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Das Ziel der Analyse war die Erforschung des Schwundes der lexikalischen Entlehnungen aus dem Deutschen in den Mundarten der polnischen Grostadte im ehemals deutsch-polnischen Grenzgebiet in der zweiten Halfte des 20. Jahrhunderts. Hierzu wurden Einwohner der autochthonen Bevolkerung der Stadte Posen, Bromberg, Thorn und Danzig befragt.
Traducir el horror investiga la relacion entre memoria y traduccion, para lo cual asume que la refraccion de los textos es una forma de hacer memoria. El termino (re)escritura sera el nucleo vertebrador en torno al cual se analice la manera en que el Holocausto ha ganado visibilidad en el discurso publico.
Diese Arbeit untersucht die aktuelle Bedeutung des strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips vor dem Hintergrund praktischer Bedurfnisse des Strafrechtsalltags unter sprachlichen, positivrechtlich-historischen sowie philosophischen Gesichtspunkten. Sind praktische Bedurfnisse und absolute Grundsatze miteinander vereinbar?
Alle europäischen Kolonisatoren führten in den afrikanischen Besitzungen die Rechtsordnungen ihres jeweiligen Herkunftslandes ein. Das rezipierte Recht beruhte jedoch auf ganz anderen Werthaltungen als das traditionelle Gewohnheitsrecht der afrikanischen Ethnien. Das Nebeneinander der zwei Rechtssysteme (Dualismus) bestimmt bis heute das Rechtsleben in den Staaten Schwarzafrikas. Der Autor zeigt auf, welchen Verfälschungen die traditionellen Rechtsordnungen nach der Kolonisierung unterworfen waren und wie sich die Stellung der traditionellen Autoritäten in der Gesellschaft grundlegend änderte. Anhand von aktuellen Beispielen aus dem südlichen Afrika geht er auf die gegenwärtige Bedeutung der afrikanischen Gewohnheitsrechte in einzelnen Rechtsbereichen ein, zeigt Reibungspunkte und Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Rechtssystemen auf und diskutiert verschiedene Reformansätze.
Die richterliche Entscheidungsbegründung wurde lange Zeit nicht nur von den Gerichten, sondern auch von der Rechtsmethodik als bloßes Anhängsel an die abgeschlossene Entscheidungsfindung betrachtet. Erst mit dem Ausgang der 60er Jahre wurde sie zum Gegenstand selbständiger Untersuchungen, heute stehen Argumentations- und Begründungslehren im Zentrum der Rechtsmethodik. Auf der Basis von Überlegungen zu Funktion und verfassungsrechtlicher Position der Entscheidungsbegründung wird der Versuch unternommen, Anschluß an die wissenschaftstheoretische Diskussion (Karl R. Popper) zu finden und die Anbindung der Entscheidungsbegründung an den Gang der Entscheidungsfindung aufzuheben. Eine so verselbständigte Begründungs-Methodik eröffnet Wege, über die bloße Darstellung der Vertretbarkeit der Entscheidung hinaus eine rechtlich vollständige Entscheidungsbegründung zu gewährleisten.
Nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung fällt den Gemeinden mit der Ausweisung neuer Baugebiete zugleich die Verantwortung für den Ausgleich bauvorhabenbedingter Eingriffe in Natur und Landschaft zu. Für die Beschaffung der erforderlichen Ausgleichsflächen hält das Naturschutzrecht jedoch kein Instrumentarium bereit. Es stellt sich daher die Frage, ob in der kommunalen Praxis auch mit Hilfe bestehender (bau-)rechtlicher Instrumente eine zügige und effiziente Bewältigung der Ausgleichsflächenbeschaffung gewährleistet werden kann. Besondere Bedeutung gewinnen in diesem Zusammenhang die Umlegung, die städtebauliche Enteignung und der Abschluß städtebaulicher Verträge.
In dieser Arbeit wird erstmals der Versuch unternommen, die Individualeschatologie des Marburger Neutestamentlers Rudolf Bultmann (1884-1976) darzustellen und in einer systematisierenden Gesamtschau zu interpretieren. Im Zentrum steht dabei die Auswertung von teilweise noch unveröffentlichten Predigten und Traueransprachen Bultmanns sowie seiner Kasualkorrespondenz. Dabei wird sowohl die exegetische Begründung als auch die systematisch-theologische Verankerung von Bultmanns Hoffnung über den Tod hinaus im Gesamtgefüge seiner Theologie differenziert herausgearbeitet. Die so nachgewiesene Existenz einer ausschließlich am glaubenden Individuum orientierten Individualeschatologie in der Theologie Bultmanns wird transparent als Implikation seiner Interpretation der paulinisch-lutherischen Rechtfertigungslehre.
Die Erkenntnistheorie John Lockes wurde immer wieder als reduktionistisch kritisiert. Die Rückführung allen Wissens auf konkrete Inhalte des inneren und äußeren Sinnes und die Rückbindung aller Urteilsfähigkeit an die Erfahrung vernachlässigen gemäß dieser Kritik jeden apriorischen Aspekt der Erkenntnis. Diese Position teilt auch einer der frühen Kritiker Lockes, Edward Stillingfleet, 1689 bis 1699 Bischof von Worchester. Die Arbeit stellt die Entstehungsgeschichte der Kontroverse zwischen Locke und Stillingfleet dar und reflektiert die Berechtigung der verhandelten erkenntnistheoretischen Argumente. In einem kommentierten Textanhang finden sich alle Quellen der Auseinandersetzung, die bisher nicht in wissenschaftlicher Ausgabe verfügbar sind: Das 10. Kapitel von Stillingfleets A Discourse in Vindication of the Trinity und der erste Brief sowie Auszüge aus dem zweiten Brief Stillingfleets an Locke.
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