element des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes dar. Auch Anteile an Kapitalgesellschaften fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich dieser Norm. Der Autor beschäftigt sich in dieser Publikation daher eingehend mit der Möglichkeit des sogenannten Poolings von Kapitalgesellschaftsanteilen, das zur Erfüllung der Begünstigungsvoraussetzungen dienen kann. Ausgehend von der Gesetzessystematik stellt der Autor dabei zunächst dar, welchen Regelungszweck der Gesetzgeber bei Schaffung der Norm verfolgte. Im weiteren Verlauf setzt sich der Autor mit der geltenden Ausgestaltung der Pooling-Norm auseinander, erarbeitet Reformvorschläge und prüft nach Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen zudem, ob es sich bei der Pooling-Norm um eine verfassungskonforme Regelung handelt. Abschließend prüft der Autor, ob das Modell des Poolings auf andere Mindestbeteiligungsgrenzen übertragen werden könnte.
In dieser Studie wird erstmals die kulturelle Prägung von Metaphern in religiösen Texten einer mehrsprachigen und multikulturellen Region analysiert. Der Autor vergleicht hierzu deutsche und polnische Kirchenlieder des Gesangbuchs Weg zum Himmel/Droga do Nieba und untersucht, wie kulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten die konzeptuellen Metaphern in diesen Liedern beeinflussen. Die Metaphern wurden entsprechend den verschiedenen Arten von Kirchenliedern gruppiert, und die metaphorischen Schemata und Szenarien miteinander verglichen. Die sprachliche Analyse erfolgte vor dem historisch-kulturellen Hintergrund der oberschlesischen Region.
Fürst Myschkin kommt in Dostojewskijs Roman Idiot beim Betrachten einer Kopie des Gemäldes von Hans Holbein Der Leichnam Christi im Grabe zu der Erkenntnis, ¿von einem solchen Bild kann einem der Glaube vergehen.¿ Dostojewskij selbst war ein begeisterter Bildbetrachter, sein Oeuvre inspiriert bis heute zahlreiche Künstler zu eigenen Werken. Der Band versammelt Beiträge, in denen der Frage nach den Wechselwirkungen zwischen Dostojewskij und den bildenden Künsten in der doppelten Ausrichtung als Frage nach der Rezeption von Kunst im Werk des Russen und nach der Rezeption von Leben und Werk Dostojewskijs durch bildende Künstler nachgegangen wird.
Im Vorfeld der Aachener Heiligtumsfahrten der Jahre 1846 und 1853 wurde zwischen dem Aachener Stiftskapitel und den preußischen Behörden (1846) bzw. der Aachener Bürgerschaft (1853) über die Form der Reliquienvorzeigung gestritten. Während das Stiftskapitel, der offizielle Ausrichter der Heiligtumsfahrt, die Reliquien hauptsächlich im Münsterinnern den vorbeidefilierenden Pilgern zur Verehrung präsentieren wollte, konnten seine Kontrahenten dank der Intervention des Kölner Erzbischofs die Beibehaltung der traditionellen täglichen Reliquienzeigung von der Turmgalerie herab an die draußen auf den Umgebungsplätzen des Münsters harrenden Gläubigen durchsetzen. Diese wurde aber mit der vorangehenden (1846) bzw. anschließenden (1853) Reliquienausstellung im Münsterinnern kombiniert. Die 1853 gewählten Weisungsmodalitäten (Turmweisung am Vormittag, Reliquienpräsentation im Münsterinnern am Nachmittag) wurden für alle nachfolgenden Heiligtumsfahrten bis zum Ersten Weltkrieg übernommen.
Medizinische Inhalte waren in der periodischen Presse stets vielfältig vertreten. Aus sozial- und wissenschaftshistorischer Perspektive nimmt das Buch Tages- und Wochenzeitungen ebenso in den Blick wie «klassische» Rezensionsorgane, populäre Gesundheitszeitungen sowie Zeitschriften mit dezidiert wissenschaftlichem Anspruch. Anhand von vier geografisch und zeitlich gestreuten Fallstudien beleuchten die Autor*innen des Sammelbandes unterschiedliche Facetten der deutschsprachigen periodischen Presse Zentraleuropas im langen 19. Jahrhundert. Die Beispiele rekonstruieren die Entwicklung von Medien mit medizinischen Inhalten, ihre Entstehungs- und Erscheinungszusammenhänge, ihre Herausgeber sowie Praktiken der Wissensvermittlung.
Die Investitionskontrolle ist ein vergleichsweise neues Regulierungsinstrument, das rasant an Bedeutung gewinnt. Mit der Verordnung (EU) 2019/452 hat die Europäische Union erstmals einen Rahmen für nationale Investitionskontrollen verabschiedet und diese durch eine Rückermächtigung legalisiert. Die Arbeit untersucht die primärrechtlichen Vorgaben für Investitionskontrollen auf nationaler und europäischer Ebene, insbesondere im Hinblick auf die Kompetenzordnung und die Kapitalverkehrsfreiheit. Darüber hinaus werden die materiellen Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/452 und der Kooperationsmechanismus zwischen Kommission und Mitgliedstaaten erörtert. Da es sich bei der Verordnung um einen ersten Vorstoß des Unionsgesetzgebers handelt, ist in naher Zukunft mit weiteren Entwicklungen zu rechnen.
Das akademische Potenzial des Rechtsgüterbegriffs, der sich seit dem Aufkommen der Risikogesellschaft in einer Krise befindet, mag im digitalen Zeitalter gänzlich verloren gegangen sein. Doch die angloamerikanische politische Freiheitsphilosophie hat sich als unerwarteter Verbündeter zur Unterstützung seiner These erwiesen. So wie die personale Rechtsgutslehre in den 1990er Jahren als Reaktion auf Joel Feinbergs Neuinterpretation des Schadensprinzips, einer getreuen Wiederherstellung des klassischen Liberalismus von John Stuart Mill, wieder an Bedeutung gewann, könnte die frische Definition der negativen Freiheit, die aus dem neo-römischen Republikanismus von Philip Pettit stammt, einen Durchbruch für die heutige Krise der Rechtsgutslehre bedeuten. So wie das Konzept der negativen Freiheit ein ewiges Licht in der politischen Philosophie ist, so ist der Wert des liberalen Strafrechts, auch wenn es sich nicht auf die utilitaristische Tradition stützt, hinter dem Schutzschild des personalen Rechtsgutsbegriffs immer für eine neue Debatte bereit.
In Deutschland fließen jährlich Milliarden in wohltätige Zwecke. Trotz wachsender Transparenz im Spendenmarkt kommt es gelegentlich zu Spendenmissbrauch, der breite mediale Aufmerksamkeit erlangt. Dieses Werk analysiert tiefgründig Phänomene rund um Spenden, Sammlungen und das daraus resultierende Sammelvermögen. Mit Bezug auf § 1914 BGB beleuchtet es die rechtliche Natur des Sammelvermögens sowie die komplexen, oft wenig geklärten Rechtsbeziehungen zwischen Spendern, Sammlern und Begünstigten. Die gründliche Untersuchung der gesetzlichen und privaten Kontroll- und Schutzmöglichkeiten zeigt, dass diese oftmals unzureichend sind. Auf dieser Basis präsentiert die Autorin konkrete, praxisrelevante Lösungsansätze für eine verbesserte Regulierung.
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